Droht eine Freiheitsstrafe wenn man in einer 80er Zone 240 KM/H gefahren ist?
Oder nur Fahrverbot und Geldstrafe?
12 Antworten
Ich Denke, es kann durchaus einen Freiheitsstrafe daraus folgen, wenn man andere Menschen stark in Gefahr gebracht hat.
Nein. Immernoch eine Ordnungswidrigkeit.
Erst wenn das kracht sind wir im bereich Mord / Mordversuch, dann bisste dabei und muss in der Dusche mit dem Hintern an der Wand lang und Seifen, die runterfallen, sollte man nicht aufheben......
Sollten Sie also 120 km/h zu schnell gefahren sein und Sie erhalten eine Anklage wegen einer der zuvor genannten Punkte, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann vor Gericht versuchen, eine möglichst geringe Strafe für Sie zu erreichen. Denn bei so einer Straftat sind bis zu zwei Jahre Gefängnis möglich. Alternativ können die Richter eine Geldstrafe verhängen.
Übrigens werden Verkehrsstraftaten in aller Regel zusätzlich mit drei Punkten in Flensburg geahndet. Das Gericht darf etwa bei 120 km/h zu schnell außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Diese erhalten Sie dann nicht automatisch zurück (wie bei einem Fahrverbot), sondern müssen sie bei Ablauf der dazugehörigen Sperrfrist Neu beantragen. Dies kann an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft sein.
Bei Vorsatz darf sie diese sogar verdoppeln. Wenn Sie also bspw. 120 km/h zu schnell fahren, können die Bußgelder auf 1200 (außerorts) bzw. 1360 Euro (innerorts) erhöht werden.
Bei so einem Fall dürfte es schwer sein Keinen Vorsatz zu beweisen. 160 km/h zu schnell ist so kaum entschuldbar.
Dies ist übrigens kein Verstoss mehr- sondern eine Straftat.
Da das mit ziemlicher Sicherheit als Straftat gewertet wird (§ 315d StGB) kann ohne Gefährdung oder Schädigung von Personen bereits eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren winken, oder eine Geldstrafe.
Was Du meinst ist ein Fahrverbot und Bußgeld nach OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Das hat nichts mit dem Strafmass einer Straftat nach Strafgesetzbuch zu tun.
NEIN!
Was nein? Es ist ohne Zweifel eine (Verkehrs-) Straftat.
Bei diesem Straftatbestand spricht der Gesetzgeber vom verbotenen Kraftfahrzeugrennen gem. §315d (1) 3 StGB, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Ein Fahrverbot gibt es nicht, sondern gleich Führerscheinentzug und die MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Auch wenn man durch eine Baustelle 280 KM/H fährt und dabei geblitzt wird und die Bauarbeiter dabei noch durch den Wind stört?