Post von Staatsanwaltschaft in anderem Bundesland?

2 Antworten

vor ca 2 Monaten wurden meine Freundin und ich aufgrund von Konsum illegaler Substanzen (es geht hierbei um Marihuana) angezeigt. 

Das ist so erstmal kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Meine Freundin hat vor fast 2 Wochen bereits Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, ich warte hingegen immer noch. [...] Gibt es dafür eine Erklärung?/ sollte ich mich irgendwo melden?

Weil für dich auch eine völlig andere StA zuständig zu sein scheint.

Jella3333 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:27

meiner Freundin wurden ein paar Sozialstunden aufgebrummt & ihr Berater meinte dass mich die gleiche Strafe erwartet.

Das kann also garnicht sein?

VirageXO  28.09.2020, 19:29
@Jella3333
Konsum illegaler Substanzen (es geht hierbei um Marihuana)

Der Konsum erfüllt keinen Straftatbestand; beim Besitz ist es was anderes - da kommt es insbesondere drauf an, wer das Zeug angeschleppt hat.

Jella3333 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 19:46
@VirageXO

es geht auch um den Besitz.

Aber meine Frage ist eher, ob es sein kann dass ich anders bestraft werde als sie, da für meinen Fall eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist?

VirageXO  28.09.2020, 19:48
@Jella3333
Aber meine Frage ist eher, ob es sein kann dass ich anders bestraft werde als sie, da für meinen Fall eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist?

Die jeweilige StA hat da ziemlich viel Entscheidungsspielraum; es besteht sogar die Möglichkeit, dass die das ganze Verfahren einfach einstellen, weil's völlig beknackt wäre, das zu verfolgen, wenn die eh schon jede Menge zutun haben.

Jella3333 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 20:41
@VirageXO

Danke für die Antwort!

Überlastung der Staatsanwaltschaft, wenn die Ummeldung des Aufenthaltsortes beim Einwohnermeldeamt wirklich ordnungsgemäß erfolgt ist wurden alle Pflichten erfüllt, am besten sonst nirgends melden, einfach abwarten. Meiner Erfahrung nach ist die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern auf elektronischem Wege nicht die beste und stark verbesserungsbedürftig, das Verfahren könnte schon wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sein, ohne dass es derjenige überhaupt jemals erfährt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jella3333 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 20:40

Vielen Dank für die Info!

wegen der Ummeldung: ich bin immernoch in dem Bundesland, in dem die Straftat stattgefunden hat gemeldet! Ich wohne nur übergangsweise in dem anderen Bundesland. Ist dann trotzdem die Staatsanwaltschaft des Bundeslands in dem ich wohne zuständig?