Kann die Ausbildung aberkannt werden durch dieses Problem?
Mein Freund hat eine Ausbildung als Industriekaufmann abgeschlossen und arbeitet seit Jahren darin. Er hat seine Ausbildung mit sehr gut abgeschlossen. Das Problem ist so, dass er vor seiner Ausbildung sein Realschulzeugnis fälschen lies, um diese Ausbildung zu bekommen, da er einen schlechten Schulabschluss hatte. Hat aber seine Ausbildung mit sehr gut bestanden.
Wenn das jetzt irgendwann mal auffliegen soll, dass er sein altes Schulzeugnis gefälscht hat, wird ihm die Ausbildung aberkannt?? Das er sein Job los ist und eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekommt ist klar, aber wird auch die Ausbildung die er ohne zu schummeln in der Prüfung gut bestanden hat aberkannt, wegen dem Realschulzeugnis?
4 Antworten
Garantiert.
Es gab schon öfter mal den Fall, dass Ärzte mit gefälschtem Abitur, sich einen Studienplatz erschlichen hatten, erfolgreich ihr Studium angeschlossen hatten und jahrelang als Arzt praktizierten, und denen dann das gesamte Studium samt Doktortitel aberkannt wurde, als es rauskam. Es ist im Grunde absurd, denn man beherrscht ja sein Handwerk, dennoch ist ein Betrug, der alle erworbenen Qualifikationen hinfällig macht.
Es ist natürlich immer die Frage, wodurch sowas überhaupt rauskommt, bei gehobenen Positionen schaut man sich die Qualifikationen sicherlich genauer an als bei einem normalen mittelständischen Kaufmannsjob.
Ich rede nicht von gekauften Titeln - der Fall, dass jemand sein Abitur "frisiert", um den Numerus clausus zu erreichen, kommt durchaus immer mal wieder vor - und dann wird gnadenlos das Studium und auch ein Doktortitel rückwirkend aberkannt. Das ist die sogenannte Rücknahme von Verwaltungsakten.
Wenn die Zugangsberechtigung für eine Ausbildung/Studium/Weiterbildung auf einer Urkundenfälschung beruht, sind komplett alle darauf basierenden Qualifikationen hinfällig.
Für die Ausbildung als Industriekaufmann ist gesetzlich kein Schulabschluss vorgeschrieben & die Ausbildung selbst wurde in allen Bestandteilen korrekt bestanden.
Daher wird es nicht möglich sein, ihm die Ausbildung abzuerkennen.
Das Lehrzeugnis bzw. der Gehilfenbrief oder was auch immer er mit Bestehen der Prüfung erlangt hat, hat nichts mit dem getürkten Schulzeugnis zu tun.
Das ist nicht zu verwechseln mit angeblichen Akademikern, die ihren Doktortitel gefälscht oder bei einer "Fernuniversität" in Florida für US$ 99,-- erworben haben.
Das stimmt so aber nicht- das abgeschlossene Schulzeugnis ist immerhin die Zugangsberechtigung für diese Ausbildung gewesen - wenn diese aber gefälscht ist, sind alle auf dieser Grundlage erworbenen Qualifikationen hinfällig.
und wo steht das, dass alles aberkannt wird? hast du beweise dandy100? oder ist das deine eigene meinung dazu?
Das kannst Du im Arbeitsrecht nachlesen - ich kenne die genaue Stelle aber nicht mehr - da ich aber selbst Personaler bin, weiß ich jedenfalls definitiv, dass ein Ausbildungsvertrag, der aufgrund einer Urkundenfälschung zustande gekommen ist, hinfällig ist und auch der erworbene Abschluß ungültig wird.
Dasselbe gilt auch für Studienabschlüße, die aufgrund eines frisierten Abiturs erworben wurden; da hat man dann eben Pech gehabt, egal wie gut man im Grunde ist - das Ganze ist nun mal eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Bin mal gespannt wie Du das belegen willst.
Das Zeugnis berechtigt zu nichts (von wegen "Zugangsberechtigung"), sondern ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Hat man sich mit dem Zeugnis besser gestellt als man war, kann einem daraus eventuell ein Strick gedreht werden. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann einem nicht aberkannt werden.
Leute, wie kommt ihr nur auf sowas, das scheint ein weitverbreiter Irrtum zu sein: Eine auf einer Urkundenfälschung basierende Immatrikulation oder ein Ausbildungsvertrag ist grundsetzlich nichtig und wird rückwirkend zurückgenommen s. Rücknahme von Verwaltungsakten; damit wird auch die erworbene Qualifikation aberkannt.
Darüberhinaus: Der geforderte Schulabschluß bzw. Notendurchschnitt ist nicht nur die Vorraussetzung sondern natürlich in erster Linie die Berechtigung für eine Ausbildung. Natürlich kann ein Ausbildungsbetrieb frei entscheiden, welchen Abschluß er vorraussetzt, wenn aber ein ganz bestimmter Abschluß gefordert wird, der gefälscht vorgelegt wurde, hat man sich den Ausbildungsplatz erschlichen und alle nachfolgend abgelegten Prüfungen werden von der IHK oder der Uni aberkannt, da ein rechtgültiger Ausbildungvertrag gar nicht zustande gekommen ist - da kannst Du Dich gerne mal dort erkundigen.
Wie sollte das auffliegen, wenn du es nicht im www umhrposaunst....
du meinst sie haben ihr doktortitel gefälscht... habe noch nie einen artikel gelesen, dass das abitur gefälscht wurde und die nachhinein erworbenen Qualifikationen wie Doktortitel ebenfalls aberkannt wurden.