Muss ich Gutachter in die Wohnung lassen?
ich wohne in einem 2-familienhaus. Oben der Bruder meines vermieters. ich im Erdgeschoss. die Brüder kommunizieren seit jahren nur per Anwalt. Nun will der ansässige Bruder schon seit 2 jahren ein neues gartenhaus, einen neuen Zaun, etc...alles geht immer bis vors gericht.
Nun rief mich mein vermieter an und sagte mir, dass demnächst ein Gutachter kommt um meine Wohnung und den Garten zu inspizieren. ich habe ihn gefragt welchen Grund es dafür gibt und er meinte nur, dass ein gericht das angeordnet hat um hier mal klare verhältnisse zu schaffen.
meine vermutung ist, dass meine wohnung verkauft wird an den bruder und der dann Eigenbedarf anmeldet oder die wohnung saniert und ich mir die Miete nicht mehr leidten kann. Frage: muss ich den Gutachter reinlassen ohne den genauen grund zu kennen? 2: Sollte es zum verkauf kommen, wie einfach ist es, dass die mich hier raus bekommen? Würde mich über kompetente Antworten sehr freuen!
5 Antworten
Wem gehört denn das Haus? Ist der oben wohnende Bruder auch Eigentümer oder wohnt der nur da?
Den Gutachter musst du, nach Voranmeldung, natürlich reinlassen.
Das habe ich befürchtet. Zahlt der jetzt der ansässige Bruder den anderen aus, dann ist der Eigentümer des gesamten Hauses. Damit isses dann Essig mit der Sperrfrist für Eigentumswohnungen. Dann braucht der auch keinen Eigenbedarf anmelden, sondern kündigt grundlos mit einer Frist von 6 Monaten.
Ich vermute mal, dass deswegen auch der Gutachter bestellt wurde.
Lass dir eine Kopie der gerichtlichen Anordnung zuschicken!
Wenn es diese gibt... dann ist es so!
Wenn er keine vorweisen, dann brauchst du niemanden reinzulassen!
Du wirst den Gutachter in die Wohnung lassen müssen.
Was die Eigenbedarfskündigung angeht, wüßte ich nicht, wie der Bruder den Eigenbedarf begründen will, schließlich wohnt er bereits oben. Aber selbst, wenn er es begründen kann, hast Du viel Zeit, Dir etwas neues zu suchen. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wielange Du da schon wohnst und für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf ist die Kündigung sowieso ausgeschlossen.
Das klingt schonmal gut! Er hat noch eine Mutter.....wohne leider erst seit 1 Jahr hier....
Es könnte sein, daß hier durch ein Sachverständigengutachten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung der beiden Eigentümer der Wert Deiner Mietwohnung, der oberen Wohnung und auch des Grundstücks bewertet werden muß. Du mußt den Gutachter nicht in die Wohnung lassen, allerdings kann dann der Vermieter eine Einstweilige Verfügung gegen Dich beantragen oder der Wert Deiner Wohnung wird geschätzt und es könnte dennoch zum Verkauf Deiner Wohnung kommen.
Falls der im Haus wohnende Bruder Deine Wohnung kaufen würde, müßte er keine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sondern er hat, da er dann als Vermieter in einem 2 Fam. Haus eine Wohnung selbst bewohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht, d.h. er kann ohne Begründung kündigen. Seine Kündigungsfrist würde sich allerdings von 3 Mon. auf 6 Mon. verlängern.
Au weia!
Wenn der Vermieter den Gutachter vorher bei dir anmeldet, dann musst Du ihn auch reinlassen. Wenn Die Wohnung verkauft wird und der Käufer berechtigt Eigenbedarf anmeldet, dann ist es auch durchaus möglich, dass Du aus der Wohnung raus musst.
Die Wohnung gehört beiden! Erbgemeinschaft!