Von der Schule verwiesen wegen fehlstunden?
Im Schulgesetz § 53 (4) steht das wenn ich innerhalb von 30 Tagen mehr als 20 unentschuldigte Fehlstunden habe ein Verweis eine mögliche Maßname sei.
Ich konnte 2 Tage nicht zur Schule (Ich bin schwerer Allergiker) und zum Arzt gehen würde meine Lage nur noch verschlimmern. Ich habe eine Attestauflage, was bedeutet : Fehlen ohne Attest ist nicht. Diese habe ich aber freiwillig gewollt um selbstverschuldbare fehlstunden zu meiden.
Mein Vater und Ich haben mit unserem Oberstufen-Team geredet und er hat ihnen auch erläutert das ein Arztbesuch keinen unterschied gemacht hätte, da ich nur meine Tabletten schlucken müsse.
Dies haben sie aber nicht für entlastend genug empfunden und verwiesen mich gestern vom Gymnasium..
Was für Schritte kann ich dagegen einleiten?
3 Antworten
Da das eine Ordnungsmaßnahme ist, kannst du dagegen Wiederspruch einlegen (Dann wird die Aufsichtsbehörde prüfen, ob es gerechtfertigt ist oder nicht).
Oder du legst Klage ein. Da würde dann das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit prüfen.
Ob das alles Aussicht auf Erfolg hat, das steht in den Sternen!
Da du in NRW wohnst, hat ein Wiederspruch oder eine Klage, keine Aufschiebende Wirkung!
Nachdem es sich bei einem Schulverweis um einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt handelt, kann gegen diesen entweder Widerspruch eingelegt oder beim zuständigen Verwaltungsgericht unmittelbar Klage erhoben werden. (Was die Mitforisten mit "Anklage" schreiben, ist Quatsch, weil das hier nichts mit Strafrecht zu tun hat).
Allerdings sind die Tage durch die Auflage der ärztlichen Nachweispflicht wohl unstrittig unentschuldigt, sodass ich ungern eine Schätzung bezüglich der Erfolgsaussichten abgeben möchte.
Darüber hinaus scheint mir, dass es zu dieser Eskalation evtl. eine Vorgeschichte gibt...
Die Verweisung von der Schule ist eine so genannte Ordnungsmaßnahme, gegen die Du Widerspruch einlegen kannst. Dieser Hinweis steht auch in dem Schreiben, was Du von der Schule bekommen hast und in dem Dir die Verweisung vom Gymnasium mitgeteilt wurde.
Es gibt einen Passus, der sich Widerrufsbelehrung nennt.
In diesem Widerspruch begründest Du oder Deine Eltern, warum ihr gegen die Ordnungsmaßnahme seid.
Gruß Matti
Es gibt einen Passus, der sich Widerrufsbelehrung nennt.
Die Widerrufsbelehrung gibt es z.B. bei Fernabsatzverträgen. Bei Verwaltungsakten heißt das Rechtsbehelfsbelehrung.