Muss ich Gutachter in die Wohnung lassen?

5 Antworten

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Wem gehört denn das Haus? Ist der oben wohnende Bruder auch Eigentümer oder wohnt der nur da?

Den Gutachter musst du, nach Voranmeldung, natürlich reinlassen.


SibyllaW 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 20:44

Die Wohnung gehört beiden! Erbgemeinschaft!

TrudiMeier  04.05.2015, 20:55
@SibyllaW

Das habe ich befürchtet.  Zahlt der jetzt der ansässige Bruder den anderen aus, dann ist der Eigentümer des gesamten Hauses. Damit isses dann Essig mit der Sperrfrist für Eigentumswohnungen. Dann braucht der auch keinen Eigenbedarf anmelden, sondern kündigt grundlos mit einer Frist von 6 Monaten.

Ich vermute mal, dass deswegen auch der Gutachter bestellt wurde.

Lass dir eine Kopie der gerichtlichen Anordnung zuschicken!

Wenn es diese gibt... dann ist es so!

Wenn er keine vorweisen, dann brauchst du niemanden reinzulassen!

Du wirst den Gutachter in die Wohnung lassen müssen.

Was die Eigenbedarfskündigung angeht, wüßte ich nicht, wie der Bruder den Eigenbedarf begründen will, schließlich wohnt er bereits oben. Aber selbst, wenn er es begründen kann, hast Du viel Zeit, Dir etwas neues zu suchen. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wielange Du da schon wohnst und für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf ist die Kündigung sowieso ausgeschlossen.

SibyllaW 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 20:24

Das klingt schonmal gut! Er hat noch eine Mutter.....wohne leider erst seit 1 Jahr hier....

Es könnte sein, daß hier durch ein Sachverständigengutachten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung der beiden Eigentümer der Wert Deiner Mietwohnung, der oberen Wohnung und auch des Grundstücks bewertet werden muß. Du mußt den Gutachter nicht in die Wohnung lassen, allerdings kann dann der Vermieter eine Einstweilige Verfügung gegen Dich beantragen oder der Wert Deiner Wohnung wird geschätzt und es könnte dennoch zum Verkauf Deiner Wohnung kommen.

Falls der im Haus wohnende Bruder Deine Wohnung kaufen würde, müßte er keine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sondern er hat, da er dann als Vermieter in einem 2 Fam. Haus eine Wohnung selbst bewohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht, d.h. er kann ohne Begründung kündigen. Seine Kündigungsfrist würde sich allerdings von 3 Mon. auf 6 Mon. verlängern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

SibyllaW 
Beitragsersteller
 04.05.2015, 20:46

Au weia!

Wenn der Vermieter den Gutachter vorher bei dir anmeldet, dann musst Du ihn auch reinlassen. Wenn Die Wohnung verkauft wird und der Käufer berechtigt Eigenbedarf anmeldet, dann ist es auch durchaus möglich, dass Du aus der Wohnung raus musst.