Firmenwagen (GmbH) verkaufen, bzw. in Privatbesitz überführen
Hallo Leute!
Ich bräuchte mal ein paar Ratschläge bezüglich eines Firmenwagens, den ich gerne aus der GmbH entnehmen würde. Der Wagen ist schon lange in der Firma und nun abgeschrieben. Welche kosten kommen auf mich zu und welche Tipps und Tricks gibt es eventuell noch?
Ein Gutachten ist sicherlich sinnvoll, um späteren Ärger zu vermeiden. Reicht hier eine Bewertung eines Autohändlers, oder muss es von einem richtigen Gutachter erstellt werden?
Ihr würdet mir sehr weiterhelfen! Besten Dank schon mal!
Gruß
7 Antworten
Ein Ankaufangebot eines Autohauses reicht i.d.R. aus. Wenn du dem Verkäufer ehrlich sagst wo für du es benötigst, dann wird er auch die Preisgestaltung nach deinen Wünschen ins Programm aufnehmen. Das Bewertungsprogramm eines Autohauses ist da nämlich sehr flexibel. Was für dein Unternehmen nun die richtige Lösung ist, kann dir nur dein Steuerberater sagen. Der kennt dein Unternehmen und wir hier nicht.
... meistens langt die Bewertung vom Autohaus - wobei das Finanzamt anfängt dies anzuzweifeln wenn das weit weg von der Realität liegt. Wie wäre es wenn du im Internet mal schaust was du bei gleicher Ausstattung + Laufleistung + Baujahr bezahlen müsstest für so ein Auto und das auch noch ausdruckst und dazu legst?
Entnahme Autos ist immer ein "Streitpunkt" mit dem Finanzamt.
Tips und Ticks - frag deinen Steuerberater, wenn hier jemand was schreiben würde, würde er wegen unerlaubter Hilfeleistung in steuerlichen Fragen eine Abmahnung riskieren
Entnahme - also ohne Gegenleistung - ist eine wirtschaftliche Belastung. Schließlich liegt bei einem abgeschriebenem Fahrzeug die Annahme nahe, dass es einen Entnahmegewinn gibt. Folgen liegen in der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Wie bei einer Gewinnausschüttung wäre da der Auszahlungsbetrag i.H.v. dem Entnahmewert. Wenn man den Prüfer nicht was zum Finden anbieten möchte.
Zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaft gilt immer der Fremdvergleich. Daher sollte man dann auch so vorgehen. Willst Du das Auto haben, dann kaufen. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Belastungen trifft sonst immer die GmbH.
Diese "gesetzliche Vorgabe" mit dem Fremdvergleich schützt in erster Linie die Kapitalgesellschaft. Natürlich kenne ich die Relationen nicht. Größe der GmbH und Wert des Fahrzeuges. Natürlich kann es sein, dass man von Zahlen spricht, die eher an die Portokasse erinnern.
Ich bin aber der Auffassung, dass der Schutz immer der Gesellschaft gelten sollte. Wie ich das umgesetzt habe und welche Folgen daraus entstehen, dass hat in einem Forum nichts zu suchen.
Es ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit, welche Konsequenzen zu ziehen sind. Ob ein Auto selbst gekauft wird und hinterher Fahrtkostenabrechnungen gestellt werden und vielleicht zusätzlich ein Lieferwagen für Gesellschaft angeschafft wird. Oder ob ein Verkauf an Fremde nicht mit zu hohen Risiken bei den Gewährleistungsverpflichtungen hängen bleibt? Ob ein Autohaus davon frei stellt, wenn man ein anderes Fahrzeug nimmt?
Steuerlich passiert in der Regel dann was, wenn es wirtschaftlich positiv ist. Persönlich halte ich Steuern zu zahlen für nicht problematisch. Schließlich bleibt vom Gewinn was verwertbares über. Steuern spart man in der Regel dadurch, dass man Geld unnötig ausgibt. Dafür zahlt man dann eben keine Steuer. Aber egal wie hoch die Steuerbelastung genau ist, wenn ich 100 Euro nicht steuersparend investiere, dann bleibt Dir, mir oder dem Unternehmer etwa die Hälfte. Gebe ich die 100 Euro aus und brauche nicht die Hälfte an das Finanzamt zu zahlen. Wo liegt da der Gewinn?
Natürlich guckt man immer, dass bei gleichem Ergebnis nicht unnötige Liquidität durch Steuerzahlungen belastet werden. Wie bei einer Entnahme. Oder verkauft lieber etwas privat im ganzen Stück als es aufzuteilen usw. Also Steuerberatung ist da nicht unnötig. Doch im Grunde sollte eine Entscheidung wie jetzt schon oft wiederholt aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden.
Ein anderer Punkt des Steuern Sparens besteht aus der Geltendmachung von gesetzlichen Pauschalen, wenn die realen Kosten geringer sind. Das kann bei km-Geld oder Verpflegungsmehraufwand der Fall sein. Bei den Meisten natürlich nicht das große Geld. Aber man sollte es auch nicht verachten.
Daher würde ich tatsächlich erst mit einem Autoverkäufer sprechen. Auch gezielt bei der Marke, die es später werden könnte. Auch ein Angebot erstellen lassen. Für ein anderes Fahrzeug, aber auch den eigenen. Dabei würde ich auch auf die Gefahr hin, dass man auf Gewährleistungszeiten verzichtet auch nach Tageszulassungen fragen. Die verkaufen Händler sehr ungern. Schließlich sind alle Prämien schon geflossen und die Marge ist klein oder weg. Noch schwerer wird es, wenn man einen Vorführwagen haben will. Aber auch hier wieder kann man mit einer Garantieverlängerung oder ohne durchaus glücklich werden.
Wenn Du das so vorbereitest und das als Gesprächsgrundlage für Deinen Steuerberater mit nimmst, dann findet Ihr auch die für Dich richtige Gestaltung. Meine Standardwarnung vor Leasing kann ich mir natürlich nicht verkneifen. Schließlich wird mit dem Restwert sehr viel verschleiert und der Klopfer kommt am Vertragsende. Es sei denn man hat bereits eine Übernahme des Leasings durch einen Finanzierungskredit vereinbart, dann ist man sehr langfristig zwar in der Liquidität gebunden, es kann sich aber im überschaubaren Rahmen halten.
Viel Erfolg.
Danke für eure Antworten! Ich werde da nochmal Rücksprache mit meinem Steuerberater halten. Wenn ich den Wagen nun verkaufen sollte, welche Abgaben kommen dann noch auf mich zu? 19% Mehrwertsteuer und noch was? Hab mal irgendwie was von 30% gehört... Stimmt das? Das wären dann 49% zusätzliche Abgaben aus dem Autoverkauf???
Fahr zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen dort bekommst du eine vernünftige Fahrzeugbewertung mit Angabe des Zeitwerts. Mit dieser Bewertung bist du auf der sicheren Seite und die Kosten bewegen sich dafür meist nur zweistelligen Bereich. Diese kannst du dann sogar noch absetzen.