Ausbildung fertig aber vor 4 Jahren Zeugnis dafür gefälscht?
Hallo ich bin jetzt seit 2 Jahren ausgelernt, nun ist meine frage kann meine Ausbildung aberkannt werden wenn das aufliegt also für meine Ausbildung habe ich mega viel getan damit die ich auch gut bestehen, natürlich war das falsch was ich gemacht habe aber kann noch was passieren?
4 Antworten
Zunächst einmal ist das Urkundenfälschung und nach § 267 StGB strafbar. Von Geld bis zu Freiheitsstrafe wäre da alles möglich. Da Du damit Geld verdient hast, ist es wohl ein schwerer Fall. Aber das müsste ein Richter entscheiden.
Die Verjährungsfrist beträgt hier nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre.
Aber das betrifft wohl nur den strafrechtlichen Teil. Über eine Aberkennung der Ausbildung kann ich nichts sagen, müsste man tiefer nachforschen. Aber:
In der Vergangenheit waren sowohl eine Exmatrikulierung bzw. eine fristlose Kündigung möglich - und zwar nach der Verjährung.
Das war falsch aber wen du einen Beruf erlehnt hast wo der Abschluss egal ist dan wird das eher nicht aberkannt! Aber was anderes wäre es wen du da einen Bestimmten Abschluss brauchtest und den nicht hast! Den das kann dich noch Jahrzehnt verfolgen!
Rede mal mit einem anwalt darüber der hat Schweigepflicht und das ist immer noch besser Als wen du Jahre in einer Firma arbeitest und du Dan alles was du verdienst hast zurückzahlen musst! Auch kann es ja sein das du zu dem Zeitpunkt minderjährige warst und da wird nicht so hart bestraft!
Bei einer normalen betrieblichen Ausbildung gibt es keine Mindestvoraussetzungen vom Schulabschluss her um die Ausbildungsstelle zu bekommen. Nach der Berufsausbildung hast du ein Berufsschulzeugnis und ein Prüfungszeugnis. Dieses Berufsschulzeugnis ist echt und das wichtige und richtige Dokument.
Du kannst jederzeit entlassen werden, wenn du ein gefälschtes Arbeitszeugnis oder Schulzeugnis vor legst. Daher solltest Du das gefälschte Schulzeugnis nie wieder verwenden.
Da du die Prüfungen ordentlich abgelegt hast, ist die Ausbildung voll gültig und kann nicht mehr aberkannt werden.
Das hier gilt nicht für schulische Ausbildungen.
Alleine das du deine Frage hier gestellt hast, kann schon gefährlich sein. Das Internet wird ständig von den Behörden auch durchsucht usw.
Ich halte aber deine Tat nicht für falsch. Wenn ich sehe was hohe Politiker, Banker und andere reiche Futzis so anstellen, dann ist deine Sache ein moralisch akzeptables Verbrechen. Du hast ja mit der Fälschung des Zeugnisses niemanden geschadet und du hast ja für deinen weiteren Abschluss, nämlich der Ausbildung auch hart gekämpft. Ansonsten hättest du die Ausbildung auch nicht bekommen.
Ich weiß nicht ob dir weitere Abschlüsse dann aberkannt werden. Ich glaube die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre aber mal ehrlich. Wer merkt das schon? Solange du jetzt still hältst und es keinem erzählst, wird das nicht auffliegen. Schon gar nicht bei Abschlüssen, die noch mit der Schule zu tun haben. Man kontrolliert höchstens Studienabschlüsse und wenn dann auch nur wenn man in hoher Position ist wie in der Politik z.B. siehe Guttenberg im Jahr 2011.
Gibt ja die IP-Adresse. Bei Straftaten müsste Gutefrage Auskunft darüber geben wenn es verlangt wird. Den Behörden interessiert sehr wohl ein gefälschtes Zeugnis. Ist ja auch eine Urkundenfälschung und Betrug was beides eine Straftat ist.
Der Staat durchsucht nicht das Internet nach sowas, und Straftaten damit rechtfertigen, dass andere es ja auch machen, halte ich für problematisch.
Eine IP-Adresse wird nur bei schwerwiegenden Straftaten nachverfolgt.
Die Behörden können nicht feststellen, wer hier eine Frage gestellt hat. Das ist anonym.
Der Abschluss wird nicht aberkannt.
Auch interessiert die Behörden kein gefälschtes Zeugnis. Das ist nur für den Arbeitgeber wichtig, da er unter anderen Voraussetzungen eingestellt hat.