Neuwagen - "Priorisierung möglich": Ist das eine Methode mich zu vertrösten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie der Name schon sagt, ist der unverbindliche Liefertermin eine unverbindliche Zusage, sozusagen eine vorsichtige Schätzung des Liefertermins.

Rechtlich darf dieser Termin um 6 Wochen überschritten werden (darum schreiben manche Händler auch nicht 1. August sondern nur allgemein August als unverbindlichen Termin). Nach Ablauf dieser 6 Wochen muss der Käufer den Händler schriftlich in Verzug setzen und darf eine angemessene Nachfrist setzen, in der Regel sind das 2 Wochen. Insgesamt kann so der unverbindliche Liefertermin also um 2 Monate überschritten werden, ohne dass der Händler schadensersatzpflichtig wird. Wichtig: Die Nachfrist beginnt erst, wenn der Käufer den Händler schriftlich in Verzug gesetzt hat! Ist der Liefertermin also schon länger als 6 Wochen überschritten, beginnt die Nachfrist nicht automatisch nach 6 Wochen, wenn der Käufer z.B. erst nach 9 Wochen in Verzug setzt.

Klingt unplausibel, das scheint der Händler zu verbocken bzw. falsche Infos weiterzugeben.

In Mercedes-Benz-Aufbauwerken nach Kundenauftrag bestellte Fahrzeuge bekommen nach Auftragseingang eine Dekade (10 Tages-Scheibe in einem Monat) zugeordnet. Ein paar Wochen vorher steht Tag und Uhrzeit der Fertigung fest, da Motor, Kabelsätze, Sitze usw. Just-in-Sequence spezifisch zugeliefert werden müssen.

Wenn der Auftrag jetzt tatsächlich Anfang August kommt, dann kann man da gar nichts mehr schieben -- alle Teile sind schon disponiert.

Da hat dein Verkäufer wohl ein bisschen geschummelt. 3,5 Monate Lieferzeit ist schon recht knapp kalkuliert worden. Aber es war ja auch nur ein unverbindlicher Liefertermin. Wenn du bisher keine schriftliche Auftragsbestätigung mit einem Liefertermin hast, kannst du gar nichts machen. Du kannst aber von deiner verbindlichen Bestellung zurück treten. Bringt dir aber auch nichts wenn du das Auto unbedingt haben willst.

Hallo!

  • Du schreibst selber "unverbindlicher" Liefertermin. Heisst, der Termin ist nicht zugesagt! Es kann sein, muss aber nicht sein.
  • Du solltest einen "verbindlichen" Liefertermin ausmachen, damit das Kind einen Namen hat ...

Andererseits denke ich, dass dies dein erster Mercedes ist ... denn Stammkunden bieten sie bei Lieferzeitüberschreitung Leihfahrzeuge aus dem eigenen Haus zu sehr kulanten Kosten an ...

LG Bernd

Eine Priorisierung als solches gibt es glaube ich nicht...die werden ja nicht wegen eines Kunden in den ganzen Produktionsprozess eingreifen...ich würde den Händler da mal zur Rede stellen und versuchen ein paar Bonusgeschichten auszuhandeln...denn: er hat dir einfach bewusst nicht ganz die Wahrheit gesagt!