Bekomme ich nach bestehen meiner abschlussprüfung zum industriekaufmann mehr geld?
hallo, ich habe letzte woche meine ausbildung zum industriekaufmann mit abschluss der mündlichen prüfung bestanden. mein ausbildungsvertrag endet allerdings erst am 31.juli. jetzt frage ich mich, ob mein betrieb dazu verpflichtet ist, mir für den juni und juli mehr geld zu bezahlen oder ob er weiterhin mein ausbildungsgehalt zahlen darf für diese 2 monate? danke im voraus für die hilfe"
7 Antworten
Mit Bestehen der mündlichen Prüfung wurde das Ausbildungsverhältnis beendet (unabhängig davon, was als Enddatum im Ausbildungsvertrag steht).
Beschäftigt Dich der ArbG am nächsten Tag weiter, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen (auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag) - das Arbeitsverhältnis endet also nicht am 31.07.
Wenn das so durch den ArbG beabsichtigt gewesen wäre, dann hätte vorher ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müssen (und zwar schriftlich vor dem ersten Beschäftigungstag nach der Ausbildung)
Er muß Dir daher schon kündigen, wenn er Dich zum 31.07. loswerden möchte - wenn Du dem Kündigungsschutzgesetz unterliegst (mehr als 10 Beschäftigte), dann wäre eine Kündigung nicht so einfach möglich.
Ab dem Tag nach der Prüfung hast Du Anspruch auf eine angemessene Bezahlung (z. B. tariflich) - das solltest Du schriftlich einfordern.
Ggf. ist das arbeitsgerichtlich einzuklagen.
Hab jetzt nicht alles gelesen aber fakt ist Nach bekanntgabe des bestehens durch die ihk ( schriftlich) endet der ausbildungsvertrag, nicht nach der prüfung selber. Das ist sehr wichtig den Unterschied zu kennen. Zb der Industriemechaniker azubi bei uns ist erst ca 6 Wochen nach der Prüfung facharbeiter, weil erst dann das bestehen der Prüfung von der Ihk bescheinigt wird, der Werkzeugmechaniker dagegen bekommt in der Regel noch am Prüfungstag die Bestätigung und ist somit sofort Facharbeiter.
in den verträgen unserer azubis steht immer "der vertrag läuft bis zum xx.xx.xxxx oder endet mit bestehen der abschlussprüfung". hast du die prüfung bestanden und dein arbeitgeber hat dir noch keinen neuen vertrag angeboten, wärst du mit bestehen der prüfung arbeitslos und musst dich beim arbeitsamt melden. schau mal deinen ausbildungsvertrag an und red danach mit deinem chef!
Also: dein Ausbildungsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit der sachlichen Befristung der Ausbildung. Wenn du also deine Ausbildung erfolgreich beendet hast, ist auch der Vertrag beendet. Wenn du also nach der letzten Prüfung weiter gearbeitet hast, bist du stillschweigend einen unbefristeten Arbeitsvertrag eingegangen. Problematisch ist jetzt nur, das es keine festen Regelungen gibt, wieviel Geld du bekommst, und wie viel Urlaub dir zusteht. Im Zweifelsfall zählen da die gesetzlichen Grundlagen bzw ein entsprechender Tarifvertrag.
Genau so ist es.
Danke. Wenn ich mich jetzt also bei meinem chef über die höhe meines gehalts erkundige und es langt mir nicht und ich will kündigen, gelten wahrscheinlich auch die gesetzlichen regeln, sprich 4 wochen kündigungsfrist?
normal ist das der ausbildungsvertag dann zu ende ist mit der mitteilung dass die prüfung bestanden ist.
dann kommt unter umstände ein neuer arbeitsvertag zu stande oder man ist arbeitslos. ende des vertrags.
natürlich verdient man dann mehr geld weil man ja dann kein azbi mehr ist.
ansonst frage einfach den lehrlingswart der ihk