Wo muss ich hin als Azubi wenn ich einen Anwalt brauche?
Brauche dringend Hilfe. Meine Ex Freundin hat bei der Polizei angerufen und sich was ausgedacht das ich eine Anzeige bekomme. In meinem Fall sogar zwei um mir einen rein zu würgen. Muss deshalb vor Gericht demnächst. Wo muss ich hin um mir einen Anwalt zu nehmen? Wer übernimmt die Kosten vzw bezahlt den Anwalt? Gibt es bestimmte Reglungen? Kenne mich auf dem Gebiet garnicht aus.
Wäre für jede Hilfreiche Antwort sehr dankbar.
4 Antworten
Wenn sie dich wegen Körperverletzung oder sogar wegen schwerer Körperverletzung angezeigt hat, dann wäre meines Erachtens ein Verteidiger für Strafrecht der richige. Hier ein Link dazu:
komisch, durch einen Anruf kann man keine Anzeige aufgeben, das muss schon persönlich geschehen. danach bekommst du eine Vorladung und kannst deine Version erzählen; gleichzeitig kannst du eine Gegenanzeige stellen; http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
ist es denn klug eine Gegenanzeige zu stellen?
Ohne den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen ist es nicht klug, überhaupt irgend etwas zu machen.
könnte ich dann eine Abzeige wegen Hausfriedensbruch und verleudung stellen?
Man könnte alles mögliche machen, ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.
sie hat wohl die Polizei angerufen und dann sind die zu ihr gefahren.
Wenn Du einen Anwalt brauchst, dann wirst Du Dir einen suchen müssen. Beratungshilfe gibt es im Strafrecht nur sehr eingeschränkt, also wirst Du ihn selbst bezahlen müssen.
ich habe gehört das man wenn man Azubi ist befreit werden kann von den kosten bzw der erste Anwalt für mich kostenlos sei.... stimmt das?
Beratungshilfe gibt es im Strafrecht nur sehr eingeschränkt. Das hatte ich aber bereits geschrieben. Der Anwalt dürfte dich nur beraten, nicht aber als Verteidiger vertreten. Die Probleme fangen schon dann an, wenn Akteneinsicht beantragt werden soll, dieses Recht hat nur ein Verteidiger.
Die Voraussetzung für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger dürften hier nicht vorliegen.
um was gehts denn wäre wichtig zu erfahren
sie ist von mir abgehauen und hat mit ihrem Handy die Polizei angerufen. ubd kog das ich sie gegen ihren willen ausgezogen habe und sie gewürgt habe bis sie fast erstickt ist. und dann stand die Polizei vor meiner Tür willten den Personalausweiß sehen und neinten das das ich einmal eine snzeige wegen schwerer körperverketzung bekommeb werde und sexuekller belästigung. die ist keine 18 jahre alt und ihre eltern waren woanders.
ist es denn klug eine Gegenanzeige zu stellen? mir wird dauernd gesagt das es nicht gut sei sich auf einer ebene zu stellen und eine Gegenanzeige zu starten. aber ich möchte nicht im Gerichtssaal sitzen und dann kein anwalt an meiner Seite haben. sie wollte auch nicht aus meiner Wohnung raus und hat dort rumgeschrien könnte ich dann eine Abzeige wegen Hausfriedensbruch und verleudung stellen?