Recht auf Hartz 4 wenn Mann noch im Ausland arbeitet und Frau mit zwei Kindern nach Deutschland will
Hallo, ich bin jetzt nun seit 6 Jahren in Spanien selbststaendig. Habe zwei Kinder, will jedoch wieder zurueck nach Deutschland, weil wir kurz vor der Pleite sind. Das Geschaeft wird solange wir keinen Abnehmer haben auf den Namen meines Mannes weitergefuehrt. Es reicht nicht mehr um meine Kinder zu versorgen und um uns hier eine Wohnung zu leisten genauso wenig. Ich habe die deutsche Staatsangehoerigkeit und bin vor 7 Jahren mit meinem Mann nach Spanien ausgewandert. Nun meine Frage: Haben ich und meine Kinder ein Anrecht auf Hartz 4 und Kindergeld wenn ich nach Deutschland ziehe und mein Mann weiterhin alleine in Spanien lebt und selbststaendig ist?
4 Antworten
Kehrst du mit deinen Kindern zurück nach Deutschland, wirst du , sofern du die landläufigen Anspruchsvorausstzungen des § 7 SGB II erfüllst, Anspruch auf Alg2 haben und die Kinder auf Sozialgeld.
Kindergeld wird auch fließen, alledings ist das im Alg2 voll anrechnungsfähig und damit ein durchlaufender Posten.
Die Rückkehr aus dem Ausland bedeutet in der Regel auch einen Anspruch auf eine notwendige Wohnungsausstattung als echte Beihilfe.
Probleme werden allerdings die unterhaltsrechtlichen Fragen bereiten.
Ich habe eine 4 Monate alte Tochter und einen 4 Jahre alten Sohn, also wird es die erste Zeit schwer sein zu arbeiten.
Das war nur hinzugefuegt, weil jemand auf meine Frage antwortete; ich koennte ja auch arbeiten.
Aber danke trotzdem
Das war nur hinzugefuegt, weil jemand auf meine Frage antwortete ich koennte ja auch arbeiten.
Dem galt auch mein Hinweis ;)
Je nachdem wieviel Geld dein Mann verdient schon.
Danke fuer deine schnelle Antwort, gibt es da bestimmte Nachweise die ich da vorlegen muss. Er ist ja dann erst ganz neu selbstaendig. Das Geschaeft lief ja vorher auf meinem Namen.
Solange das jüngste Kind nicht 3 Jahre alt und geregelt (fremd)betreut ist, muss man weder dem Arbeitsmarkt noch für Maßnahmen zur Verfügung stehen .