Kann bei Scheidung die Ex den Verkauf vom gemeinsamen Haus verlangen, wenn keiner mehr drin wohnt aber der Mann es behalten möchte, kann sie das erzwingen?
5 Antworten
Die Ehefrau hat keine Möglichkeiten, den Mann zu einem Verkauf zu zwingen. Aber wenn der Ehemann dem Verkauf an einen Dritten nicht zustimmt, kann die Frau das Haus in die Versteigerung geben. Auch gegen den Willen des Mannes. Dabei kann der Ehemann natürlich mitbieten und bekommt auf diese Weise die Haushälfte der Frau vielleicht sogar billiger.
Wenn man die Frau vor die Alternative stellt: entweder Verkauf an den Ehemann, oder Versteigerung vielleicht unter Wert, sollte eine vernünftige Person eigentlich dem Verkauf an den Ehemann zustimmen.
jein, der Mann kann doch die andere Hälfte kaufen und dann gehört es ihm alleine.
Sie kann schon verlangen, dass der Preis den andere potentielle Käufer jetzt zahlen würden auch vom Ex bezahlt wird.
Ich würde das Haus einfach mal im Netz anbieten und sehen, was Käufer bereit sind zu zahlen. Das ist ja kein Problem, dann ist man auf der sicheren Seite, dass der realistische Preis ermittelt wurde. So haben wir es zumindest gemacht und waren auch sehr überrascht, wie hoch der Kaufpreis doch angesetzt werden konnte.
der Mann kann doch die andere Hälfte kaufen und dann gehört es ihm alleine.
Wenn er denn die finanziellen Mittel zur Verfügung hätte!
Häufig erscheinen den Banken die persönlichen Verhältnisse, die neben den witschaftlichen auch von Bedeutung sind, in solchen Fällen nicht mehr geordnet!
Da muss er sich wohl bewegen. Als Frau würde ich mich da auch nicht auf den Gutachterpreis einlassen. Die Immobilien sind im Moment sehr teuer. Schon alleine Grundstücke kosten sehr viel.
Die Ex kennt sicher auch die Immobilienpreise von der Umgebung.
Wenn er verkauft, dann hat er doch auch mehr Geld zur Verfügung und kann das wieder investieren. Ein klarer Schnitt ist da doch sehr viel besser.
Ganz klar JA. Wenn Sie sich mit Ihrer Ex-Frau nicht auf eine freiwillige Lösung einigen können, kann sie die Versteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft beim Amtsgericht beantragen. Dann kommt es zur sogenannten "Teilungsversteigerung".
Vorteil für Sie, ihr eigenes Gebot in der Versteigung müssen Sie nur zur Hälfte bezahlen, denn die andere Hälfte gehört Ihnen bereits. Das schreckt viel mögliche Bieter ab.
Aber Achtung. Nach der Versteigerung sind die Problem noch nicht gelöst. Denn hierbei wird nur ein nicht teilbarer Wert (Immobilie) in einen teilbaren Wert (Geld) getaucht. Bei der Verteilung des Geldes kann es erneut zu Diskussionen kommen.
Also mein Rat. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrer Frau einigen. Und ziehen Sie einen erfahrenen Makler hinzu. Er kennt den Markt, die Preise und kann als neutraler Partnern für Einigung sorgen.
Viel Erfolg
Sie kann auf ihren Anteil bestehen.. wenn du ihr das Geld zahlen kannst, ohne das Haus zu verkaufen...
Es geht um meinen Schwager.
Er möchte nicht verkaufen, dennoch sind sie sich mit dem Zugewinn nicht einig, da die Ex das Haus viel höher bewertet als er. Seinen Gutachter akzeptiert sie nicht, da sie meint er angeblich ein Gefälligkeitsgutchten erstellen hat lassen. Einen eigenen Gutachter möchte sie nicht bezahlen. Somit liegt die Sache zunächst auf Eis und nichts geht weiter.
Sie sollen sich einen unabhängigen Gutachter holen, anders wird das nichts
Sie will aber kein Geld ausgeben....und er auch nicht mehr, weil er ja schon einen Gutachter bezahlt hat.
dann ist es doch gut. Weil wenn sie klagen möchte, kostet das erst mal. Also passiert eben nichts.
