Darf meine Nachbarin das - Keine Straftat?
Hallo, Folgendes ist passiert: Ich war im Urlaub für mehrere Tage und habe mein Fahrrad zu Hause gelassen, ich lebe in einen Neubau, in welchem mehrere andere Mieter mit wohnen. Mein Fahrrad stand aus Gründen der Witterung während des Urlaubes (Mehrere Tage) IM Neubau (im Gemeinschaftskeller) und NICHT draußen. In den Keller haben alle Mieter einen eigenen Keller, aber es ist auch möglich, dass mein seine Fahrräder in Gang teilweise abstellt. Nur passt das einigen Mietern häufig nicht, weswegen ich vor einer Weile auch aufgehört habe, mein Fahrrad an so eine Stelle vor meinem EIGENEN Kellerabteil zu stellen (weil so ein Mieter das nicht gut fand.) Stattdessen stelle ich mein Bike nun immer in den mittleren Gang, so wie eine andere Mieter auch ohne Probleme. Nun war es während des Urlaubs so, dass ich heute Morgen mein Fahrrad nicht fand - es war WEG!
Nach der Arbeit habe ich den gesamten Keller durchforstet und anschließend mit einer Taschenlampe in die Abteile der anderen gespäht und im mittleren Gang fand ich mein Fahrrad dann auch schon beim 2. Abteil, was ich durchspähte.
Da es verschlossen war, wandte ich mich an die Mieterin, der es gehörte und jetzt passt auf: Sie meinte, sie habe es mit sche*ß Absicht da reingestellt, wodurch ich heute fast zu spät kam, weil mein Bike sie störte. Ich gebe zu, dass es etwas vor ihrer Tür stand, aber es hat sie nicht komplett blockiert, außerdem hätte sie es EINFACH wegschieben können, da ich es nicht angeschlossen hatte (weil eine ein privater Keller war und ein andere Mieter, der damals Stress suchte, mein Bike [was ich damals angeschlossen im Kellergang hatte] wegschab und mein Schloss sich in dem Rad verhedderte -.-).
Statt es beiseite zu schieben, hat sie es somit in ihr Abteil gesperrt (sie hat sich damit sogar noch einen weiteren Schritt gemacht: Tür Blockiert -> Wegschieben; Tür auf -> Reinschieben). Und sie hat damit doch mein Bike geklaut, oder nicht? Sie hat mir´im Briefkasten auch keine Nachricht hinterlassen, ich habe es nur durch das Suchen gefunden, die blöde alte Kuh.
Sie meinte: "Ich habe dich ja schon mal gewarnt" - Vllt vor 3 Jahren oder so, ich konnte mich nämlich nicht erinnern. Und dann kam das: "Lass dir das eine Lehre sein, beim NÄCHSTEN MAL werde ich es dir NICHT zurückgeben".
Würde sie das wirklich machen, wäre es dann nicht eine Straftat, die sie begehen würde? Hat sie im Übrigen nicht sowieso gerade eine Straftat begangen, damit, dass sie mein Bike wegsperrte?
Lasst mal eure Meinungen dazu frei, ich bin stink sauer. Ist das vllt sogar alles meine Schuld gewesen und ihr gutes Recht? Ich kenne mich nicht so aus.
Danke, Leute.
12 Antworten
Sie hatte keine Bereicherungsabsicht, das ist kein Straftat. Sie hat dein fahrrad vor Diebstahl geschützt.
Stell dein Rad in denen Keller oder wenn es den gibt in den dafür vorgesehenen Fahrradkeller.
Sie könnte eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirken (Fahrrad im Weg) und du gegen Sie (Fahrrad verschoben).
Oder ihr treft euch auf dem Stielplatz und haut euch das Scheufelchen auf den Kopf. Auf www.nachbarschaftsstreit.de kannst lesen wir das weitergeht wenn ....
