Ist ein Auto Kaufvertrag per E-Mail Gültig (Auto im Auftrag von dritten verkauft)?
Hallo,
Ich habe gerade das Auto meiner Mutter verkauft. Ich hatte es für sie im Internet inseriert und promt eine Antwort per Telefon erhalten. Der Anrufer schickte mir während des Telefonats einen Kaufvertrag per E-Mail zu welche ich mit:
Vorname Nachname (Meiner Mutter) Straße Hausnummer Postleitzahl Stadt
Im Auftrag Mein Vorname Nachname
Bestätigen sollte, was ich dann auch getan habe. Meine frage bis hier ist der Vertrag in dieser Form gültig? Desweiteren, für den Fall dass dieser Kaufvertrag gültig ist, stellt sich mir die Frage ob ich vor Abwicklung des kaufes vom Vertrag zurücktreten kann? Die ganze Situation kam mir im nachhinein sehr komisch vor also beschloss ich nach ca einer Stunde eine weitere Email schrieb:
Rücktrittserklärung:
Hiermit trete ich vom geschlossenen Vertrag zurück.
Vorname Nachname (Meiner Mutter) Straße Hausnummer Postleitzahl Stadt
Im Auftrag Mein Vorname Nachname
Ist dieses Schreiben dann auch gültig?
Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
3 Antworten
Kaufverträge für Kraftfahrzeuge unterliegen dem Grundsatz der Formfreiheit, soe können also auch per Textform in einer Email geschlossen werden.
An einen solchen Kaufvertrag ist man gebunden genauso, wie an einen, der persönlich unterzeichnet wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht hier nicht!
Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn dieses im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (Vertragstext prüfen!).
Wenn die (mündliche) Erlaubnis oder Genehmigung der Mutter für diesen Verkauf vorliegt, ist der Kaufvertrag auch gültig.
Welches Portal im Vertrag genannt ist sollte irrelevat sein, insofern bekannt ist, um welches KFZ es sich handelt.
Ziemlich ungeschickt war es, beim Rücktritt zu erklären, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Damit gibst du dem Käufer einen langen Hebel in die Hand. Geschickter wäre es gewesen zu formulieren, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen wäre und du auch keinen schließen möchtest. Rein theoretisch kann der Käufer auf Erfüllung klagen.
Man könnte höchstens prüfen, ob es nicht doch einen Formfehler gab, auf dem man notfalls rumreiten könnte.
Wollten die eigentlich auch Daten zum Fahrzeug oder womöglich eine Kopie des Scheines haben? Da gibts nämlich auch eine Betrugsmasche, um an plausible Daten für geklaute Fahrzeuge zu kommen. Komisch kommt mir vor, dass die ohne Besichtigung und Probefahrt einen Vertrag abschließen wollen....
Wie hat die andere Seite auf deine Mail reagiert?
Ein Kaufvertrag kann mündlich zustande kommen, der ist auch gültig.
Also wird auch ein Vertrag über E-Mail gültig sein.
Einen mündlichen Kaufvertrag hast du von der Sache jedesmal dann, wenn du einkaufen gehst.
Der Kaufvertrag ist wohl nicht mündlich, sondern in Textform zustande gekommen, das ist aber irrelevant.
...und wie sieht es aus mit dem Rücktritt? Das Auto ist ja noch bei mir.
Soweit ist mir das bewusst bin mir nur nicht sicher ob es auch in diesem Fall (Verkauf von Eigentum dritter) gültig ist.
Zumal in dem Vertrag ein kleiner Fehler besteht. Das Auto war bei autoscout inseriert und im Vertrag stand Mobile.