Negative Bewertung für Tierarzt?
Hi, Liebe Ratgeber, Vor noch nicht so langer Zeit ist unsere Katzen von einem Auto angefahren worden und sie ist später dann auch gestorben. Wir brachten sie zum Tierarzt, um sie zu erlösen. Aber der Tierarzt bestand darauf das Tier zu operieren und meinte, dass er es mit einer Amputation des gesamten hinteren Oberschenkels und des Schwanzes wieder hinbekommen werde. Da wir einfach so traurig waren, haben wir dem zugestimmt. So wie es kommen musste ist sie dann während der OP gestorben. Ich habe dann auf einer Bewertungsplatform eine negative Bewertung geschrieben, in der ich die nach unserer Ansicht schlechte Beratung und Aufklärung erläutert habe und was eben vorgefallen ist, sowie die Kosten. Natürlich habe ich auch erwähnt, dass der Arzt versucht hat sein bestes zu geben.
Dann wurden ich mehrfach von dem Tierarzt bedroht und beschimpft, dass er den Anwalt einschalten werde, wenn ich meinen Bewertung nicht Lösche. Sowohl schriftlich als auch telefonisch. Die Bewertung wurde dann gesperrt, weil der Doktor Einspruch dagegen erhoben hat. Die Bewertungsplatform verlangt von mir eine Quittung, um die Bewertung wieder freigeschalten, welche ich auch hochlud. Was kann ich tun, damit der Typ mich nicht mehr weiter belästigt? Habe die Bewertung nun selbst vorest auf unsichtbar gestellt. Darf man denn keine wahren, beweisbaren Tatsachen und Meinungen äußern?
Bittehabt Verständnis für eventuelle Grammatikfehler. Ich bin nicht Deutsch, habe aber mein bestes gegeben.
6 Antworten
Eine Bewertung muss sachlich sein und nur wahre Inhalte wiedergeben.
Sie ist aber subjektiv und muss weder fair sein, noch alles positiv sehen.
Wir kennen den Text der Bewertung nicht, aber ich finde jede Zensur bei Bewertungen die nicht ganz strenge Kriterien erfüllen, also Beleidigungen, Unwahrheiten, falsch. Portale die das machen, um ihre Anzeigenkunden vor negativen Einflüssen zu schützen, machen nach meiner Meinung einen grossen Fehler und werten die Aussagekraft aller Bewertungen ab.
Um zu erkennen, ob der Tierarzt Chance hätte, gerichtlich etwas zu unternehmen, müsste man den Text genau kennen. Dass die Gründe für die Unzufriedenheit subjektiv waren, ist kein Grund eine Bewertung rechtlich anzufechten.
Anderseits kann ich die Kritik nicht wirklich nachvollziehen. Was ist der Vorwurf ? Falschberatung ? Ging es ums Geld ? Werft ihr ihm Fehler bei der OP vor ? Keiner kann wissen, was bei einer OP alles schieflaufen kann. Ich kenne auch eine 3 beinige Katze die seit Jahren normal bei ihrer Besitzerin lebt. Ich würde aber auch im Zweifel ein Tier eher einschläfern lassen. Aber die Entscheidung muss doch jeder selber treffen. Obs gut geht oder nicht, kann keiner vorhersagen.
Schon, wenn er sich aber beschwert, muss man das eben durchstehen; mal sehen, was der Rechtsweg ergibt (wenn nichts Falsches behauptet wird, kann auch ein Richter daran nichts auszusetzen haben).
du solltest alle deine aussagen in deiner bewertung in frageform schildern.
also z.b. : "der arzt sagte so und so..., kann es sein, daß wir falsch beraten wurden ? " usw. usw.
Ich würde es wieder freischalten und einfach nicht abheben wenn der Tierarzt anruft. Soll er doch klagen wenn er meint.
Doch, darf man. Schwierig ist es nur mit der Bewertung. Hat er tatsächlich schlecht beraten? Oder habt ihr nur schlecht zugehört, weil ihr mit Gedanken bei der Katze gewesen seid? Wollte er sie nur aus finanziellen Gründen operieren? Oder hat er tatsächlich eine Chance für sie gesehen?