Mietrückstand: Hat ein Vermieter Anspruch auf Mahngebühren?
Darf der Vermieter Mahngebühren - im konkreten Fall 5 Euro - für seine schriftliche Mahnung verlangen, auch wenn das im Mietvertrag nicht vereinbart ist, und hat er Anspruch darauf, dass das vom Mieter bezahlt wird?
10 Antworten
Warum sollten Mahngebühren im Mietvertrag vereinbart sein ? Der Vermieter geht von problemloser Zahlung der Miete aus. Hier kannst Du Dich schlau machen : http://www.zahlungserinnerung.net/mahngebuehren/
Warum sollten Mahngebühren im Mietvertrag vereinbart sein ?
Ich sags mal ganz deutlich, weil im Mietrecht jeder noch so kleine Sch... vertraglich vereinbart sein muß.
Mal davon abgesehen müssen Mietrückstände nicht angemahnt werden.
Danke für den Stern :)
Warum sollten Mahngebühren im Mietvertrag vereinbart sein ?
Weil es keine gesetzliche Rechtsgrundlage dafür gibt, und es daher einer vertraglichen bedarf...
Der Mietrückstand verursacht beim Vermieter ja Kosten- Selbstverständlich kann er diese Kosten geltend machen. Das braucht nicht extra vereinbart werden.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt (egal wie), ist zum Schadensersatz verpflichtet.
(§ 823 BGB)
Das ist natürlich klar. Wenn er die Mahnung aber von einem Schreibbüro erstellen lässt, kostet das locker 30 €.
Auch dies müsste der Mieter nicht zahlen, denn im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist es dem Vermieter ohne weiteres zuzumuten, einfache Mahnungen selbst zu schreiben. Ansonsten wäre das sein Privatvergnügen...
Definitiv ja. Der Vermieter kann sogar Zinsen darauf verlangen. Die 5 Euro müssen aber begründet sein. Definitiv abrechenbar sind Portokosten, Druck- und Materialkosten. Beim Thema Bearbeitungsgebühren, etc. sind keine pauschalen Aussagen möglich. Hier unterscheiden sich die Urteile sehr.
Definitiv ja.
Definitiv nein...
Der Vermieter kann sogar Zinsen darauf verlangen.
Nach Zinsen war aber nicht gefragt, denn dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, für Mahngebühren jedoch nicht...
Doch, doch. Werfe nur einen kleinen Blick in die Literatur und bedenke das Dauerschuldverhältnis. Einen Tag nach Vereinbarung bezahlen bedeutet ja schon Verzug und kann im Wiederholungsfall zur Kündigung führen, aber darum geht es ja in der Frage nicht.
Und wo steht, dass Verzug Mahngebühren rechtfertigt?
Ja, die hat er. Sein Ärger, dass er seine Miete nicht bekommt und auch noch ein Mahnung schreiben muss, sollte und ist diese € 5,00 mindestens Wert.
2,50 € pro Mahnungen sind angemessen und können bei Verzug selbstverständlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Höhere Kosten müssten nachgiesen werden, wenn er sie erstattet haben will.
Gem. § 823 BGB ist dann aber der Vermieter in der Beweispflicht für die Höhe des tatsächlichen Schadens, pauschal 5 Euro gehen gem. § 823 BGB sicher nicht...