Kann die EX Frau den Hausverkauf erzwingen?
Mein Freund bewohnt mit seinem 19 jährigen Sohn das ehemals eheliche Einfamilienhaus. Er möchte es behalten,zahlt alles Kosten. Er hat seiner EX Frau ein Angebot auf Auszahlung gemacht,dieses lehnte sie ab.Sie trägt keine Kosten für die Hypothek oder Nebenkosten,obwohl es ihr ja zur Hälfte gehört. Es soll verkauft werden, weil sie es ihm nicht gönnt. Nun ist durch das Gericht ein Gutachten erstellt worden, welches sich auf 94.000 beläuft.Vor Gericht sagte die EX nun, sie habe evtl einen Käufer für 120.000 Euro.,wobai aber unklar ist, ob die Leute überhaupt die Finanzierung bekommen. Kann sie den Verkauf erzwingen? Muss mein Freund sie auf die Summe von120.000 Euro, statt der 94.000 auszahlen, wenn er dem Verkauf nicht zustimmt? Es wurde ihm auch durch den Anwalt mitgeteilt, er dürfe das Gutachten nicht erwähnen. Wir wollen im Sommer zusammen ziehen, nun hat sich das erstmal alles erledigt.
5 Antworten
soweit ich weis gibt es hier noch das so genannte Vorkaufsrecht. Da Er und Sie zu beiden Teilen im Grundbuch stehen, hat jeder das Vorkaufsrecht. Ich würde mir hier auch einen Fachanwalt für solche Themen suchen.
wenn sie mit dem haus etwas zu tun hat dann kann sie es erzwingen. solte sie aber nirgendswo namentlich genannt werden, dann nicht. da das haus aber zur hälfte ihr gehöert, kann sie ihren teil verkaufen. sehr kompliziert
aber warum kann sie über seine Hälfte mit bestimmen? Und die Frage war, auf welchen Betrag er sie auszahlen muss.
Glaube hier gibt es nur einen Weg, nämlich den einer gerichtlichen Klärung. Da könnte jeder kommen und sich einen Kaufinteressenten suchen, der bereit ist, eine weit höhere Summe als Kaufpreis anzubieten, ohne Absicht das Haus kaufen zu wollen, oder finanziell dazu überhaupt nicht in der Lage zu sein. Gesetzt den Fall, die EX findet jemanden der für das Haus einen fingierten Kaufantrag über 200 000.-€ macht und dein Freund müsste diese Summe zahlen ? Das wird so nicht gehen. Übrigens, wenn das Haus während der ehelichen Gemeinschaft errichtet wurde, so wäre die EX auch verpflichtet, anteilige Kosten für Hypotheken, Zinsen ect. zu tragen. Es ist eine sog. Zugewinngemeinschaft. Sucht euch einen Fachanwalt, so die EX nicht bereit ist, das Angebot anzunehmen.
In solchen Fällen sind die ehemaligen Eheleute weiter aneinander gebunden. Es sollte nach Möglichkeit zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen.
Geht das nicht kann man die Zwangsversteigung in einem solchen Fall beantragen und selber bieten. Da hat man auch meist Erfolg mit, denn wer kauft schon ein Haus, wo sich der derzeitige Bewohner weigert auszuziehen.
Diese Zwangsversteigerung in einem solchen Fall ist genau gesetzlich geregelt.
Soweit ich weiss kann er sie auszahlen, darauf muss sie sich einlassen.
Hi Phoenix 29, das wäre interessant. Habe ähnliches Problem. Meine Ex hat 50% Anteil - Hausbau während der Ehe - nun wollte ich sie auszahlen - da wir aber erst 5 Jahre abzahlen, käme das nicht viel für sie rum. Nur ca. 15.000 EUR - das ist ihr nicht genug - sie will mich einfach aus dem Haus vertreiben, da ich alle drei Kinder zugesprochen bekommen habe und dort mit meiner neuen Freundin lebe. Sie will nur zerstören und hat jetzt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht eingeleitet - wäre interessant woraus zu entnehmen ist, dass sie sich auf die Auszahlung einlassen muss - kann ich sie wirklich zur Auszahlung zwingen???
NACHTRAG:wenn sie im grundbuch mit drin steht, dann kann sie