Gibt es sowas wie eine Strafe, wenn der Laden geschlossen bleibt?
Die Chefin einer Freundin sagte ihren Mitarbeitern das sie Strafe zahlen müssen falls der Laden geschlossen bleibt, der Laden ist in einem Einkaufszentrum.
Gibt es sowas eigentlich?
Darf sie ihre Mitarbeiter damit "erpressen", dass wenn sie nicht zur Arbeit kommen können die Chefin eine Strafe zahlen muss?
Die Ladenbesitzerin muss eine Strafe zahlen, nicht die Mitarbeiter. Ich glaube einige haben das falsch verstanden.
Ein Beispiel wäre:
Mitarbeiter: Ich komme am Freitag aus dem Krankenhaus raus.
Chefin: Dann kannst du ja gleich danach arbeiten kommen, nicht wahr!
7 Antworten
Wenn sich der Laden in einem Center befindet, dann sind in der Regel auch die Öffnungszeiten vertraglich festgelegt. Wenn sich jemand nicht an die Vertragsbedingunen hält, dann sind selbstverständlich auch Vertragsstrafen möglich und berechtigt.
Das ist keine Erpressung, sondern Aufgabe des Arbeitgebers die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter festzulegen um so die Besetzung des Ladens sicherzustellen. Und an diese Arbeitszeiten haben sich die MA in der Regel auch zu halten. Das ist ja kein Wunschkonzert, wo jeder arbeiten gehen kann wie es ihm gerade passt.
Mal ganz abgesehen davon, dass man mit einem geschlossenen Laden kein Geld verdient.
Gar nicht. Wer krankgeschieben ist, also eine ARBEITSUNFÄHIGKEIT bescheingt bekommen hat, muss demnach auch nicht arbeiten gehen. Davon war bisher aber auch nicht die Rede.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Laden keine Strafe zu befürchten hat, wenn es dem Laden nicht möglich ist zu öffnen, aus Gründen, wo er keinen Einfluss drauf hat, sondern nur, wenn er nicht öffnet, obwohl er könnte. Oder wenn er sich gundsätzlich nicht an die vereinbarten Öffnungszeiten hält und beispielsweise jeden Tag eine Stunde eher schließt.
Bei einem Rohbruch, Stromausfall, nach einem Feuer oder Überfall usw. kann man den Laden auch nicht dafür bestrafen, dass er nicht öffnen kann.
Das habe ich noch nie gehört.
Wenn jemand krank ist und nicht kommen kann und kein Ersatz da ist, muss der Laden doch geschlossen bleiben.
Dafür kann m. M. nach niemand bestraft werden.
Vertragsstrafen sind durchaus erlaubt: https://www.arbeitsvertrag.org/vertragsstrafe/
Sie müssen vereinbart werden und nicht jede Vereinbarung ist rechtlich haltbar. Wobei ich den Begriff "Erpressung" extrem eigenartig finde, denn beide Parteien haben sich vertraglich zu bestimmten Dingen verpflichtet. Der AG bezahlt und der AN liefert dafür seine Arbeitszeit ab.
Mal eine Gegenposition: Stell dir vor, dein Arbeitgeber sagt dir, in diesem Monat habe ich echt keine Lust, dir dein Gehalt zu zahlen. Fändest du das in Ordnung?
Wenn die Chefin solche Mietverträge schließt, ist es ihr Problem.
Wenn jemand krank ist und der Chefin früh genug Bescheid gesagt hat, dann nicht. Wenn man einfach nicht hingeht, weil man keine Lust hat, dann ja. Schließlich hat die Chefin dadurch ja Einkommenseinbußen.
Wie soll man arbeiten wenn man krank ist?