Post von Staatsanwaltschaft in anderem Bundesland?
Guten Tag!
vor ca 2 Monaten wurden meine Freundin und ich aufgrund von Konsum illegaler Substanzen (es geht hierbei um Marihuana) angezeigt.
Meine Freundin hat vor fast 2 Wochen bereits Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, ich warte hingegen immer noch. Ich wohne im Moment in einem anderen Bundesland bei einer Freundin, die dortige Adresse habe ich natürlich angegeben (mein Name c/o ihr Name). Ich habe damit gerechnet dass es deshalb bei mir etwas länger dauert aber 2 Wochen kommen mir schon recht lang vor. Gibt es dafür eine Erklärung?/ sollte ich mich irgendwo melden?
vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
vor ca 2 Monaten wurden meine Freundin und ich aufgrund von Konsum illegaler Substanzen (es geht hierbei um Marihuana) angezeigt.
Das ist so erstmal kein strafrechtlich relevantes Verhalten.
Meine Freundin hat vor fast 2 Wochen bereits Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, ich warte hingegen immer noch. [...] Gibt es dafür eine Erklärung?/ sollte ich mich irgendwo melden?
Weil für dich auch eine völlig andere StA zuständig zu sein scheint.
Konsum illegaler Substanzen (es geht hierbei um Marihuana)
Der Konsum erfüllt keinen Straftatbestand; beim Besitz ist es was anderes - da kommt es insbesondere drauf an, wer das Zeug angeschleppt hat.
es geht auch um den Besitz.
Aber meine Frage ist eher, ob es sein kann dass ich anders bestraft werde als sie, da für meinen Fall eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist?
Aber meine Frage ist eher, ob es sein kann dass ich anders bestraft werde als sie, da für meinen Fall eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist?
Die jeweilige StA hat da ziemlich viel Entscheidungsspielraum; es besteht sogar die Möglichkeit, dass die das ganze Verfahren einfach einstellen, weil's völlig beknackt wäre, das zu verfolgen, wenn die eh schon jede Menge zutun haben.
Danke für die Antwort!
Überlastung der Staatsanwaltschaft, wenn die Ummeldung des Aufenthaltsortes beim Einwohnermeldeamt wirklich ordnungsgemäß erfolgt ist wurden alle Pflichten erfüllt, am besten sonst nirgends melden, einfach abwarten. Meiner Erfahrung nach ist die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern auf elektronischem Wege nicht die beste und stark verbesserungsbedürftig, das Verfahren könnte schon wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sein, ohne dass es derjenige überhaupt jemals erfährt.
Vielen Dank für die Info!
wegen der Ummeldung: ich bin immernoch in dem Bundesland, in dem die Straftat stattgefunden hat gemeldet! Ich wohne nur übergangsweise in dem anderen Bundesland. Ist dann trotzdem die Staatsanwaltschaft des Bundeslands in dem ich wohne zuständig?
meiner Freundin wurden ein paar Sozialstunden aufgebrummt & ihr Berater meinte dass mich die gleiche Strafe erwartet.
Das kann also garnicht sein?