Anonymer Anruf strafbar?
Ist es strafbar, bei jemanden nachts anonym anzurufen 2/3 Mal & dann auf zu legen? Wenn man dies alle par Tage mal macht
13 Antworten
Nein.
Zivilrechtlich ja. Dazu muss man (auf eigene Kosten) eine Fangschaltung bestellen und dann kann ein Anwalt entsprechend rechtlich vorgehen - Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatz.
Strafrechtlich ist das gar nichts, solange es nicht sehr sehr oft vorkommt und sich über Wochen hinzieht, dann könnte man es als Nachstellung interpretieren oder beleidigende Inhalte fallen.
Ja habe ich. Das reicht als Intensität nicht aus - leider muss ich aus persönlicher Meinung hinzufügen, besser wärs - aber das lenht die Staatsanwaltschaft ab.
Bis sowas strafrechtlich bedeutsam wird, muss es (nochmals - leider) eine Intensität annehmen, dass man fast wahnsinnig wird.
Aber wie bereits gesagt, zivilrechtlich kann man viel früher dagegen vorgehen und es kann schon viel früher für einen solchen Anrufer sehr teuer werden.
Also, Provier anrufen, Fangschaltung beauftragen, Nummer rausfinden, ab zum Anwalt. Der wird den den Inhaber feststellen und abmahnen.
Das ist eine vernünftige Antwort.
Allerdings frage ich mich, ob du hier bereits die Reform von 2017 eingepreist hast, da die Anforderungen doch entscheidend gesunken sind?
Die Reform hat letztlich nicht viel gebracht. Immernoch verzweifeln Leute, weil sie belästigt werden und von seiten der Strafverfolgungsbehörden passiert nichts, weil es nicht ausreicht.
Soweit ich es gesehen habe, gibt es noch keine höchgerichtliche Rechtsprechung zu der neuen Norm? Täusche ich mich da? Weil somit wäre die Wirkung noch nicht bestimmt.
Nein. Es kann aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html
Da haben wir mal Unsinn, wie kann denn der Anruf bei einer Person die Allgemeinheit belästigen?
Da du vorsätzlich den Nachtschlaf störst, ist der Anfangsverdacht einer Körperverletzung denkbar. Mir ist aber kein Gerichtsurteil dazu bekannt.
Was für ein Unsinn.
Schlafentzug gilt als Folter
Ton abstellen/Hörer zur Seite legen. Hier liegt keine Straftat vor!
Was ja dann wiederum Nötigung wäre/ist. Die Nachtruhe in in Deutschland in mehr als einem Gesetzt geregelt. Selbst die StPO nimmt Rücksicht auf Schlaf! Insofern würde ich davon ausgehen, dass es bei einer körperlichen Schädigung durchaus ein strafrelevantes Handeln vorliegt.
Link mit der StPO - Behauptung?
Durchsuchung zur Nachtzeit: 104 StPO
Lies den § mal richtig. Ich bin raus, ist mir zu niedrig.
Der Gesetzgeber regelt, dass der Bürger nicht vor 04:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr gestört werden darf. Was ist dir daran "zu niedrig" und was soll ich falsch verstanden haben?
Link hierzu?
Ernsthaft? Erst meckerst du und soll ih dir die StPO verlinken??!!
(3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.
Egal was du schreibst, es liegt keine Nachstellung vor.
Ich habe auch an KV gedacht
Nein natürlich nicht.Man kann auch Anonyme Anrufer blockieren und solange er/sie dir per Telefon nicht droht oder so ist das in Ordnung.
Leider falsch, nochmal raten.
Leider rightig (Für dich).Nochmal recherchieren.
Das nennt man dann STALKING. Wenn man deine Anrufe zu dir zurück verfolgt, kann das teuer werden.
Völliger Unsinn. Wenn, dann nennt man es Nachstellung. Die hier noch längst nicht erfüllt ist.
Du hast schon gelesen, dass er das alle paar Tage mal macht? Und somit viele Wiederholungen gegeben sind?