Hallo,
meine Oma ist letztes Jahr verstorben. Ihr Testament hat sie beim Nachlassgericht hinterlegt. Zwei Monate nach ihrem Tod bekamen meine Mutter und meine Tante das Testament zugesandt. Darin stand, daß ich als Nacherbe aufgeführt bin. Mir wurde vom Nachlassgericht kein Testament übersandt.
Bei der Testamentseröffnung im Nachlassgericht haben sowohl meine Tante als auch meine Mutter das Erbe angenommen.
Als ich selbst 3 Wochen nach der Testamentseröffnung noch keinen Bescheid vom Nachlassgericht erhielt, rief ich im Nachlassgericht an und fragte nach, wieso ich keinen Bescheid bekomme. Mir wurde vom Nachlasspfleger erklärt, daß im Falle eines, im Testament bestimmten Nacherbens, dieser erst informiert werde, wenn beide Vorerben das Erbe angenommen haben.
FRAGE 1:
Kann diese Regelung stimmen? Es erscheint mir ziemlich unglaubwürig.
Bereits 1 Woche nach dem Tod meiner Oma wurden von den Vorerben bereits die Eigentumswohnung meiner Oma komplett geräumt. Es wurden sämtliche Wertgegenstände entnommen, sogar die Teppichböden und die Einbauküche entfernt.
FRAGE 2:
Im Hinblick auf das Nacherbe frage ich mich ob dies nicht vom Nachlassgericht, durch Bestimmung eines Testamentsvollstreckers, hätte verhindert werden müssen.