Normalerweise dürfen Kellergänge in solchen Häusern schon aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht zugestellt werden.
Ein Kellergang ist Gemeinschaftseigentum - und deshalb nicht zu persönlichen Nutzung gedacht.
Stattdessen stelle ich mein Bike nun immer in den mittleren Gang, so wie eine andere Mieter auch ohne Probleme.
Das würde dann für jeden Mieter gelten, der das macht, oder?
Hier wohl nicht der Fall gewesen....
Auf das Thema "angemessene Fristsetzung" (Gefahr im Verzug würde dann ja auch wieder für Alle gelten) bevor man was entfernt gehe ich gar nicht erst ein...
Diese Mieterin hat Dir Dein Fahrrad "entwendet". Das war Diebstahl.
Wo Dein Fahrrad vorher gestanden hat, ist dabei völlig unmassgebend.
Nur die Hausverwaltung kann Dein Fahrrad entfernen lassen, wenn es an einem Ort steht, wo es nicht stehen darf.
So ein Problem hatten wir hier auch - und das so gelöst, dass nur in einer Ecke des Treppenabgangs die Fahrräder der Kinder stehen dürfen (mit Hinweisschild) und alle anderen verschwinden!
Ob derjenige nun sein Fahrrad verkauft, oder in seinem eigenen Keller einschließt, bleibt jedem selbst überlassen.
Auf alle Fälle hat danach keiner mehr sein Fahrrad an eine Stelle gestellt, die nicht sein Sondereigentum ist!
Treppenhäuser und Kellergänge sind aus Brandschutzgründen immer frei zu halten - da gibt es keine Ausnahme! Das mit dem wegsperren hätte der Tante ne Anzeige wegen Diebstahl einbringen können, da hätte sie was gelernt, wenn die Grünen /Blauen bei ihr geklingelt hätten!
Wenn ihr was nicht passt, dann ist der Ansprechpartner ihr Vermieter oder die nächste ETV, wenn sie selbst Eigentümer der Wohnung ist! - Selbstjustiz ist immer Anzeigenbehaftet, das muss der eine oder andere eben auf diesem Weg lernen...
Also sie darf das Rad schon erstmal einsperren (warst ja nicht da), muss Dich aber informieren und es Dir sofort wiedergeben. Hat sie ja. Der Hinweis "beim nächsten Mal bekommst Du es nicht mehr" ist hinfällig. Denn das wäre Diebstahl und dann wäre sie dran.
Mein Tipp: Park doch einfach da, wo Du niemanden störst und fertig.
"Also sie darf das Rad schon erstmal einsperren (warst ja nicht da),"
Was Sie nicht sagen.
Und wo steht das?
Welches Gesetz erlaubt das Einschließen von fremdem Eigentum, wenn die Person, der es gehört nicht anwesend ist?
Das würde mich echt mal interessieren.
Das ist bei jeder Fundsache der Fall😉 Es fehlt für einen Diebstahl die rechtswidrige Zueignungsabsicht!
Dann darf sie alle Räder, die im Kellergang stehen "erst mal" wegsperren? - Welche Grundlage ist das gesetzlich gleich wieder? - Für mich wäre es der StGB 246 - was man ihr auf der Wache dann erklären würde...
Für einen Diebstahl bräuchte es die entsprechende Zueignungsabsicht - wenn das Rad offen im einsehbaren Kellerabteil stand wird eine Zueignungsabsicht nicht zu begründen sein.
Sie hätte es ja auch dem Hausverwalter mitteilen können - der hätte dann jemand kostenpflichtig damit beauftragen können, den ordnungsstörenden und brandschutzrechtlich nicht zulässigen Zustand zu beseitigen.
Sprich Kosten für das Wegräumen, Kosten für die sichere Unterstellung bis man dich erreichen kann.....Vermutlich ist das Versperren von Fluchtwegen sogar noch eine Ordnungswidrigkeit...
wäre dir das lieber gewesen?