Google Rezension Aufforderung vom Anwalt zu löschen?

6 Antworten

Also erstens, ich habe auf Google einen fiktiven Namen. Woher sollen die wissen ob ich die Rezension überhaupt geschrieben habe?

Das kann man tatsächlich rausfinden. Ich weiß nicht wie genau, aber ich hab schon mehrfach erlebt dass Firmen Rezensionen ehemaliger Mitarbeiter "enttarnt" haben. Also selbst mit fiktiven Namen kann man rausfinden wer hinter dem Pseudonym steckt wenn man das will. Ein seriöser Anwalt hätte dir nie geschrieben wenn nicht klar gewesen wäre dass das deine Rezension ist

Die haben versucht ihr image zu retten, auf eine ziemlich extreme Weise.

War eine gute Entscheidung das ding zu löschen, alles andere wäre viel Drama geworden aber theoretisch gewesen : wenn du beweisen kannst dass der Vorfall in der Rezension so passiert ist und das auch schriftlich nachweisen kannst, dann können die dir gar nichts im Falle einer Anzeige. Dafür sind Rezensionen doch da! Wenn es genug schlechte Rezensionen gibt, kann der Anwalt die auch nicht mehr retten, irgendwann werden sie wohl einsehen müssen dass sie scheiße bauen ;)

Gurkenhaft  31.05.2021, 11:08

Verbreitet bitte nicht so einen Quatsch, man kann Geräte schonmal gar nicht zurückverfolgen sondern nur die Router mit denen man ins Internet geht.

Das wird aber kaum jemand machen weil der Aufwand extrem hoch ist und oft nicht erfolgreich (da Google die Daten rausgeben muss bzw. die Provider speichern IP Zuordnungen nur eine sehr kurze Zeit).

Binnysfragen  31.05.2021, 11:11
@Gurkenhaft

Also meines Wissens nach kann man die IP- Adresse eines Gerätes zurückverfolgen. zumindest mal die Polizei. ABER SELBST WENN NICHT : Zumindest mal rauszufinden wer hinter einem Google account steckt ist für eine Firma ein leichtes spiel, das habe ich schon mehrfach erlebt und ein seriöser Anwalt hätte den FS auch nicht kontaktiert wenn nicht sicher gewesen wäre dass es sein Account ist! Hier wird ja auch mehrfach gefragt dass die Firma sich nicht sicher sein kann wer hinter dem Account steckt, aber sowas geht.

Von daher ist es kein Quatsch was ich hier schreibe.

Und übrigens : schon mal den Begriff Laienforum gehört? Nichts hat hier auf Gutefrage eine 100%ige Sicherheit dass es stimmt, jeder gibt sein eigenes wissen preis, das muss man als Fragesteller und User auch wissen!

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:32

Am Schluss steht:

"Sollten Sie dieser Aufforderung zuwiderhandeln, werden wir unserer Mandantschaft eine Löschungs- und Unterlassungsklage anraten. Weitere Schadensersatzansprüche sowie eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede bleiben ausdrücklich vorbehalten."

Wie soll ich das verstehen? Die Ansprüche bleiben vorbehalten selbst wenn die Rezension gelöscht wird?

Binnysfragen  31.05.2021, 11:57
@NewYearSameTime

Nein. Da steht "sollten sie der Aufforderung (zu löschen) zuwiderhandeln". Diese Ansprüche wären für den fall dass du nicht löscht. Da du der Aufforderung nicht zuwider gehandelt und gelöscht hast verfallen diese Ansprüche. Sollten die dir trotzdem ärger machen sitzt du am längeren Hebel

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:06

Es steht doch Aussage gegen Aussage, ich habe auch eine Zeugin.

Jetzt im Nachhinein wo ich die Rezension gelöscht habe, was kann da noch passieren?

Gerät zurückverfolgen in so einem Fall? Dein Ernst? Bisschen teuer. Und wenn die Rezension bereits gelöscht ist. Wie soll das gehen? Wir sind nicht im Hollywood Film.

