Mietrückstand: Hat ein Vermieter Anspruch auf Mahngebühren?
Darf der Vermieter Mahngebühren - im konkreten Fall 5 Euro - für seine schriftliche Mahnung verlangen, auch wenn das im Mietvertrag nicht vereinbart ist, und hat er Anspruch darauf, dass das vom Mieter bezahlt wird?
10 Antworten
Warum sollten Mahngebühren im Mietvertrag vereinbart sein ? Der Vermieter geht von problemloser Zahlung der Miete aus. Hier kannst Du Dich schlau machen : http://www.zahlungserinnerung.net/mahngebuehren/
Der Mietrückstand verursacht beim Vermieter ja Kosten- Selbstverständlich kann er diese Kosten geltend machen. Das braucht nicht extra vereinbart werden.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt (egal wie), ist zum Schadensersatz verpflichtet.
(§ 823 BGB)
Definitiv ja. Der Vermieter kann sogar Zinsen darauf verlangen. Die 5 Euro müssen aber begründet sein. Definitiv abrechenbar sind Portokosten, Druck- und Materialkosten. Beim Thema Bearbeitungsgebühren, etc. sind keine pauschalen Aussagen möglich. Hier unterscheiden sich die Urteile sehr.
Ja, die hat er. Sein Ärger, dass er seine Miete nicht bekommt und auch noch ein Mahnung schreiben muss, sollte und ist diese € 5,00 mindestens Wert.
2,50 € pro Mahnungen sind angemessen und können bei Verzug selbstverständlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Höhere Kosten müssten nachgiesen werden, wenn er sie erstattet haben will.