Altenpflege Präsezkraft unzumutbare Aufgaben?

4 Antworten

Normalerweise hättest du einen mehrmonatigen Lehrgang bekommen sollen. So einfach ins kalte Wasser reinzuspringen ist immer gefährlich.

Ich würde dann es so gut machen wie du es kannst. Und nach einem Jahr mir wo anders was suchen. Anscheinend legt dieser Heim keinen Wert auf die Fachkenntnissse. Du bist ja nicht mal ein Azubi! Ein Azubi hat die theoretische Kenntnisse, du aber nicht!

Wenn du eine Ausbildung machst wird es dir besser ergehen, aber dann bekommt man kaum Geld! Du muss dich entscheiden, was dir wichtiger ist.

Jobcenter schulen andauern Pflegekräfte, ich kenne es selber. Erkundige dich im Jobcenter, wenn du wirklich gekündigt wirst. Es fehlen ja Tausende von Pflegekräften im Land, du bekommst auf jeden Fall etwas nach der Ausbildung.

TheCya 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 00:02

An sich würde ich es genau so machen, bis Ausbildungsbeginn so gut wie möglich durchziehen und dann wo anders anfangen. Aber zum einen wie du schon erwähnst bekommt man sehr wenig Geld, mit einem Ausbildungsgehalt würde ich nicht über die Runden kommen, zudem bin ich aktuell ziemlich auf das Geld angewiesen. Außerdem ist es fraglich ob ich überhaupt so lange angestellt bin, da man wie beschrieben immer bemängelt dass ich die Morgenroutine (waschen, ankleiden usw.) nicht schnell genug mache und mir immer mal das ein oder andere Detail entgeht. Was schon zu Andeutungen führte dass ich nicht weiter hier arbeite wenn das so weiter geht. Allerdings bin ich nunmal nicht so geübt und wenn ich die Bewohner gründlich mache dauert es eben seine Zeit und wenn ich mich beeile vergesse ich etwas oder verzettel mich.

Hallo,

also die Bezeichnung "Präsenzkraft" wird wohl in jedem Bundesland anders verwendet. In der mir bekannten Pflegeheime, sind dies Kräfte, die Hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten wie z.B. Essen austeilen, Tische abräumen, Wäsche in den Zimmern auffüllen und ähnliches. Pflegerische Tätigkeiten waren absolut nicht deren Aufgabengebiet.

Natürlich arbeiten in Pflegeheimen ungelernte Kräfte als Pflegehelfer, auch ohne Lehrgang oder ähnliches - aber dann wurde diese Kraft auch dafür eingestellt und es wurde im Vorstellungsgespräch genauso gesprochen. Was steht denn in deiner Stellenbeschreibung bzw. was wurde bei dir besprochen?

Ich verstehe das du auf einen Job angewiesen bist, aber in der Pflege sucht jeder nach Mitarbeitern, auch nach Präsenzkräften, such einfach weiter und du wirst sicher schnell in einem anderem Pflegeheim mit offenen Armen empfangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum einen solltest du den Lehrgang zur Alltagsbegleitung/Präsenzkraft absolviert haben. dauert zwischen 400 u. 600 Stunden, je nach Anbieter.

Hilfe bei Toilettengängen gehört zu deinen Aufgaben, denn wenn du Betreuungsdienste machst, kannst du nicht jedesmal eine andere Pflegekraft rufen die das erledigt.

Alles andere von dir aufgezählte gehört nicht dazu.

mastachief  12.12.2018, 16:09

Das ist falsch. Die Alltagsbegleitung die der Betruungkraft nach §87b SGBXI entspricht, darf -> geplant <- keine Aufgaben der Pflege übernehmen. In Ausnahmefällen dürfen diese z.B. Essen reichen, sobald dies jedoch die Regel wird (wie es in vielen Pflegeeinrichtungen ist), ist es nicht erlaubt.

Eine Alltagsbegleitung, die Aufgaben der Pflege übernehmen soll, ist definitiv im falschen Unternehmen.

Genau so ist es aber, Toilettengänge gehören in keinem Fall zu den Aufgaben der Alltagsbegleitung. Gerade dieses Vorgehen (jedes mal eine Pflegekraft bei Toilettengang rufen) bringt in vielen Einrichtungen Konflikte unter dem Personal, weil die Aufgaben nicht klar definiert sind - ,,ach du sitzt doch eh neben an, da kannst du doch kurz Fr. Xyz aufs Klo bringen".

Griesuh  13.12.2018, 12:32
@mastachief

Zum einen den § 87b SGB XI gibt es nicht mehr. Das ist seit 2017 - § 53c SGB XI.

Und zum anderen gehören Hilfen bei den Toilettengängen im Rahmen der Betreuung mit zu den Aufgaben. Denn das ist Hilfe zur Alltagsbewältigung. Mache dich bitte einmal schlau was alles zu dern Aufgaben gehört.

https://www.erbrecht-heute.de/pflege/alltagsbegleiterin-und-alltagsbegleiter/

Also nix für ungut. Grüße von einer PDL.

Die Kollegen haben recht! Du darfst alle pflegerischen Tätigkeiten nicht durchführen. Ich habe es so verstanden, dass der Job Dir gefällt, also:

Mach den Gang zur Heimleitung, frage nach berufsbegleitender Ausbildung (volles Gehalt!) und angepassten Vertrag.

Ansonsten kannst Du nur Betreuungsaufgaben übernehmen, da Du in der Grundpflege gefährliche Fehler machen kannst - angefangen bei Nichtdurchführung der nötigen Prophylaxen, die unbedingt erforderlich sind! Von Lagerungsschäden fang ich hier gar nicht erst an...! Darüberhinaus musst Du für Dich lernen, rückenschonend zu arbeiten. Hygiene u Infektionsschutz, und, und, und...

Sollte die Heimleitung Dich zurechtweisen, geh zum AA und erfrage dort andere Heime, die Dich einstellen als 87/43er- Kraft oder sogar ausbilden.

Viel Glück.