Kann ein unverbindlicher Liefertermin durch neue Auftragsbestätigungen geändert werden?

3 Antworten

Ja, zunächst. Denn darauf habt ihr euch eingelassen. Der Termin ist unverbindlich. Aber allzu lange müsst ihr das Spiel nicht mit machen... Anscheinend profitiert der Hersteller gerade von der Abwrackprämie und hat gut zu tun.

taro12 
Beitragsersteller
 20.04.2009, 19:11

Danke für die schnellen Antworten, das geht ja wirklich fix hier :-)

Wir wollten kein Auto kaufen, weil die Abwrackprämie erfunden wurde. Sondern wir bracuhen ein uto weil unser bisheriges ein Wrack ist und der TÜV uns scheidet. Für uns war also der Liefertermin das entscheidende Kriterium und 07/2009 war gerade so ok. Darum haben wir auch VERbindlich unterschreiben.

Über den "unverbindlich Liefertermin: nach Verfügbarkeit beim Hersteller" äußerte sich unser Verkäufer mit durch die Abwrackprämie hat der Hersteller so viele Anfragen, dass die verbindlichen Termine in Kürze nachgereicht werden. Nun haben wir (wie schin geschrieben" schon wieder einen "UNVERbindlichen Liefertermin: 10/2009)

Bestellung war 03/2009 mit 07/2009 (4 Monate) --> jetzt 10/2009 (7 Monate = +75% Lieferzeit) müssen wir das akzeptieren ?

Ihr Satz "Aber allzu lange müsst ihr das Spiel nicht mit machen" macht mir Hoffnungm, wann kann ich das Spiel beenden ?

Schau doch einfach mal in das Kleingedruckte der Verbindlichen Bestellung.

Da steht Vertragsabschluss/Rechte des Käufers. Ferner ein Absatz Lieferung und Lieferungsverzug.

In der Auftragsbestätigung zu schreiben "Nach Verfügbarkeit beim hersteller" ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf Eurer Zustimung.

Die 2. Auftragsbestätigung mit 10/2009 ist eine weitere einseitige Willenserklärung.

Das in der verbindlichen Bestellung erstmal ein unverbindlicher Liefertermin steht ist fast normal. Innerhalb von 4 Wochen musst Du eine Auftragsbestätigung mit einem verbindlichen Termin bekommen. Ansonsten kannst Du vom vertrag zurück treten.

Hinzu kommt in Eurem Fall auch noch, dass, wenn wirklich erst Oktober geliefert werden kann, der jetzt vereinbarte Kaufpreis (bei Preiserhöhung des Herstellers)nicht merh gültig ist.

Verkäufer und Verkaufsleiter sind vielleicht momentan ein bisschen überlastet und deshalb unflexibel.

Tele denen schriftlich per Einschreiben/Rückschein mit, dass Du auf den Liefertermin 07/2009 bestehst oder sonst vom Vertrag zurück trittst. Zur Stellungnahme setzte eine Frist von 14 Tagen.

Ich finde diese Firma sehr unflexibel und klingt irgendwie nach Deutsch.

(Hinweis von mir: Dies ist keine Rechtsberatung sondern beruht auf einer persönlichen 30-jährigen Erfahrung von mir)

Versuch´s halt einmal und trete vom Verbindlichen Vertrag zurück und berufe dich auf die Unverbindlichkeit hinsichlich des Liefertermines. Ich unterstelle dass der Neuwagenkauf was mit der "Umweltprämie 2 500 €" zu tun hat. Klar die soll nun bis Jahresende gelten, aber was dann wenn der unverbindliche Liefertermin erst in 2010 ist?

taro12 
Beitragsersteller
 20.04.2009, 19:22

wie vor schon: Ein Lob für das Tempo :-)

Also zurücktreten wollten wir heute persönlcih beim Händler, der ließ uns gleich bei seinem Verkaufsleiter antreten und der ließ uns dann gnadenlos abblitzen.

"Das ist so", "Es gibt bei keinem Hersteller verbindlichen Liefertermine, dann käme man ja in Teufels Küche", usw. usw. Alles in allem ein sehr unhöfliches Verhalten, kein Entgegenkommen, kein wie auch immer gearteter Vorschlag zur Abhilfe oder Überbrückung, nur dasitzen und aussitzen. Als wir die VERbindliche Neuwagen-Bestellung" unterschrieben haben, waren die alle ganz nett und lieb und alles war möglich.

Also den VERSUCH vom Rücktritt habe ich schon unternommen.

Abwrackprämie ist ein Mitnbahmeeffekt den aufgrund unseres alten Autos gerne mitnehmen würden. Den Asapekt zum Selbstzahlen der Abwrackprämie wenn das Auto nicht bis Jahresende zugelassen ist sehe ich ähnlich, zumal dann auch noch eine Herstellerprämie die an die Abwrackprämie gekoppelt ist mit dazu kommt, d.h. eigentlich eben eventl. nicht kommt.