kann die polizeit bei mir eine speichelprobe machen?

10 Antworten

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Die Speichelprobe dient zur Identifizierung per DNA - weggeworfene Zigarettenkippen, Haare, Blutstropfen etc. lassen sich so zuordnen.

Bei Erwachsenen gibt es für jede Tat 3 Monate Freiheitsstrafe Mindeststrafe - bei Privatwohnungen sogar 6 Monate (§§ 243, 244 StGB). Wenn Du 18 bist und noch zur Schule gehst, ist Jugendstrafrecht aber sehr wahrscheinlich. Je nach Richter kann das ein Arrest (1 Wochenende bis zu 4 Wochen) oder auch schon ne Bewährungsstrafe werden.

Und ja: Selbstverständlich darf die Polizei Dich erkennungsdienstlich behandeln. Wenn Du nicht freiwillig mit machst, kannst Du davon ausgehen, daß sich die Polizei einen Beschluß vom Gericht holen wird, den die auch problemlos bekommen werden. Und dann darf auch unmittelbarer Zwang angewandt werden.

Lilblizard 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 14:05

geht das echt so einfach einen richterlichen beschluss zu bekommen ? die haben ja nichteinmal etwas gegen mich in der hand und dazu kommt noch das ich es nicht war und die letzte straftat 2 jahre zurückliegt

skyfly71  14.10.2012, 14:07
@Lilblizard

"in der Hand" ist hier immer relativ. Offensichtlich besteht ja ein Tatverdacht und der muß ja irgendwo her kommen. Ganz ohne Tatverdacht wären erkennungsdienstliche Maßnahmen natürlich nicht zulässig. Aber dann würde auch kein Polizist auf die Idee kommen, sowas zu machen.

Lilblizard 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 14:13
@skyfly71

ALSO MEINE theorie ist so

die haben einen tatverdacht gegen mich weil sie mich zufällig mit dem haptverdächtigen gesehen haben wie wir ganz normal geredet haben

Irubis  14.10.2012, 15:25
@Lilblizard

geht das echt so einfach einen richterlichen beschluss zu bekommen ?

ja, zumal der Eingriff in deine Rechte nicht besonders einschneidend ist. Nebenher kann bei Gefahr im Verzuge auch die StA oder die Ermittlungspersonen die Speichelprobe anordnen und gegen deinen Willen durchführen.

Aus welchem Grund wurde denn die Speichelprobe genommen? Zum Zwecke des Erkennungsdienstes oder zur Täterfeststellung?

Lilblizard 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 22:47
@Irubis

sie wurde noch nicht genommen, sondern die haben mir nur angedroht das die das machen und es geht um die täterermitlung

Sie dürfen die Proben und abdrücke nehmen, da tatverdacht besteht. Sie können damit dachweisen (größtenteils mit Fingerabdrücken) ob du an dem Einbruchort warst und ob deine Fingerabdrücke in der nähe des Standortes der gestohlenen sachen sind. Schon wenn sie deine Fingerabdrücke finden und du die leute bei denen eingebrochen wurde nicht kennst bist du schuldig. Die Speichelprobe ist warscheinlich auch dazu da, dass sie deine DNA vermerken können, damit sie bei schweren vergehen einen DNA abgleich machen können und wenn du da drin verwickelt bist nicht noch eine Probe nehmen müssen. Die Urinprobe war warscheinlich dazu da fest zu stellen ob du unter drogeneinfluss bist, was bei deiner Ackte warscheinlich auch der gedanke war, da bei drogeneinfluss die sinne getrübt werden können und du eher etwas anstellst. Zur Strafe: Da du 18 bist wird es schon schlimm sein. Es ist nicht sehr warscheinlich, dass du, wenn du's warst in ein Gefängnis kommst, aber wenn du für schuldig befunden wirst kannst du dich schon auf etwas hartes einstellen.

Lilblizard 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 14:02

der polizist meinte ich werde vor gericht wie ein jugendlicher behandelt, aber ob da nun was dran ist weis ich nicht

also 1. wenn du nix zu befürchten hast, musst du dir ja auch keine sorgen machen oder? :) mit der speichelprobe ermitteln sie deine DNA. mit dieser können sie dann natürlich auch urin,schweiß etc. zuordnen... und ja, das dürfen sie machen!

ja freiwillig oder mit einem gerichtlichen beschluss

Lilblizard 
Beitragsersteller
 14.10.2012, 13:54

freiwillig

Du mußt zu gar nichts Deine Zustimmung geben, wenn Du es nicht willst. Du kannst gegenüber der Polizei erklären, dass Du keine Proben freiwillig abgeben wirst und jede polizeiliche Maßnahme wiedersprechen wirst.

Tatsächlich bekommen Polizeibeamte einen richterlichen Beschluss, wenn der Tatverdacht so groß ist, wenn man weis, was Du getan hast.

Du mußt es besser wissen als wir, was Du getan hat.

Was Du wissen mußt ist; Du bist zur Kooperation mit der Polizei nicht verpflichtet, sage immer, dass Du Dein gesetzliches Recht in Anspruch nimmst und die Aussage verweigerst, sage Du gibst keine Proben und Fingerabdrücke ab.

Du hast ja gesagt? Ich hoffe Du hast dann die Tat nicht begangen. Trodem hat die Polizei die Daten erstmal in den Datenbanken. Und die bekommst Du so schnell nicht wieder raus.

Erwarte jetzt, dass man Dich jetzt häufiger kontrolliert und als Beschuldigter immer wieder betrachtet.

Noch was; aus dem Unterricht mußt Du Dich nicht herausholen lassen, dort bist Du um etwas zu lernen. Du hättest den Polizisten sagen müssen, dass Du nicht mitgehen wirst und fragen warum Du vor der Schulklasse bedrängt wirst.