Binnysfragen  31.05.2021, 11:09
@NewYearSameTime

Wenn du das beweisen kannst dann können sie dir im Fall einer Anzeige nichts anhaben, du hast ein recht zur freien Meinungsäußerung und die hätten schlechte Karten, weil sie ja versuchen dir etwas in die Schuhe zu schieben (nämlich das erfinden eines Vorfalls) den du gar nicht erfunden hast.

Schon allein deswegen glaube ich dass da nichts weiteres kommt, die sind ja nicht doof

Aber jetzt im Nachhinein kann erst recht nichts mehr passieren. Sollte noch was weiteres kommen dann würd eich mir echt überlegen ob ich denen nicht mit einer Anzeige drohe

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:18
@Binnysfragen

Für was sollte ich die anzeigen?

Binnysfragen  31.05.2021, 11:22
@NewYearSameTime

Naja also wenn sie dir weiter drohen mit ner Anzeige kannst du mal zum Anwalt oder zur Polizei und schildern dass du von einer Firma bedroht wirst die dir die Ganze zeit mit einer Anzeige drohen wegen einer gelöschten Rezension und dann warte einfach ab was die dir sagen.

Wenn du den Schwanz eingezogen und alles gelöscht hast, war es das. Zu spät. Hättest dich nicht ins Bockshorn jagen lassen dürfen. Und wir wissen nicht, ob Deine Rezension neutral genug war in der Formulierung. Wer Geschehenes nur wiedergibt und das wahrheitsgetreu, hat nichts zu befürchten. Ich vermute, dass der Schrottladen einfach Kunden einschüchtert und damit sein mieses Geschäftsmodell begründet. Hast Dich als Handlanger verunsichern und missbrauchen lassen. Würde die Rezension 1:1 neu verfassen und auch dabei schreiben, dass Unternehmen Dich mit Anwalt bedroht hat. Alles Beweismittel speichern und aufbewahren. Und bei erneuter Drohung Verbraucherzentrale einschalten. Für die ist es täglich Brot und auch ein Fest gegen Schrottfirmen vorzugehen.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:16

Also ich habe geschrieben dass die mich betrügen wollten. Das ist Aussage gegen Aussage. Ich habe klar gesagt, dass das ein Betrugsversuch war. Meine Frau war Zeugin. Die Rezension ist gelöscht.

Muss ich den Anwälten jetzt antworten, ich weiß nicht wer die Rezension geschrieben hat und ich fordere Sie auf mich nicht mehr zu kontaktieren sondern nur noch über den gerichtlichen Weg.

Also anscheinend war es ja kein unüberwindbares Problem, von der Google-Rezension auf deine Person inkl.Realname und Anschrift zu kommen.

Google kennt dich im Zweifelsfall besser als du selbst.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:12

Ähm nein. Die Firma wusste wer ich bin und konnte dementsprechend 1 und 1 Zusammenzählen. Du kannst das wohl nicht. Mit Sicherheit war das nicht google.

RobertLiebling  31.05.2021, 11:30
@NewYearSameTime

Wenn die direkt vom einzelnen Vorfall auf dich kommen, scheint das zumindest nicht das regelmäßige Geschäftsgebaren dieses Ladens zu sein.

Mit Behauptungen wie "Betrugsversuch" sollte man ganz generell sehr vorsichtig sein; da bewegt man sich stets auf extrem dünnem Eis.

Du hättest sagen müssen du weißt nichts von dieser Bewertung und das Sie nicht von dir stammt.

Dann hättest du argumentieren können, dass auf Grund der Tatsache, dass Sie dir den Brief zugeschickt haben obwohl dort nichtmal dein richtiger Name angegeben ist, der Inhalt der Rezension dich identifiziert hat. Also das die damit indirekt zugeben dass dir das passiert ist.

Gurkenhaft  31.05.2021, 11:10

Außerdem ist die Drohung mit einer Klage unter Umständen eine (versuchte) Nötigung. Ich würde einen Brief an die Staatsanwaltschaft schicken und den Anwalt wegen des Verdachts der versuchen Nötigung anzeigen.

