Selbstständig machen mit Pflegedienst?
Ich (Sozialarbeiterin) und eine Kollegin (Altenpflegerin) wollen uns mit einer Art Pflege- und Betreuungsdienst selbständig machen. Wir haben bisher in einem Pflegeheim gearbeitet. Meine Kollegin hat zuletzt ein Jahr in einem Heim gearbeitet und war davor fünf Jahre in Elternzeit. Davor hatte sie zwei Jahre in einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet. Partner oder weitere Mitarbeiter haben wir keine.
Wir wollen nun aber wissen ob wir einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abschließen können? Außerdem steht es in unserem Interesse, ob wir eine Genehmigung dafür brauchen oder müssen wir unseren Betrieb anzeigen? Wenn ja, wem? Kann es sein, dass unser Betrieb untersagt wird, da wir keine weiteren Pflegekräfte beschäftigen wollen? Wie können wir dagegen vorgehen, falls unser Vorhaben abgelehnt werden sollte (gibt es irgendwelche Fristen?) ?
Liebe Grüße und vielen Dank fürs Lese. Garline
6 Antworten
Noch ein ambulanter Pflegedienst? Ich denke mal, der Markt ist mehr als gesättigt. Alleine hier bei uns in Essen gibt es dutzende, die sich alle einen erbitterten Preiskrieg liefern. Wer bleibt da wohl auf der Strecke? Der Patient!
Quantenstring: Wo hast du denn diese Weisheit her??
Hier findest du die wichtigsten Grundlagen und Voraussetzungen:
Es kann nicht schaden, wenn man das SGB rauf und runter kennt;-)
Einer Krankenkassenzulassung wird in Deutschland für einen Pflegedienst nur gewährt, wenn:
das Unternehmen mindestens vier Mitarbeiter beschäftigt
die Pflegedienstleitung sowie deren Vertretung examinierte Pflegekräfte mit - Berufserfahrung im ambulanten und stationären Bereich sind
fundiert der Weiterbildungen nachgewiesen werden können
zwei Vollzeitkräfte eingestellt sind
und noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Räumlichkeiten gegeben sind.
Quelle: http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/pflegedienst-voraussetzungen-zulassung-kriterien-anmeldung
Das ist eben genau das Problem. Er müsste neben der PDL und der stellv. PDL noch zwei Pflegekräfte einstellen.
Sinn dahinter: Die Dienstleistung muss im 2 Schicht-Betrieb erbracht werden. Hinzu kommt eine 24h Erreichbarkeit. Dies ist, unter Berücksichtigung der Arbeitszeitgesetze, nur mit mindestens 4 Mitarbeitern (inkl. PDL und Stellv. PDL) zu leisten.
Vielleicht solltest du diese Sache mal mit der Pflegekasse besprechen. Denn es ginge dann ja alle Kassen an. Wenn du keinen Vertrag abschließt, kannst du ja nur privat tätig werden. Ihr müß ja erst einmal bekannt werden und euch einen Patientenstamm schaffen. Jeder hat mal klein angefangen. Weitere Pflegekräfte können dann doch noch eingestellt werden, wenn die Patienten mehr werden. Die Pflegekräfte wollen ja auch bezahlt werden. Es gibt doch bestimmt eine Stelle, wo du dich genau erkundigen kannst und die dir auch Tipps geben. Hast du schon mal gegoogelt?
Hallo, Existenzgründung wird von der Arge gefördert lasst Euch beraten.Es wird aber nicht leicht,denn es gibt viele Pflegedienste.Vielleicht solltet ihr mit Nachbarschaftshilfe werben und dann auf Pflege aufbauen,nur so eine Idee von mir.Ich selbst arbeite in der Nachbarschaftshilfe(bin Rentnerin) einer Sozialstation und viele Jahre war ich in allen Bereichen der Pflege tätig und bin mir sicher bischen Erfahrung gesammlt zu haben. Gutes Gelingen
Das mit den vier Mitarbeitern wird in keinem Teil des SGB bestätigt. Es wird verlangt, dass die Versorgung der Patienten gewährleistet sein muss und es mag sein, dass der ein oder andere Landesverband schonmal solche Anforderungen gestellt hat. Die Faustformel beträgt aber zwei Examinierte Fachkräfte. Es ist auch ein wenig weltfremd zu verlangen, dass ein Existenzgründer vier Leute einstellt und noch keine Aufträge hat.