Handwerker stellt höhere Rechnung als in Auftragsbestätigung vereinbart, ist das rechtens?
Ende 2013 haben wir mehrere Angebote von unterschiedlichen Bodenlegern eingeholt. Wir haben uns natürlich für das entschieden, was uns als am kostengünstigsten erschien. Der Clou daran war, dass zu dem Boden im Wohn- und Esszimmer auch eine komplette Treppe mit Parkett ausgekleidet werden sollte. Hamburger Fußleisten sollten zudem im ganzen Raum angebracht werden.
Zuerst gab es vom Bodenleger also das Angebot, nach Aufmaß des Bodenlegers, dann auch die Auftragsbestätigung.
Als dann die Frage aufkam, wie denn die abschlusskante der Treppe bzw. die Fußleiste bei der Treppe sein solle, sprach mein Freund mit dem Handwerker vorort darüber, dass die Hamburger Fußleiste dort doch auch am besten passen würde. Kein Ton jedoch über zusätzliche horrende Kosten.
Alles soweit so gut. Dann flatterte die Rechnung ins Haus. Es stimmte alles mit der Auftragsbestätigung überein, bis auf die letzten beiden Posten. Diese sind ohne Absprache hinzugefügt worden. Zum einen die Position „Parkett-Einpflege“ inkl. Material mit Netto 418,00 € und „Treppenseitenwange mit HH-Leiste 7,8cm abgestuft inkl. Material“ für Netto 535,00 €. Beides ohne vorherige Absprache bzw. jeglicher Unterschrift .
Folgendes ist nun in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dieser Firma zu lesen: „Aufträge, sowie eventuelle Nebenabreden, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung unsererseits verbindlich“
Als die Rechnung kam, haben wir sofort dem Geschäftsführer dieser Firma eine Mail geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Bis heute keine Antwort.
Wir haben dann nur den Betrag bezahlt, der in der Auftragsbestätigung auch von uns abgesegnet wurde.
Die erste Mahnung haben wir nicht erhalten. Die zweite kam dann einige Zeit später. Daraufhin habe ich ein Einschreiben gesendet, dass sie doch ihre Mahnungen einstellen sollen, da wir uns schließlich damals auf einen Festpreis geeinigt haben. Keine Reaktion, jetzt die 3. Mahnung mit Drohung den Rechtsweg einzuleiten.
Wie kann es sein, dass Arbeiten ausgeführt wurden, ohne uns vorher über die zusätzlichen Kosten zu informieren geschweige denn die schriftlich festzuhalten? Mit MwSt. kommen wir da immerhin auf insgesamt 1.126,24 € on top.
Ist das rechtens? Wenn ich nun einen Anwalt einschalte (weil ich mich im recht sehe und mich von dieser Firma absolut betrogen fühle) wie sehen die Chancen aus?
Vielen Dank für ein paar Ratschläge!
5 Antworten
Die Auftragsbestätigung schreibt fest, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du zusätzliche Leistungen vor Ort in Auftrag gibst , ist es doch klar, dass dies nicht kostenlos ist. Auch wenn du mit der Firma einen Festpreis ausgehandelt hast, schließt dieser auch nur die im Angebot ersichtlichen Leistungen ein.
Jedenfalls habe ich die Vorgeschichte so verstanden.
Da sollte sich ein Fachmann vielleicht mal ganz genau ansehen, wie das Angebot formuliert wurde. Steht tatsächlich etwas von einem Festpreis drin? Oder ist es nur ein "Kostenvoranschlag". Eine Erstberatung vom Fachanwalt kostet nicht so furchtbar viel und aufgrund der Tatsache, dass ihr schon in der 3. Mahnphase seid, solltet ihr da auch dringendst handeln.
Mit einer Überschreitung bei Handwerkerleistungen um ca. 10 % ist immer zu rechnen, da ja oftmals erst bei den Arbeiten evtl.nötige Zusatzarbeiten auffallen. Wenn dann der Handwerker kontaktiert wird und man meint da und dort wären die entsprechenden Fußleisten auch nötig ist das für mich eine Auftragserteilung. Das da keine weitere Auftragsbestätigung gemacht wurde ist zwar bedauerlich aber eigentlich Gang und Gäbe. Die Arbeiten wurden doch aber ausgeführt!? Also hat der Handwerker auch ein Recht dies bezahlt zu bekommen . Vielleicht könnt ihr euch auf einen Vergleich einigen. RA ist fraglich und meiner Meinung nach nicht sehr aussichtsreich.
"Dein Freund sprach mit dem Handwerker vor Ort". Sprach er in Deinem Auftrag?? Warum warst Du nicht dabei? Da sind wohl mündliche Absprachen getroffen worden, von denen Du "jetzt" nichts weißt. Ich fürchte, aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus.