Kann ein Hund was von mir erben?
Hal bald habe ich ja einen Hund. Bisher hab ich nur ein Patenkint aus africa und sonst nix, naja meine alten leben halt auch noch. Die wären ja laut Richter auch erben von mir soweit ich Bescheid weiss. Auch wenn ich bisher den anderen als Alleinerben eingesetzt hab.
Was muss man denn machen dass man den Hund halt auch als Erben einsetzen kann? Von der Idee her soll der Hund dann eigenständig bleiben und nicht in den Besitz vom Afrikaner oder meinen Eltern gehen. Er soll auch die Hälfte von allem bekommen. Kann ich den Hund direkt selbst einsetzen oder muss man eine Stiftung zum Wohlergehen des hundes gründen?
6 Antworten
Zunächst gilt es festzuhalten, dass Tiere im deutschen Erbrecht nicht als Erben eingesetzt werden können. Da der deutsche Gesetzgeber gemäß § 1 BGB, welcher den Beginn der Rechtsfähigkeit festschreibt, Tiere nicht als rechtsfähig einstuft, verfügen diese auch über keine Erbfähigkeit.
Folglich ist es von Gesetzes wegen ausgeschlossen, Tiere zu Erben zu machen. Hinsichtlich der Rechts- und Erbfähigkeit werden diese in der Rechtsprechung mehr oder weniger als Sachen betrachtet.
Vielmehr ergibt sich heiraus der Umstand, dass Haustiere beim Tod ihres Besitzers Teil dessen Nachlassvermögens werden. Es gibt kein Erbrecht für Ihren Hund und somit können Tiere generell nicht erben, sondern werden gegebenenfalls dann selbst vererbt zur weiteren Versorgung.
Über welches Vermögen reden wir hier, das du hinterlassen würdest? Das dürfte nach Begleichung deiner Bestattungskosten und offenen Rechnungen weder die Futter- noch Tierarztkosten auf Lebenszeit des Tieres decken.
Noch einmal: Du vererbst nur das, was nach Abzug deiner Bestattungskosten und Verbindlichkeiten übrig bliebe :-O
Und davon nur die Hälfte, da der von dir eingesetzte Erbe Pflichtteilsansprüche deiner Eltern vorher noch als Erbfallverbindlichkeit erfüllen müsste.
Hast du derzeit 10.000 EUR? Selbst dann reden wir über etwa 10%, die davon für deinen Begünstigten übrig bleiben :-O
Davon soll sie/er deinen Hund noch 10-14 Jahre unterhalten wollen? Da redet wohl eine Taschengeldempfänger, Stift oder Minijobber mit Vollverpflegung im Hotel Mama, der von Lebenshaltungskosten keinen Peil hat.
Nach einem Monat mit Pflichtimpfungen beim Tierarzt, Futter, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hundesalon mit Krallenkürzen und Afterdrüsen ausdrücken hast du eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was so ein Hund Monat für Monat kostet. Und das durchaus 10-14 Jahre lang :-O
Oh mein gott mach mal halblang, was kosten denn deine afterdrüsen, hatte da noch nie was machen lassen müssen und kenne auch keinen!!!!!
Ein Hund kann nichts Erben, sondern du kannst im Testament nur eine gewisse Absicherung festschreiben. Als Erben kannst du beliebige Personen einsetzen die dir irgendwie nahe stehen.
Aber erstens glaube ich bist du nicht so alt das es wahrscheinlich wäre das dein Hund dich überlebt. Zweitens hast du wahrscheinlich nicht genug Vermögen damit sich eine Stiftung lohnt.
Nach deutschem Recht können Haustiere nicht erben. Du kannst aber soweit ich weiß als Bedingung in dein Testament schreiben das das Vermögen nur ausgezahlt wird wenn der Hund gut versorgt wird oder jemanden festlegen der den Hund versorgen soll und dafür ein Konto einrichten.
Du kannst auch nichts deiner Kaffeemaschine nichts vererben, da diese juristisch eine Sache ist. Genau so ist es bei Tieren
Das ist doch nicht zeitgemäß, das kann gar nicht stimmen
Dann lies es nach: Tiere sind nicht rechtsfähig, § 1 BGB und damit auch nicht erbfähig n. § 1923 BGB; können also in einem Testament nicht wirksam als Erbe eingesetzt werden.
Jo mein diggi hast du dich denn mal informiert was eine Stiftung ist? Mach das bitte erstmal, dann lies die frage nochmal, und dann darfst du auch nochmal antworten, bin heute großzügig
Was soll so ein Hund denn gross kosten? Ich glaub der kann sich das gut gehen lassen wenn ich ihm was vererbe