RobertLiebling  31.05.2021, 11:28
@Gurkenhaft

Die Ankündigung, den Sachverhalt einem Richter zur unabhängigen Beurteilung vorzulegen, ist für dich bereit eine Drohung mit einem empfindlichen Übel?

Gurkenhaft  31.05.2021, 12:15
@RobertLiebling

Nicht für mich, sondern für den Bundesgerichtshof (BGH Beschluss vom 05.09.2013- 1 StR 162/13)

RobertLiebling  31.05.2021, 12:21
@Gurkenhaft

Das ist meiner Ansicht nach ein deutlich unterschiedlicher Sachverhalt.

Gurkenhaft  31.05.2021, 12:27
@RobertLiebling

Nein ist es nicht. Außerdem steht in der Frage nicht der komplette Sachverhalt, daher kann man nicht sagen ob es eine Nötigung ist oder nicht. Daher auch Strafanzeigen wegen Verdachts einer Nötigung sodass die Staatsanwaltschaft prüft ob es sich um eine Nötigung handelt.

RobertLiebling  31.05.2021, 16:34
@Gurkenhaft

In dem BGH-Beschluss ging es um das Massengeschäft mit dubiosen Inkassoforderungen. Hier geht es um einem Einzelfall mit dem Ziel, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Da sehe ich nicht nur wenig Ähnlichkeiten, sondern genau genommen kaum Überschneidungen.

Man wird übrigens ausdrücklich dazu ermuntert, erst mal außergerichtliche Konfliktlösungen zu suchen. Erst wenn dies erfolglos bleibt, sollte man klagen.

Nach deiner Argumentation darf ich diese Klage aber nicht ankündigen, weil das Nötigung ist. Klage ich aber sofort, ist alles in Ordnung.

Wenn du den Vorgang zu beschrieben hast wie er tatsächlich war, dann ist es dein gutes Recht. Dafür sind die Rezensionen da.

Eventuell könntest du selbst dagegen angehen, dass sie dir "drohen" für die Äußerung deiner Meinung, die ja legitim ist.

morrango  31.05.2021, 11:05

*so

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:19

Die haben mich versucht zu betrügen und das habe ich klar gesagt. Betrug!. Jetzt wo die Rezension gelöscht ist wie sollen die mich Anzeigen? Mit einem Screenshot und fiktiven Namen?

morrango  31.05.2021, 11:24
@NewYearSameTime

Der Name lässt sich zuordnen und klar ein Screenshot kann gemacht worden sein. Aber für mich hört sich das alles eher nach heißer Luft an. Das Löschen könnte auch als Schuldeingeständnis ausgelegt werden, aber wenn du nichts erfunden hast, kannst du auch mit offnene Karten spielen. Ich meine, du kannst ja kein Anschiss für etwas bekommen, was so passiert ist. Außerdem haben sie ja mit diesem Erpressversuch dich dazu bewegen wollen, dass du deinen Beitrag löscht. Das hast du getan und damit sollten die zufrieden sein. Du kannst jetzt alles weitere ignorieren oder schreibst nochmal einen Beitrag und Foto von der Post, dass die Firma Kunden für schlechte Rezensionen erpresst mit Anwälten. Dann fliegt denen das komplett um die Ohren.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 11:30
@morrango

Am Schluss steht:

"Sollten Sie dieser Aufforderung zuwiderhandeln, werden wir unserer Mandantschaft eine Löschungs- und Unterlassungsklage anraten. Weitere Schadensersatzansprüche sowie eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede bleiben ausdrücklich vorbehalten."

Wie soll ich das verstehen? Die Ansprüche bleiben vorbehalten selbst wenn die Rezension gelöscht wird?

morrango  31.05.2021, 11:32
@NewYearSameTime

Das heißt nur, dass das zusätzlich passiert wenn du der Aufforderung nicht nach kommst, mehr nicht. Du hast es gelöscht und alles ist gut. Und nochmals, ich kenne deinen Beitrag ja nicht und so oder so ist deine Ansicht nur eine Version der Geschehnisse, aber wenn nichts erfunden wurde, dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen, egal was kommt.