Ist Betrug und abzocke eine Beleidigung?
Guten Tag, ich habe bei einer Playstore Rezession ein Bewertung abgeben mit 1 Stern und dem Kommentar "betrug einfach betrug und abzocke", nun habe ich ein Anwaltsschreiben bekommen mit einer Unterlassungserklärung und einem Betrag von 300 zu zahlen für seine Anwaltskosten (Begründung gem. $$ 185, 186/187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede/Verleumdung)). Meiner Meinung ist das was ich dort geschrieben hab aber nur meine Meinung zu diesem Betrieb/Geschäft. Lohnt es sich einen Anwalt hinzuzuziehen? Ich habe dort einen Artikel gekauft und wollte diesen aufgrund von Nichtgefallen zurücksenden. Der Verkäufer meinte jedoch: Zitat: "Der Artikel muss in dem Zustand an uns zurück gesendet werden wie Sie diesen erhalten haben.
Also eingeschweißt und in tadellosem Zustand, der Händler muss die Ware die er zurück erhält wieder
zum selben Preis verkaufen können wie Sie auch bezahlt haben.
Weder darf die Verpackung aufgerissen sein noch darf versucht worden sein den Artikel angebaut zu haben."
und er wollte 25 EUR einbehalten wegen der Aufgerissenen Verpackung. Ich bin immer stets freundlich geblieben und Sachlich. Der Herr/Verkäufer jedoch nicht. Ich bitte um Hilfe. Diese Firma wurde bisher auf alle Foren zu diesem Thema zu 80-90Prozent schlecht bewertet bsp auf einem Forum 11 Postivie und 45 negative 1 Stern Bewertungen. Sollte ich mich an einen Anwalt wenden und habe ich mir mit diesen 5 Worten ins eigene Fleisch geschnitten.
Vielen Dank!
8 Antworten
Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung.
Diese Missachtung kann sich in drei Fällen äußern:
-Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen selbst
-Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber einem Dritten
-Die Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache gegenüber dem Betroffenen selbst
Dementsprechend ja, eine solche Aussage kann als Beleidigung, wenn nicht sogar eine üble Nachrede sein.
Hättest Du einfach sachlich das Geschäftsgebaren geschildert wie es rübergekommen ist, wäre Dir dieser Ärger erspart geblieben.
Einfach "Betrug und Abzocke" zu posten ist natürlich beleidigend und geschäftsschädigend. Ich denke, der Anwalt wird es durchziehen und Recht bekommen.
Es ist allseits bekannt, dass verschweißte Ware nicht aufgerissen werden darf. In den örtlichen Geschäften gibt es daher fast überall ausgepackte Muster zum Test. Von daher hat der VK recht.
Diesen öffentlich als Betrüger zu betiteln ist harter Tobak und meines Erachtens ist die Unterlassungserklärung rechtens
Natürlich ist es eine Beleidigung und zudem verboten, jemanden als Betrüger und Abzocker zu bezeichnen, wenn dies nicht bewiesen ist. Nur, weil es deine höchstpersönliche Empfindung ist, darfst du das nicht veröffentlichen.
Diese Abmahnung wird also tatsächlich rechtens sein (so rechtens, wie Abmahnungen nun einmal sind).
Dass der Verkäufer dir die aufgerissene Verpackung in Rechnung stellen wollte, bzw. gestellt hat, ist zweifelhaft. Denn bei einer Bestellung hat der Käufer durchaus das Recht, die Ware zu prüfen und auch dafür auszupacken. Ob man dazu nun die Verpackung aufreißen muss oder ob das auch sorgsamer geht und ob dafür der Einbehalt von 25 Euro gerechtfertigt ist - hätte ggfs. abgeklärt werden müssen.
Dies berechtigt dich jedoch in keinster Weise, den Verkäufer öffentlich zu beleidigen, bzw. zu verleumden.
Zahl die Abmahnkosten - glaub mir, die bestehen darauf und werden sofort weitere Maßnahmen ergreifen, die dann die Summe nur weiter und weiter in die Höhe treiben.
Jemanden einer (nicht begangenen) Straftat zu bezichtigen ist in der Tat verboten.
Ob der Anwalt das auch durchziehen würde, kannst du aussitzen, denn ich bezweifle, dass sich ein Gericht der Abmahnung anschließen würde.
In wie fern nicht? Unzutreffende Tatsachenbehauptung.... da gibt es 0 Probleme vor Gericht durch zu kommen und eine Schadensersatzforderung wg. entgangenen Gewinn durch die Falschaussage ist auch noch drin.
Klassisches Privatklagedelikt, zumal das auch eine subjektive Meinung darstellt.
Was nichts an meinem Kommentar ändert.
Naja: Strafgericht würde ja Anklage bedeuten und die sehe ich bei weitem nicht.
Na sicher, auch eine Privatklage nach § 374 StPo ist letztlich eine Anklage.
Aber zunächst zum Sühnetermin beim Schiedsmann.
Das wird es. Zudem gibt es von einem Strafgericht auch noch eine Strafe wegen der in der Frage angeführten Straftaten.