Da ja das Ziel ist das Haus nicht zu verkaufen gibt es ja auch keinen Schaden dadurch, dass nichts passiert.
Kann das ewig so weiter gehen?
Prinzipiell ja, grob gesagt. Sollte sich bei einer der beiden Parteien allerdings ein finanzieller Leidensdruck einstellen, dann kommt Bewegung die Sache.
Tja, da ein Gutachten dann vorliegt, liegt es doch an Ihr, es zu akzeptieren oder es anzuzweifeln und ein Gegrngutachten zu erstellen, oder nicht?
Haus im Netz anbieten und dann sieht man doch, was gezahlt wird für die Immobilie.
Was für ein Gutachter ist das denn gewesen? Ein Makler oder Gutachterteam vom Gericht?
Das war ein amtlicher Gutachter. Zudem: Das Haus im Netz anbieten macht keinen Sinn, denn der Preis auf dem Immobilienmarkt ist viel höher als vom Gutachter fest gelegt. Da er sie auszahlen möchte ist er an einem tieferen Wert der Immobilie interessiert. Sie dagegen an einem hohen Wert. Darin liegt ja die Unstimmigkeit.
Da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie den Wert nicht akzeptiert. Sie kann auch die Immobilienangebote lesen und weiß, dass ihr Ex ihr zu wenig zahlen will. Wieso sollte sie da auch den Preis akzeptieren.
Da muss dein Schwager wohl tiefer in die Tasche greifen oder wirklich das Haus auch verkaufen, wenn er sowieso nicht drin wohnt. Bei einem Verkauf hätte er dann ja selber auch mehr Geld und könnte davon dann eine Wohne anzahlen.
Dein Schwager wird auch wissen, dass der Preis niedrig ermittelt wurde.
Es sind beide zwei Sturköpfe. Keiner will sie auf den anderen einlassen. Das geht jetzt schon 2 Jahre so und wer weiß wie lange noch.
Wenn er das Haus verkauft bleibt ihm nach Abzug der Schulden gerade mal 60,000€. Damit kann er gar nichts anfangen, denn aktuell kosten die Häuser mind 400.000€
Wie hoch sind denn die Schulden auf dem Haus? Liegen da noch 280.000€ an Kredit drauf?
Sein Gutachter schätzt das Haus gerade mal auf 150.000€ abzüglich Reparaturen auf 135.000€. Er hat noch 105.000€ Schulden. Sie schätzt das Haus auf über 220.000€.
Er braucht als allein lebender Mann doch auch kein Haus. Also wird er auch keine 400' benötigen für eine neue Immobilie.
Und es liegen aber ja auch welten zwischen den 150' und deinen 400'. Was ist denn an den 400' Häusern so viel besser, dass der Wert so hoch ist? Denn für die Reparaturen hat der Gutachter ja nur 15' angesetzt.
Ich würde als Frau diesem Gutachten auch nicht glauben. Da würde ich auf einen Verkauf bzw. mindestens auf das Angebot im Internet bestehen und abwarten, was Käufer bereit sind zu zahlen. Das ist heutzutage sehr viel. Schon alleine die Grundstücke sind teuer.
Dein Schwager muss sich da schon mal nach oben bewegen, auch wenn es ihm nicht gefällt.
Na ja! Die Preise auf dem Markt kommen eher von der "Überhitzung" des Immobilienmarktes. Die sind teilweise hoffnungslos überzeichnet. Das wird sich aber aller Vorraussicht nach bald wieder legen - Corona sei dank... Würde diese Überhitzung so weiter gehen, wäre absehbar, wann die "Blase" platzt - und wir das gleiche Problem wie Spanien oder USA bekommen. Lauter "Faule" Kredite, weil Sie den tatsächlichen Wert nicht mal ansatzweise decken...
Das Problem ist, daß sein Haus schon 100 Jahre alt ist und er hat immer wieder was dran machen lassen in den letzten 15 Jahren und somit über 25.000€ schon investiert und deswegen die Schulden kaum zurück gezahlt.
