Reifeprüfungszeugnis gefälscht, Studium absolviert?
Angenommen jemand absolviert ein sechsjähriges Studium, schließt dann noch einen Doktor mit summa cum laude an, das dann aber aus eigener Kraft und ehrlicher Arbeit - würden ihm die Titel dann aberkannt werden?
Er hat die Zugangsvoraussetzungen für das Studium nicht erfüllt, aber es trotzdem erfolgreich abgeschlossen.
Könnte es da Ausnahmen geben?
Wenn ja, welche und unter welcher Begründung?
Oder wird da absolut ohne Kompromisse alles aberkannt?
4 Antworten
Das entscheidet dann immer ein Richter. Hängt wohl vom Einzelfall ab.
Vielleicht kann er sich das alles erklagen.
Aber er hat sich den Zugang zum Studium illegal erschlichen.
Nach meiner Auffassung sollte ihm alles andere, das darauf
aufbaut, aberkannt werden. Aber wie gesagt, das hängt
von Lust und Laune des Richters ab.
Warum? Er hat ja alles bestanden. Wenn er so gut ist und das Studium ohne Berufskolleg, FH-Reife oder Abi besteht, warum soll das dann entzogen werden. Das Abi hat in den meisten Fällen ohnehin nichts mit dem Studium zu tun. Wenn jemand z.B. Architektur studiert da bringt ihm das Abi null Komma null. Ich bin selbst Schreinermeister und Holztechniker und hätte zu diesem Studiengang einen viel größeren Bezug und auch viel mehr Wissen als jeder Student von ganz Deutschland. Oder wenn jemand Soziale Arbeit studiert, was hat er da im abi gehabt, nichts. Oder Metereologie, Bau-Physik, Umwelttechnik, Medienmanagement und noch viele andere Studiengänge. Es gibt mittlerweile auch Technische Oberschulen Medientechnik aber wenn einer normales Abi gemacht hat, hat er mit Medientechnik rein garnichts zu tun. Dann müsste man auch allen mit normalem Abi die spätere Diplomurkunde aberkennen.
Meine Meinung: Wenn ich etwas mache und ich bin darin gut ob gefälscht oder mit Abi ohne jeglichen Bezug zum Studium sind meiner Meinung absolut gleichgestellt. Er hat dann halt jemand anderem den Studienplatz weggenommen. Aber warum etwas aberkennen wenn er alle Prüfungen bestanden hat??? was davor war, interessiert keinen, wie gesagt sonst müsste man allen mit Abi die Diplomurkunde entziehen auch wenn sie Jura studiert haben. Auch da sieht es mit Abi mau aus. Im normalen Abi gibt es kein Rechtskundeunterricht. Da hatte ich im Holztechniker mehr Jura mit Wirtschaft- und Rechtskunde. Jeder Meister hat mehr juristisches Wissen als einer mit Abi, es sei denn er hat die Wirtschaftsoberschule besucht oder das Wirtschaftsgymnasium.
Was an "Aber er hat sich den Zugang zum Studium illegal erschlichen." hast du nicht verstanden?
Hab ne prüfungsordnung aus Hamburg gefunden, wie das an anderen Unis gehandhabt wird weiß ich natürlich nicht
( 1) Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuß entsprechend §10 Absatz 3 nachträglich die Prüfung für ganz oder teilweise nicht bestanden erklären.
(2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom Vor- oder Hauptprüfung nicht erfüllt und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt, sofern der Kandidat nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Zulassung zu Unrecht erwirkt hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entscheidet der Prüfungsausschuß über die Rücknahme der Zulassung und die Ungültigkeit der Prüfung.
(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung nach den Absätzen 1 oder 2 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen.
(5) Wird die Diplom-Hauptprüfung für ungültig erklärt, spricht der Prüfungsausschuß die Aberkennung des Diplomgrades aus. Die Diplomurkunde ist einzuziehen.
ich glaub ein gefaktes Abi darf als ‚vorsätzlich‘ betrachtet werden…
Das heisst in anderen Worten, wenn der Schwindel 5 Jahre nach erhalt des Diplomzeugnisses auftritt, kann der Titel nicht mehr eingezogen werden? Aber hier geht es wohl um die Zulassung zur Diplomprüfung, d.h. wenn aus dem Vordiplom bestimmte Credits noch nicht erreicht sind und der Kandidat fälscht das und wird dann zur Diplomarbeit zugelassen oder zu den Prüfungen.
Im Prinzip ist die Zugangsvoraussetzung dann auch völlig Wurscht. Wenn jemand sein Studium mit Erfolg abschliesst und hat sich sein Abi verbessert und schafft das Studium trotzdem hat er jemand anderem einen Platz weggenommen aber bestanden hat er trotzdem. Ich sehe hier kein Problem..
Früher hätte ich gesagt, dass wenn es nach der Form halber ginge, dann hätte man keine Chance, aber heute ist mit einem guten Anwalt wohl alles möglich.
Ich vermute mal, dass das Studium und auch der Doktortitel anerkannt bleiben wird.
Es gibt das Studium ohne Abitur.
https://studieren.de/studieren-ohne-abitur.0.html
... ob das auch für das abgeschlossene Studium gilt, kann ich nicht beurteilen.
Deswegen ist das nur meine Meinung.
Dann würde ihm das Reifeprüfungszeugnis aberkannt, wenn es das nie gegeben hat. Sein Studiumsabschluss hat er nicht gefälscht, folglich kann er auch nicht aberkannt werden und das hat er ja bestanden. Genauso sein Doktorabschluss, den hat er auf Basis seines Hochschulabschlusses erworben. Aber die Unterlagen werden nach 10 Jahren ohnehin an der Hochschule vernichtet, d.h. bis er den Doktor hat, sind die 10 Jahre bald um. 5 Jahre bis zum Master und dann noch 3-6 Jahre Doktor.