Haus ersteigert, Ex-Eigentümer zieht nicht aus

6 Antworten

Hallo heike58, Du hast ein Haus ersteigert und mit Sicherheit beim Termin einen sog. Zuschlagsbeschluss erhalten. Der weist dich als handlungsbefugt aus. Das Gericht kümmert sich dann um den Grundbucheintrag. Mit diesem Zuschlagsbeschluss erhälst Du auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das gilt als Titel und wird bei Vorlage bei einem Gerichtsvollzieher auch vollstreckt werden. Es gibt bei Mietern und Eigentümern unterschiedliche Fristen die einzuhalten sind. Das kannst Du im Netz nachlesen. Durch den Zuschlagsbeschluss ersparst Du dir die Klage auf Zwangsräumung. Aber bedenke der Gerichtsvollzieher verlangt einen Kostenvorschuss für denSchlüsseldienst, die Möbelpacker, die Einlagerungskosten, den Umzug und für sich selbst. Hinzu kommt das diese Leute manchmal 3 Monate ausgebucht sind. Wünsche viel Erfolg. Gruß, Peter

Ich wäre sehr vorsichtig mit dem Objekt. Man muss bedenken, dass der Noch-Eigentümer evtl. seinen Lebenstraum verliert und finanziell ruiniert ist. Man kann nicht abschätzen, wie die Menschen in einer solch verzweifelten Lage reagieren und agieren. Es kann auch sein, dass er dich in Zukunft terrorisiert, das Haus zerstört oder Feuer legt. So schlimm muss es nicht kommen, habe aber mal von einer Zwangsräumung gehört wo der Besitzer sämtliche Stromkabel aus den Wänden gerissen hat und den Putz zerstört hat. Auch Telefonterror ist nicht selten. Ich hätte Schiss...

Vielleicht sollte man sich ausrechnen was die billigere methode wäre.Mit dem Anwalt seines vertrauens sprechen.

Die rechtliche Lage hast Du schon sehr gut erkannt, Du musst ihn zwangsräumen lassen und das kann sehr sehr lange dauern. Auch wenn es Dein Eigentum ist, kannst Du nicht einfach die Schlösser auswechseln lassen, so lange er noch da wohnt. Da sind schon ganz andere Wohnungseigentümer dran verzweifelt, wenn sie versucht haben Mietnomaden aus den eigenen 4 Wänden raus zu bekommen. Suche Dir eine Immobilie, die frei ist, das erspart Dir eine Menge Ärger und Kosten. Hast Du im Vorwege schon geklärt, ob der Besitzer auch wirklich der Besitzer ist und nicht jemand, dem lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch eingeräumt ist?

heike58 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 16:31

Nein, habe ich noch nicht, versuche den ganzen Tag schon, beim Gericht die zuständige Rechtspflegerin zu erreichen, in der Hoffnung, daß Sie mir telefonisch dazu Auskunft geben kann. Sollte es dort irgendwelche Einträge im Grundbuch geben, hat es sich eh erledigt

anbei bemerkt, finde ich es schon krass, daß man als Eigentümer dann mal ins eigene Haus kann. Hausfriedensbruch im eigenen Haus -- kopfschüttel--

Ab Schlüsselübergabe kannste an sich mit den Schlössern machen was du willst (wenns dazu denn kommt). Seine Sachen darfste aber nich einfach vor die Tür stellen. Sie könnten geklaut oder beschädigt werden, wofür du dann in Regress gezogen werden würdest.