Wurde letztens von der Polizei kontrolliert und habe Ihnen mein Karambit Messer mit Klappfunktion freiwillig abgegeben. Was blüht mir jetzt mit 18 Jahren?

5 Antworten

Haben dir die Polizisten doch schon gesagt was dich erwartet. Du bekommst ne Geldstrafe!

Übrigens auch nicht sehr klug, dass du zugegeben hast, dass du wusstest, dass das Messer nicht geführt werden darf. Diese Tatsache wird die Strafe sicher noch etwas erhöhen....

Du hast gegen den § 42a WaffG verstoßen.

-> OWi-Verfahren, Messer als Tatgegendzamd beschlagnahmt.

Du wirst dann irgendwann einen Anhörungsbogen erhalten. Auf dem kannst du dich dann (selbst oder durch einen Anwalt) zu dem Vorwurf äußern, du kannst es aber auch lassen. Wenn du dich nicht äußerst, bist du trotzdem verpflichtet, den Bogen unter Angabe deiner Personalien zurückzusenden. Die OWi-Behörde prüft nochmals den Sachverhalt und entscheidet dann.

LG

Karambit = Waffe

Geldstrafe (Sozialstunden wohl weniger), der Gegenstand wird eingezogen und die üblichen ab jetzt für dich geltenden "Repressalien" (zumindest wirst du - und jeder, der deswegen auch betroffen ist- es so empfinden)

Bei jeder zukünftigen Kontrolle,  sei es zu Fuss oder in einem Fahrzeug wird der Computer "Verstoss gegen das Waffengesetz, führen einer Waffe"  ausspucken. Also besondere Kontrolle von Dir durch die Beamten mit Beachtung der Eigensicherung. Das kann schon mal bei einer unvorsichtigen Bewegung Bodenkontakt bedeuten für dich..

Man will ja sehen, ob derjenige noch einmal so dämlich ist und das weiter macht. Dabei kann es auch sein, dass deine Kumpels gefilzt werden, weil du ihnen ja deine (neue) Waffe zugesteckt haben könntest, damit man nicht nochmal was findet.

Finden sie dann bei deinen Freunden irgendwas illegales ("Substanzen, Gegenstände") oder auch eine Waffe, dann werden deine Freunde sich bei dir aber sowass von "bedanken", weil du ihnen das ja eingebrockt hast. Also ab jetzt immer saubere Unterbuchsen tragen und etwas mehr Zeit einplanen - und warn deine Begleitung vor, das wäre nur fair!

Und das alles nur, weil du ja unbedingt eine Waffe mit dir rumschlepprn musstest.

Ein festes Messer mit 12cm oder ein Klappmesser, das man nur mit zwei Händen aufkriegt und das man völlig legal dabeihaben hätte dürfen reichte ja nicht, es muss ja unbedingt gleich eine richtige Waffe sein...

Dann leb ab jetzt damit, da kannst eh nichts machen dagegen..

Ach ja, an die Idee eines kleinen Waffenscheins oder den Eintritt in einen Schützenverein und eine eigene echte Schusswaffe solltest du erst mal keinen Gedanken verschwenden, auch das hast du dir erst mal versaut!

Aber sonst "erwartet" dich erst mal nichts..

Du hast es offensichtlich nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung geführt. Daher handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.

Das Gesetz sieht ein Bußgeld bis zu 10.000 € vor.

Realistisch gesehen dürfte der Polizist mit dem 3-stelligen Bereich aber schon ganz gut liegen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es sogar eher im unteren 3-stelligen Bereich liegen wird.

Finde ich übrigens gut, dass du dem Polizisten das Messer gleich ausgehändigt hast.

Eine Geldstrafe und du wirst das Messer wahrscheinlich nie wieder sehen. mehr sollte eigentlich nicht geschehen.