Ist Betrug und abzocke eine Beleidigung?

8 Antworten

 Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung.

Diese Missachtung kann sich in drei Fällen äußern:

-Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen selbst

-Die Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber einem Dritten

-Die Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache gegenüber dem Betroffenen selbst

Dementsprechend ja, eine solche Aussage kann als Beleidigung, wenn nicht sogar eine üble Nachrede sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hättest Du einfach sachlich das Geschäftsgebaren geschildert wie es rübergekommen ist, wäre Dir dieser Ärger erspart geblieben.

Einfach "Betrug und Abzocke" zu posten ist natürlich beleidigend und geschäftsschädigend. Ich denke, der Anwalt wird es durchziehen und Recht bekommen.

Es ist allseits bekannt, dass verschweißte Ware nicht aufgerissen werden darf. In den örtlichen Geschäften gibt es daher fast überall ausgepackte Muster zum Test. Von daher hat der VK recht.

Diesen öffentlich als Betrüger zu betiteln ist harter Tobak und meines Erachtens ist die Unterlassungserklärung rechtens

Natürlich ist es eine Beleidigung und zudem verboten, jemanden als Betrüger und Abzocker zu bezeichnen, wenn dies nicht bewiesen ist. Nur, weil es deine höchstpersönliche Empfindung ist, darfst du das nicht veröffentlichen.

Diese Abmahnung wird also tatsächlich rechtens sein (so rechtens, wie Abmahnungen nun einmal sind).

Dass der Verkäufer dir die aufgerissene Verpackung in Rechnung stellen wollte, bzw. gestellt hat, ist zweifelhaft. Denn bei einer Bestellung hat der Käufer durchaus das Recht, die Ware zu prüfen und auch dafür auszupacken. Ob man dazu nun die Verpackung aufreißen muss oder ob das auch sorgsamer geht und ob dafür der Einbehalt von 25 Euro gerechtfertigt ist - hätte ggfs. abgeklärt werden müssen.

Dies berechtigt dich jedoch in keinster Weise, den Verkäufer öffentlich zu beleidigen, bzw. zu verleumden.

Zahl die Abmahnkosten - glaub mir, die bestehen darauf und werden sofort weitere Maßnahmen ergreifen, die dann die Summe nur weiter und weiter in die Höhe treiben.

Jemanden einer (nicht begangenen) Straftat zu bezichtigen ist in der Tat verboten.

Ob der Anwalt das auch durchziehen würde, kannst du aussitzen, denn ich bezweifle, dass sich ein Gericht der Abmahnung anschließen würde.

geheim007b  16.09.2020, 08:00

In wie fern nicht? Unzutreffende Tatsachenbehauptung.... da gibt es 0 Probleme vor Gericht durch zu kommen und eine Schadensersatzforderung wg. entgangenen Gewinn durch die Falschaussage ist auch noch drin.

Artus01  16.09.2020, 08:00
denn ich bezweifle, dass sich ein Gericht der Abmahnung anschließen würde.

Das wird es. Zudem gibt es von einem Strafgericht auch noch eine Strafe wegen der in der Frage angeführten Straftaten.

Still  16.09.2020, 10:15
@Artus01

Klassisches Privatklagedelikt, zumal das auch eine subjektive Meinung darstellt.

Artus01  16.09.2020, 13:54
@Still

Was nichts an meinem Kommentar ändert.

Still  16.09.2020, 17:21
@Artus01

Naja: Strafgericht würde ja Anklage bedeuten und die sehe ich bei weitem nicht.

Artus01  16.09.2020, 17:57
@Still

Na sicher, auch eine Privatklage nach § 374 StPo ist letztlich eine Anklage.

Still  16.09.2020, 19:56
@Artus01

Aber zunächst zum Sühnetermin beim Schiedsmann.