Zudem: Es hat gerade mal 100qm Wohnfläche auf 2 Ebenen. Das ist für ein Haus nicht viel.
Zur Zeit wohnt er bei seiner Freundin, die Miete bezahlt und nicht in das Haus einziehen möchte, da es von der EX-Verseucht ist und das anstecken könnte.
Ich weiß, irgendwie Dumm, aber was willst Du machen?
Das Haus steht daher leer, weil die zwei Kinder auch ausgezogen sind, beiden 18 und 20 Jahre alt, beide zu dem Freund gezogen. Keine Ahnung was passiert, wenn sie sich vom Freund wieder trennen. Vielleicht wollen die ja dann wieder zurück!
Dann würde das nicht funktionieren mit Freundin und Kinder, denn die Kinder sind echte Dreckspätze und mache zu Hause gar nichts. Da hätte die Freundin keine Lust denen alles hinterher auf zu räumen. Da sie es befürchtet, daß eines der Kinder zumindest zurück kommt, will sie zudem auch nicht ins Haus einziehen.
Solange die Zinsen nicht steigen wird auch kein Kredit platzen. Zudem: Es muß schon ein starker Rückgang der Immobilienpreise kommen um Kredite zu gefährden, und das sehe ich in den nächsten 10 Jahren nicht. Eher weiterhin mäßig steigende Preise.
Bleibt abzuwarten. Die Zinspolitik der EZB entlastet vielleicht die Schuldnerstaaten kurzzeitig, aber gibt auf der anderen Seite denen auch keinen Anreiz, Ihre "Hausaufgaben" zu machen. Wie man am Bsp. Italien gerade sieht, eher im Gegenteil. Sowas kann die Gemeinschaft auf Dauer nicht tragen. Zumal damit gerade dem Großteil unserer Bevölkerung die Grundlagen für die Altersvorsorge abgegraben werden und damit absehbar wird, dass auf unsere Politik ein Hausgemachtes Problem damit zu kommt... Nicht umsonst wird es immer brenzliger bei Kreissparkassen und Genossenschaftlichen Banken. 10 Jahre sind da eine seeeehr lange Zeit. Das wird sich keine 2 Jahre mehr so durchhalten lassen ohne ernste Konsequenzen. Und wenn die Kuh erstmal "Totgemolken" ist, muß auch der dümmste einsehen, dass man Sie nicht mehr Wiederbeleben kann um weiter zu melken...
Sie könnt die Zwangsversteigerung beantragen, wenn er Ehemann sich weigert zu verkaufen oder sie auszuzahlen.
Du weißt daß eine Zwangsversteigerung nie den hohen Preis ergibt, als wenn man es so zu verkaufen versucht.
Daher wäre das dämlich?
Dämlich wär jemanden zu heiraten bei der du im vorraus Angst vor sowas haben musst🤷🏽♂️.... Ja also sie kann ne Versteigerung beantragen, wenn du nich bereit bist ihren Teil auszuzahlen
Mein Schwager ist ja bereit seines Ex was aus zu zahlen. Nur sind sie sich im Betrag nicht einig!
Ich weiß das berufs- und vor allem situationsbedingt wesentlich anderes!
Man ist überrascht, wie häufig gerichtlich festgesetzte Werte überboten werden!
Im Übrigen geht es um eine mögliche Lösung die letztlich überhaupt Geld bringt, wenn da eine Seite störrisch wie ein Esel ist oder einfach von der Bank alleine keinen Kredit zu Abfindung erhält..
Wann haben Sie denn zuletzt mal wirklich etwas günstig an Wohnung oder Haus angesteigert?
Die explosionsartig gestiegenen Meistgebote verhageln dem professionellen Bieter inzwischen jedes einigermaßen gute Geschäft.
Man weicht inzwischen interimsweise auf andere Anlageformen aus, bis der Markt sich wieder normalisiert hat.
Das Haus im Netz anbieten macht keinen Sinn, denn der Preis auf dem Immobilienmarkt ist viel höher als vom Gutachter fest gelegt. Da er sie auszahlen möchte ist er an einem tieferen Wert der Immobilie interessiert. Sie dagegen an einem hohen Wert. Darin liegt ja die Unstimmigkeit.