Wohnrecht psychisch kranker erwachsener Sohn im Elternhaus?
Brauche dringend Hilfe!! Also der Sohn ist über 40! Psychisch krank (Psychose -Schitzophrenie) hat einen richterlichen Betreuer!!! Mit Anordnung auch in Wohnungaangelegenheiten. Er wohnt über 12 ja im Elternhaus. Und macht den Eltern das Leben quasi zur Hölle. Wahnvorstellungen.... Sehr sehr extreme, mit allen im Umkreis wohnenden Nachbarn.Alle hätten sich gegen ihn verschworen....Behauptungen die nicht wahr sind....Macht die Eltern psychisch und moralisch fertig!!!! Ist richtig abartig böse!!!! Zerstört Gegenstände (Kleidung.. Ect) und gibt den Eltern die Schuld dafür. Und noch vieles vieles mehr!!Durch die extremen Werbalen unter der Gürtellinie Behauptungen haben die auch schon 2 Abmahnungen zur Kündigung der Wohnung bekommen. Da die Eltern nun psychisch so fertig sind und schon selber zum Psychologen gehen,hat er empfohlen doch eine Frist zum Auszug der Wohnung zu setzen und diese dann dem zuständigem Betreuer zu schreiben. Was noch ganz wichtig ist, ist das er sich so gut auf Knopfdruck verstellen kann und den gesunden Menschen spielt. Dermaßen gut!!!!! Und der Betreuer nun diese Frist nicht für angemessen hält. Und hat nun schriftlich an die Eltern geschrieben das er diese Frist nicht akzeptiert, und sonst einen Anwalt hinzuzieht und die Eltern alle! Schadenersatzanforderungen die entstehen können sprich Hotel -Pensionskosten geltend gemacht werden. Ich muß dringend wissen ob sie dazu wirklich berechtigt ist und ob die armen Eltern das so hinnehmen müssen. Er nimmt auch keine Tabellen die er vom Arzt verordnet bekommen hat. Das der Arzt und der Betreuer nicht wissen. Und davon ausgehen das er die Tabletten nimmt. Da er sich ja von seiner besten Seite zeigt. Und wenn die Eltern ihm sagen er soll sich Hilfe holen dad er krank ist, geht der Horror zu Hause novh extremer weiter. Ich bitte um Antworten da ich im Netz immer nur was über minderjährige Kinder finde. Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Ist ja okay, Du bist ziemlich in Aufregung, daher merkst Due s nicht.. so wie Du schreibst, grenzt das fast an Zumutung. Wortfehler, sinnentleerte Zusammenhänge..
Auch wenn Du es gut meinst, so funktioniertd as nicht.
Wenn, wäre eine fachmännische Rechtsberatung sinnvoll.
Es wird sicherlich Mittel und Wege geben, um hier etwas zu unternehmen. Gerade weil es sich nicht um ein Kind/ Jugendlichen handelt.
Wenn es einen Betreuer gibt,d ann gibt es doch auch Amtgericht, über das das ganze läuft.
Das wäre erstmal der richtige Ansprechpartner f+ür die Eltern, wenn da so vieles schief läuft.
Alles Gute!
(grenzt das fast an Zumutung)
Ich wundere mich immer warum man andere Leute ständig kritisieren muss und selbst Fehler macht.
Natürlich wird sie/er aufgeregt sein, möglich das aber auch etwas anderes dahinter steckt. Naund?
Die Eltern können ihn von heute auf morgen vor die Tür setzen.
Der Junge ist volljährig (schon ziemlich lange) und sie sind nicht verpflichtet, ihn länger bei sich wohnen zu lassen. Oder gibt es einen Mietvertrag auf seinen Namen?
Das mag dem Betreuer nicht passen, muss er mal was tun für sein Geld, aber es ist nun einmal Tatsache. Ohne mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag keine Kündigungsfristen. Letztendlich war es ein Entgegenkommen der Eltern, dem Sohn eine Frist zum Auszug zu setzen.
Klar kann man eine Frist setzen und niemand sagt, dass sie ihn direkt vor die Tür setzen MÜSSEN. Sie können es aber.
Ja, er ist vermutlich nicht entscheidungsfähig. Aber dafür hat ja das Vormundschaftsgericht bereits einen Betreuer bestellt. Der hätte sich schon lange um dieses Problem kümmern müssen.
Ja hätte er, nur läuft es in der Realität oft nicht so, erwähnte ich ja schon in meinem Tread. Zudem muss meist erst etwas passieren ehe sie reagieren dürfen/können.
Deshalb sollte man schnellstens zum Gericht oder einen Beistand holen
Die Eltern sollten sich selbst an einen Anwalt wenden.
Wieso wohnt er im Elternhaus? Da müssen doch alle einverstanden sein.
Und warum haben die Eltern keinen Anwalt?
Also erst mal, dieser Mensch verstellt sich nicht, das gehört alles zum Krankheitsbild, auch wenn das für manche so rüberkommen mag!Und dafür kann er überhaupt nichts.
Das er keine Tabletten nimmt kann daran liegen, das er sich nicht für krank hält,auch das er überall böses sieht und auch selbst Dinge zerstört , das aber nicht realiesiert.
Diese Krankheit ist schrecklich u.vor allem auch für Angehörige total belastend und bringt eine Menge Ärger mit sich.
Ich weiss wovon ich rede, denn ich hatte selbst eine nahe Angehörige.
Nun hat er einen Betreuer, Ich weiss aus Erfahrung das auch dies nicht immer klappen muss, auch überlassen sie manche Verantwortung Angehörigen , die dem aber nicht gewachsen sind, aus Zeitgründen. Viele Betreuuer sind übermässig ausgelastet, was aber keine Entschuldigung sein darf. Meine Frage hat dieser die komplette Vormundschaft?
Wenn ja sollten die Betroffenen sich umgehend mit ihm in Verbindung setzen, ihm darauf hinweisen, das er die Tabletten nicht nimmt, sonst würde er ja nicht dermaßen austicken, evtl. ein Protokoll anlegen, wenn was und wie vorgefallen ist,sowie die Schadensersatzforderungen dazu belegen.
Sollte keine befriedigende Reaktion kommen,zur Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht. Ausserdem können sie ansprechen, das sie nicht mehr bereit sind , aus gesundheitlichen und zumutbaren Gründen ect. ihm Wohrecht zu gewähren. Der Betreuuer sofern er die Vormundschaft im vollem Umfang hat, muss dann für eine Unterbringung bzw. Wohnung sorgen.
Bekommen sie von den Stellen keine Hilfe , solten sie sich dringend einen Rechtsbeistand holen.Verstehe auch nicht warum man so lang wartet, bis derartige Schadenersatzdforderungen und Abmahnungen kommen.
Zudem muss dem Patienten geholfen werden das er seine Medikamente regelmässig nimmt, denn jeder Rückfall, kann eine Verschlimmerung bedeuten.
Einen schwer psychisch Kranken vor die Tür setzen , alles klar.
Der Junge ist zwar Volljährig aber nicht entscheidungsfähig.
Das muss also über das Vormundschaftsgericht geregelt werden und man kann eine Frist setzen.