Grundsicherung und die Wohnung zu groß
Ich muss etwas ausholen. Meine Eltern bezogen bd. Grundsicherung. Im letzten Jahr ist mein Vater leider verstorben, noch bevor in eine kleinere Wohnung mit meiner Mutter zogen konnte. Jetzt lebt meine Mutter in der Wohnung allein (70 qm). Jetzt kam ein Schreiben, dass ihr ja nur 50 qm zustehen als alleinige Person und ihr nur ein Betrag von 410 € einschl. Heizkosten zustehen. Jetzt meine Frage: Muss meine Mutter, wenn sie den Rest des Geldes selbst aufbringen kann, wie auch immer, trotzdem aus der Wohnung ausziehen? Dem Amt dürfte doch egal sein ob sich meine Mutter den Rest für die Miete am Munde abspart, das geht das Amt doch gar nichts an. Hauptsache sie hat noch etwas zum Leben womit sie dann am Ende des Monats hinkommt. Oder geht des Ämter wieder ums Prinzip und die Leidenden sind wie in meinem Fall meine Mutter?
3 Antworten
Deine Mutter kann die Differenz selber zahlen,da kann das Amt auch nichts machen.Sie sollte sich vom Arzt ein Attest geben lassen das sie aus psychischen und gesundheitlichen Gründen zu einem Umzug nicht in der Lage ist,dann muss das Amt die Miete voll zahlen,ausserdem haben die einen gewissen Spielraum und müssen die Mietgrenzen nicht so genau nehmen wie das Jobcenter.Bei Altersrentner mit Grundsicherung muss ein Umzug nicht gefordert werden wenn die Miete und der Wohnraum etwas mehr beträgt.
Na klar kann sie die Differenz selber zahlen. Diese wird aber mit den Jahren und kommenden Mieterhöhungen größer werden. Dann ist Mutter (theoretisch) verpflichtet, Rücklagen zu bilden, für den Fall dass der Schrank oder das Bett zusammenklappen oder Kühlschrank oder Waschmaschine das Zeitliche segnen. Wovon soll sie das dann bilden?`Und - wenn sie in Berlin lebt - bekommt sie für Heiz- und Betriebskostennachzahlungen nichts mehr vom Amt, wenn die Miete einmal festgesetzt wurde (was ich persönlich für illegal halte).
Außerdem ist das Amt verpflichtet, einen Umzug und eine Abschlussrenovierung zu zahlen, wenn sie die Mutter dazu auffordern. Die Größe der Wohnung ist dabei zweitrangig hinter der tatsächlichen Miete.
Jeder Andere, der nicht vom Amt lebt, würde sich doch auch überlegen, ob seine laufenden Kosten nicht zu hoch sind und gesenkt werden sollten. Und wenn diese Maßnahme hier auch noch vom Amt finanziert wird, würde ich diese Gelegenheit nutzen an ihrer Stelle.
Hallo, also vom rein logischen geht es das Amt natürlich nix an wie der Rest der Mietkosten aufgebracht wird.Bei mir war es fast der selbe Fall (selbstständig gewesen, große Wohnung gesucht, danach arbeitslos) und ich habe es denen klipp und klar gesagt das ich den Rest selbst aufbringen werde und musste auch nicht ausziehen. Sie haben mir eben nur den rechtlichen Anspruch gezahlt und gut war es. Es ist in meinen Augen nur reine schikane was die mit einigen Leuten betreiben.
LG