Kann man wegen Verzug vom Autokauf zurücktreten ?
Hallo, wir haben im April ein Auto "gekauft". Der unverbindliche Liefertermin war der 10.8.16. Seither bekommen wir vom Autohaus bzw. vom Verkäufer nur die Aussage:" Ich habe leider noch keinen genauen Liefertermin, es wird aber vermutlich Mitte/ Ende Dezember 16." Der Termin hat sich schon 6 mal geändert und wir benötigen das Auto, besser gestern als heute. Können wir vom Kauf zurücktreten? Danke
4 Antworten
Unverbindlicher Liefertermin
Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.
Nur wenn sog. höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer vorliegen, können sich die Lieferzeiten verlängern.
auch da hat man Rechte; solltest das noch nicht getan haben, wird´s aber Zeit
Können wir vom Kauf zurücktreten? Danke
ohne in Verzug zu setzen ist ein Rücktritt nicht möglich
Erst nach 6 Wochen kannst du den Verkäufer in Verzug setzen und dann musst du ihm noch eine Frist von ca. 2 Wochen einräumen.
Du könntest dem Autohaus eine verbindliche Frist setzen, bis wann du dn Wagen noch abnehmen würdest, und danach vom Vertrag zurücktreten.
Da musst Du in den Vertrag schauen, ob es da eine Rücktrittsklausel gibt. Aber "unverbindlicher" Liefertermin ist eben genau das: unverbindlich. Das Autohaus hat hier keine Vertragsverletzung begangen.