Hat ein Käufer bei eBay Anspruch auf Kombiversand?

7 Antworten

Anspruch auf Kombiversand hat er nicht.

Wenn er leider nicht lesen kann, ist das nicht Dein Problem. Du kannst nochmals versuchen, ihm das in Ruhe per email zu erklären.

Sollte er seiner Bewertungserpressung nachgehen, kannst Du mit einer Kopie der Korrespondenz bei ebay die Löschung der Bewertungen beantragen:

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html


Beispiele für Bewertungserpressung


Ein Käufer findet die Versand- und Verpackungskosten zu hoch und droht
dem Verkäufer, eine negative Bewertung oder eine niedrige detaillierte
Verkäuferbewertung abzugeben, wenn der Verkäufer die Versand- und
Verpackungskosten nicht senkt.



Da sollte dann ebay einschreiten können. Lies Dir auch mal den Rest der Seite gut durch.

Vergiss bitte nicht, den Käufer später auf Deine Sperrliste zu setzen:


Scarlet2016 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 12:13

Danke! Der Käufer hat zwar noch etwas "rumgemotzt" aber inzwischen bezahlt. Ich habe beide Pakete verschickt. bis dato hat er nicht bewertet... Ich hoffe einfach, dass ich von dem gar nichts mehr höre! Auf die Sperrliste hab ich ihn trotzdem schonmal gesetzt. Mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben.

haikoko  24.04.2016, 12:29
@Scarlet2016

Mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben.

Verständlich, ich auch nicht.
Solche Käufer, die sich dann in den ebay-Foren beschweren, wundern sich später, warum sie reihenweise bei Verkäufern nichts kaufen können ;-))))

Ich wünsche Dir, dass alles gut ausgeht. Sonst musst Du halt noch über ebay aktiv werden.

Und speichere (Screenshot oder pdf-Datei) Dir bitte den Warenerhalt von der Seite des Versanddienstleister ab. Wer weiss, was solchen Käuzen noch einfällt.

Da muss dein Käufer mit klar kommen. Wenn du das wirklich ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt hast, hätte er das lesen können und somit trifft dich als Verkäufer keine Schuld. Weiterhin war er ja nicht verpflichtet, die Sachen zu kaufen. Daher kann er mal die Versandkosten übernehmen ;)

Scarlet2016 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 09:38

Ja, das steht ausdrücklich so drin! Ich selbst hatte zwar bisher noch keine schlechten Erfahrungen mit Käufern aber ich weiss von Bekannten, dass einige eBayer sehr streitbar sind, deshalb schreibe ich immer alles ganz genau auf :-)

Wenn Du das beim Angebot explizit geschrieben hast, hat der Käufer sich beim ersteigern mit diesen Dingen einverstanden erklärt. Er kann dir dann auch nicht vorschreiben wie du die Dinge versendest.

Scarlet2016 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 09:36

Ok, danke! Und wie kann ich gegen die negativen Bewertungenvorgehen, falls er seine Drohung wahr macht? Ich hab bisher ein top Bewertungsprofil 100% positiv und das ist mir auch wichtig :-)

Lesen der Beschreibung hilft ungemein. Ein Anrecht hat er nicht. Pakete haben unterschiedliche Standorte. 

Scarlet2016 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 09:50

Ok, danke.

Nein, ein Kombiversand ist kein muss. Es gibt auch Firmen, die es aufgrund der Logistig nicht schaffen einen Kombiversand anzubieten. Im Endeffekt ist es ein Service, aber eben kein muss.

In Ebay ist sowieso jede Auktion, etc einzeln zu betrachten. Wenn somit in beiden Aktionen eine gesonderte Versandpauschale angegeben ist, ist diese natürlich durch den Käufer zu bezahlen.

Der Hinweis dass ein Kombiversand nicht möglich ist, ist ebenfalls kein Pflichtangabe oder ähnliches.

Wie du schon richtig vermutest, hätte der Käufer sich informieren müssen bzw. sind solche Sachen Sondervereinbarungen, welche außerhalb der AGB's von Ebay getroffen werden.

Ich würde an deiner Stelle selber mit rechtlichen Schritten drohen. Selbst wenn du eine negative Bewertung bekommst, kannst du diese bei Ebay als unbegründet meldet und sie wird durch den Support auf neutral geändert - sowas hatte ich selbst schonmal :-)

Viel Erfolg!

Fechnis  19.04.2016, 09:51

Also bei mir hat es damals geklappt - ist aber auch bereits circa 2 Jahre her. Ich hatte damals darauf verwiesen, dass er bereits mit einer negativen Bewertung gedroht hatte, wenn es nicht nach seiner Vorstellung läuft. Besonders hatte ich eben darauf hingewiesen, dass es den Bestand einer Nötigung erfüllt. Es hatte zwar dann etwas gedauert, da die sich auch mit dem Käufer in Verbindung setzen wollten, hat aber im Endeffekt funktioniert. Was die halt da mit dem Käufer abklären wollten, weiß ich leider nicht.

Scarlet2016 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 10:11
@Fechnis

Danke für die Info. Dann werde ich es im Fall der Fälle einfach probieren.

Scarlet2016 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 09:46

Danke für deine Antwort. Bist du sicher, dass der eBay Support hilft? Eine Freundin von mir hat eine ungerechtfertigte negative Bewertung erhalten. (Käufer war Ausländer, konnte kein Deutsch, hat daher die Artikelbeschreibung nicht verstanden und dann den Artikel bemängelt. Die Mängel waren aber deutlich (auf deutsch) angegeben). Der Support hat nichts gemacht. Es kam nur eine Setzkasten eMail von wegen, sie solle sich nochmal mit dem Käufer in Verbindung setzen und diesem einen Antrag zur Überarbeitung der Bewertung senden. (Was natürlich nicht geklappt hat)