Kann ein Mensch von einer Behörde gezwungen werden, ins Altersheim zu ziehen?
Folgender fiktiver Fall: Ein alter Mensch, der eine Tochter hat, die ihn nicht versorgen will und im Ausland wohnt, lebt alleine in einer Wohnung. Der alte Mensch ist finanziell unabhängig, heißt: bezieht keine Grundsicherung, sondern lebt ganz gut von seiner Rente. Er ist pflegebedürftig, hat aber niemals eine Pflegestufe beantragt. Ein Nachbar wird darauf aufmerksam, dass der alte Mensch offensichtlich alleine nicht wirklich zurecht kommt und meldet das der Sozialbehörde. Kann die Sozialbehörde den alten Menschen - obwohl der das nicht will - in ein Altersheim zwangsumziehen?
4 Antworten
Das kommt auf die Pflegebedürftigkeit an. Im Extremfall (v. a. wenn der alte Mann wahrscheinlich geistig nicht mehr 'top' ist) besteht die Möglichkeit. Es wird aber, so weit ich weiß, sehr genau überprüft, wenn sich er alte Mann dagegen ausspricht.
Nein. Niemand kann gegen seinen Willen gezwungen werden, in ein Heim zu ziehen. Vor allem ist das dann nicht möglich, wenn der Betreffende geistig in der Lage ist, über seine Angelegenheiten selber zu entscheiden.
Auch eine objektiv "unvernünftige" Entscheidung des Betreffenden muss vom Staat respektiert werden!
Anders ist die Sache nur, wenn der Betreffende nicht mehr selber entscheiden kann, z.B. weil er in einem fortgeschrittenen Stadium an Demenz leidet. Da müssen andere eine Entscheidung treffen. Vor allem müsste eine Betreuer bestellt werden, der an seiner Stelle die Dinge vernünftig regelt.
Wenn es aber so ist, wie in deiner Frage geschildert, der alte Mensch ist geistig rüstig aber pflegebedürftig, kann er zu nichts gezwungen werden (Ansonsten würde man sich wgn. Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar machen !)
jein- maßgeblich ist dabei, ob er im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist und somit keine Eigen- oder Fremdgefährdung von ihm ausgeht. Prinzipiell kann er frei entscheiden, wo er leben möchte, bei einer sehr dramatischen Situation könnte ein Gericht aber eine Pflegschaft einrichten, u.a. auch mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die ausführende Person könnte dann nach genauer Prüfung ggf. auch eine Unterbringung im Heim veranlassen. Die ganze Angelegenheit mit allen Details ist aber so komplex, dass man sie hier nicht mal eben darstellen kann.
Dann ja, wenn er von einem Psychiater als so hilfsbedürftig oder verwirrt, dement eingestuft wird, dass er einen wie es früher hieß Vormund und wie es heute heisst, gesetztlichen Betreuer über das Amtsgericht zugeteilt bekommt, weil er seine Angelenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Der Mann sollte sich einen Anwalt nehmen und sich wehren, wenn er es nicht möchte, aber er sollte auch selbst sich einen Pflegedienst oder ein Altenheim sich selbst rechtzeitig aussuchen, weil er es eines Tages ja brauchen wird und er sollte selbst sich überlegen, wem er eine Vorsorgevollmacht geben will, seinem Hausarzt oder wem?