Kann man von Behörden zu einer Psychotherapie gezwungen werden (keine Psychiatrie gemeint)?

11 Antworten

also zu einer Therapie kann dich niemand zwingen, allerdings zu einem Termin bei einem Psychologen schon. Nämlich dann, wenn du angibst du kannst nicht arbeiten gehen, weil du ein erhebliches psychisches Problem hast. Möchtest aber Geld vom Staat haben um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. "Psychische Probleme" schieben einige vor, um eben nicht arbeiten zu müssen.Diese Leute schaden damit natürlich den Leuten die tatsächlich Probleme haben. 4 Therapien abgebrochen, da würde ich sagen du möchtest gar nicht das dir geholfen wird, du fühlst dich in deiner Welt sehr wohl. Aber das kann ja nicht die Alternative sein. Unter Umständen kommt auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage, aber auch das läuft über einen Psychologen und die Rentenkasse prüft auch, ob du nicht zuverdienen kannst.

Jeshua30  25.01.2019, 16:40

Dann bin ich doch kein Schmarotzer. Ich habe mich all diesen Untersuchungen gestellt bzw. unterzogen. Und wurde vom Amtsarzt als nicht Erwerbsfähig eingestuft.

Hängt ganz davon ab was vorgefallen ist, was deine Diagnose ist...Wie du dich verhältst. Kann man so pauschal nicht sagen.

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:34

Ruhiges Verhalten, eher zu ruhig

Tragosso  21.01.2015, 12:35
@Kajonaleo

Und aus welchen Gründen sollten sie dir dann eine Therapie vorschlagen? Grundlos sicherlich nicht.

Wonnepoppen  21.01.2015, 12:38
@Kajonaleo

Das ist kein Grund für eine Therapie, da muß noch etwas anderes sein!

Wonnepoppen  21.01.2015, 12:38
@Kajonaleo

Das ist kein Grund für eine Therapie, da muß noch etwas anderes sein!

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:41
@Wonnepoppen

Nein, das ist der einzige Grund, glaubt mir - Soziale Phobie (Angst und Hemmungen vor Menschen)

Tragosso  21.01.2015, 12:43
@Kajonaleo

Naja, weißt du, ich hab das gleiche. Aber mich hat auch keiner zu einer Therapie gezwungen, das ist mein eigenes Problem, das interessiert niemanden. Da muss man schon selbst für sorgen, sich Hilfe zu suchen.

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:46
@Tragosso

ICh war schon 4 mal in Therapie, ich habe die Schnauze voll Mit Menschen komme ich schon sehr lange nicht klar. Aber nichts mit Gewalt eher defensiv

Tragosso  21.01.2015, 12:47
@Kajonaleo

Dann solltest du vielleicht mal überdenken, was daran falsch läuft. Zaubern kann keiner, du musst schon mitarbeiten. Hilfe zur Selbsthilfe, was anderes ist eine Therapie nicht. Wenn man sich querstellt und schon Angst davor hat dazu 'gezwungen' zu werden, dann kann man demjenigen auch nicht helfen.

Und 4 verschiedene Therapeuten können nicht alle unfähig sein.

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:55
@Tragosso

Die Therapie half mir aber nciht, ich habe das seit meiner frühen Kindheit. Davor hatte ich eben nicht die Schnauze voll - vor 4. Therapie

Tragosso  21.01.2015, 13:21
@Kajonaleo

Ja ach was...Ich sagte doch schon, ich hab das selbe. Das kommt nicht plötzlich, natürlich fängt sowas in der Kindheit an. Ich weiß selbst, dass das nicht leicht ist und das sage ich auch gar nicht. Das dauert. Aber, wenn man aufgibt und nicht weiter daran arbeitet, kann es nicht besser werden. Eher im Gegenteil, man fällt zurück, verlernt Fortschritte die man vielleicht gemacht hat.

Wechsel nicht ständig, brich die Therapien nicht nach ein paar Sitzungen ab, sondern bleib bei einem den du magst, bzw. wenn du niemanden magst, bei einem wo du es dir wenigstens einigermaßen vorstellen kannst und dann tu was.

Ja, z. B. durch eine Auflage vom Gericht. Z. B. "Psychotherapie" oder "Knast" beim Vorliegen einer chronischen Kleptomanie. Es gibt aber sicher auch noch andere Beispiele in denen eine derartige Vorgehensweise angebracht und sinnvoll erschent!

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:39

Es hat nichts mit Kriminalität oder Aggressivität überhaupt zu tun, nicht jeder psychisch Kranke muss aggressive Sachen haben.

ElefantX  21.01.2015, 12:45
@Kajonaleo

Ich beziehe mich jetzt mal auf die Kommentare unten bei "Wonneproppen". Die Arbeitsagentur kann die Durchführung einer "Psychotherapie" bei dir verlangen bzw. fordern weil du gem. Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichtet bist, alles zu tun, was der Erhaltung und Wiederherstellung deines Leistungsvermögens und deiner Arbeitsfähigkeit dient. Eine "Psychotherapie" wäre demnach eine "Rehabilitationsmassnahme" und die hast du als Unterstützungsempfänger auszuführen, wenn dadurch die Arbeitslosigkeit gemindert oder beendet werden kann!

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:49
@ElefantX

Ein Urteil aus Scheswig Holstein: Der Richter verbot der Agentur für Arbeit Zwang zur Psychotherapie, obwohl es in der EIngliederungsvereinbarung stand, der Patient hat da ausnahmesweise selbst die Entscheidung wann wo bei wem er in Therapie geht oder überhaupt. Ob die anderen Richter das so sehen ist die Frage!?

ElefantX  21.01.2015, 12:51
@Kajonaleo

Die Frage ist ausserdem auch, ob der Fall in Schleswig - Holstein überhaupt mit deinem Fall vergleichbar ist und adäquat angewendet werden kann. Denn mit der Nennung von Details und Einzelheiten hast du es ja anscheinend nicht so!

Kajonaleo 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 12:57
@ElefantX

Der Richter meinte dort, allgemein muss Freiwilligkeit für eine "normale" Psychotherapie herrschen, der Kranke muss selbst wissen ob er das wirklich möchte und will. Es herrscht auch Selbstbestimmungsrecht, wenn man niemanden verletzt oder sich selbst, sonst wäre es ja für die Psychiatrie.

Zu einer Therapie kann niemand gezwungen werden ... denn ... jede Therapie kann nur dann erfolgreich sein, wenn Therapeuten und Therapierte ZUSAMMENARBEITEN ... und sich gemeinsam bemühen den IST-Zustand zu verbessern.

Ein Amt oder eine Behörde kann jemanden vorschlagen, dass er oder sie sich einer Therapie unterziehen möge ... (in der Hoffnung, dass diese Therapie auch tatsächlich hilfreich ist) ... aber ... ZWANG kann es dabei nicht geben, da Zwang ohne Freiwilligkeit nur negative Ergebnisse brächte.

Hi Kajaonaleo,eine zwangsweise Aufnahme an einer geschlossenen Psychiatrie kann nur bei begründeten Verdacht auf Sebst-bzw.Fremgefährdung vom zuständigen Bezirksgericht nach Feststellung durch 2 voneinander unabhängiger Fachärzte für Psychiatrie verhängt werden.Daher ist die die Frage zu verneinen.LG Sto