Miete überwiesen, zurückgebucht-Vermieter meldet sich nicht?
Hallo,
wie sollte man vorgehen wenn das Konto auf dass die Miete überwiesen wird aufgelöst wurde und der Vermieter weder auf Anrufe noch Emails reagiert? Dem Mieter kommt das alles sehr seltsam vor...
Vielen Dank für Antworten . Gruss
7 Antworten
wie sollte man vorgehen wenn das Konto auf dass die Miete überwiesen wird aufgelöst wurde und der Vermieter weder auf Anrufe noch Emails reagiert?
Dann legt man das Geld an die Seite und wartet bis sich Jemand meldet.
Dann legt man das Geld beiseite und wartet einfach ab, bis sich jemand meldet. Bezahlen musst du so oder so, für die Zeit.
Am besten, behältst Du noch die Nachweise, das Du es mehrfach versucht hast, dann kann niemand mehr fordern, wie abgemacht war.
An Deiner Stelle würde ich noch mal kontrollieren, daß das Konto des Vermieters tatsächlich aufgelöst wurde und nicht bloß ein Überweisungsfehler vorliegt. Dabei hilft ggf. die eigene Bank oder Sparkasse, denn die fremde Bank wird ggf. keine Auskunft geben. Die Überweisungsunterlagen der letzten Zahlung und die entsprechene Rückbuchung würde ich ausdrucken und gut aufheben.
Dann würde ich einen Brief an den Vermieter schreiben, der diese Rückbuchung erwähnt, und um Mitteilung der aktuellen Kontoverbindung bitten, damit ich weiterhin pünktlich meine Zahlungsverpflichtung erfüllen kann.
Das Schreiben würde ich dann per Einschreiben, eigenhändige Zustellung / Rückschein an die Adresse des Vermieters aus dem Mietvertrag schicken. "Eigenhändige Zustellung" würde ich deshalb wählen, weil sonst u.U. der Postbote die Zustellung durch Einwurf im Briefkasten selbst quittieren kann. Entweder kommt der Rückschein zurück, weil die Annahme vom Empfänger selbst quittiert wurde, oder das Schreiben kommt als unzustellbar zurück.
Wenn dann tatsächlich der Brief unzustellbar zurückkäme, würde ich tatsächlich mal bei der nächsten Polizeiwache vorbeigehen und die Sachlage schildern, vielleicht haben die Lust zu helfen; alternativ kann man auch das Einwohnermeldeamt anrufen, das berechtigte Interesse an einer Auskunft lässt sich durch den Mietvertrag ja leicht belegen.
Würde ich damit nicht rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit der Miete weiterkommen, würde ich einen Anwalt fragen.
ich würde einen Brief per Rückantwort den Vermieter zusenden und ihn auf die Überweisungsproblematik hinweisen also Brief mit Rückschein
Gibts da mehrere Mieter? Da ggf mal fragen... oder nen Hausmeister oder ne Hausverwaltung?