Kann ein Arzt klagen wegen negativer jameda Bewertung?
Hallo,
ich habe einen Arzt negativ auf jemanda bewertet. Nach nicht mal 24 Stunden hat der Arzt die Bewertung löschen lassen, mit der Begründung, ich hätte ihn beleidigt und falsche Behauptungen aufgestellt, eine Fantasiebewertung geschrieben und sein Persönlichketisrecht verletzt. Er würde nun rechtliche Schritte einleiten.
Als Beleidigungen wurden aufgefasst "Katastrophe", "es scheint, als hätte er nicht wirklich Ahnung von seinem Fach" und "traumatisch".
Ich habe echt nur die Wahrheit geschrieben.
Droht mir da jetzt irgendwie ein Verfahren? Du meine Güte!
5 Antworten
Meinungsäußerungen sind Grundsätzlich frei, solange sie nicht beleidigend sind oder gegen sonstige Gesetze verstoßen. Sollte es sich um eine Tatsachenbehauptung handeln, musst du beweisen das diese Behauptung stimmt.
Um zu wissen wie das bei dir aussieht benötigen wir den ganzen Text.
Eine Klage, wenn überhaupt, droht jameda und nicht dir.
Die Daten des Verfassers der Bewertung dürfen nicht herausgegeben werden. Insofern hat sich die Diskussion hier erledigt. Nein, dir droht kein Verfahren wegen deiner Bewertung.
Erlaubt sind Meinungsäußerungen auch negative, dies muss der Arzt tolerieren.
Nicht erlaubt sind falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik.
Was genau hast du geschrieben?
Dass es bei diesem Arzt eine Katastrophe war, es den Eindruck macht, dass er kaum Ahnung vom Facht hat, weil er voreingenommen war und überhaupt nicht auf mich eingegangen ist und dass ich die Behandlung fast schon traumatisch fand, wegen diverser unangebrachter Äußerungen und Aktionen seinerseits.
.... seit wann darf dort die Wahrheit (welche denn) geschrieben werden?
Das Gericht wird Dir also bescheinigen, wie Dein Fehlverhalten eingeordnet wurde.
Ach so, ich lese gerader öfters: Viel Spaß.
Da dies für Dich wohl sehr wichtig ist, auch für Dich: Viel Spaß.
Ich habe echt nur die Wahrheit geschrieben.
Ja, deine Wahrheit. Mit einer objektiven, emotionsfreien Bewertung hat das nichts zu tun.
Ein Bewertungsportal lebt von subjektiven Wertungen, den "Wahrheiten" der Patienten. Rein Objektiv kann eine Bewertung niemals sein.
Und die Wahrheit geschrieben, bezieht sich darauf, dass ich Taten des Arztes korrekt, genau so, wie sie stattgefunden haben, dargelegt habe! DAS ist tatsächlich objektiv.