Wenn man mit einem gefälschten Abiturzeugnis einen Studienplatz erhält, und das dann auffliegt...

15 Antworten

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Allgemein gesagt kann man in Deutschland auch ohne Abitur studieren. Es ist also falsch zu behaupten, dass das Abitur notwendige Bedingung für einen gültigen Studienabschluß ist.

Studien- und Prüfungsordnungen der weltweit anerkannten Diplomstudiengänge in Deutschland enthielten Bestimmungen zur Ungültigkeit. Hier wird meist auch darauf hingewiesen, dass ein Bestehen einer entsprechenden Zwischen- oder Endprüfung eine "heilende Wirkung" haben kann. Siehe hier als Beispiel eine Prüfungsordnung aus Hamburg zum Abschluss Diplom Physik:

(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuß entsprechend §10 Absatz 3 nachträglich die Prüfung für ganz oder teilweise nicht bestanden erklären.
(2)    Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom Vor- oder Hauptprüfung nicht erfüllt und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt, sofern der Kandidat nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Zulassung zu Unrecht erwirkt hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entscheidet der Prüfungsausschuß über die Rücknahme der Zulassung und die Ungültigkeit der Prüfung.
(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung nach den Absätzen 1 oder 2 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4)    Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen.
(5) Wird die Diplom-Hauptprüfung für ungültig erklärt, spricht der Prüfungsausschuß die Aberkennung des Diplomgrades aus. Die Diplomurkunde ist einzuziehen.

Ein Abiturzeugnis zu fälschen fällt sicherlich unter Vorsatz. Trotzdem kann der Prüfungsausschuß entscheiden, dass der Diplomgrad anerkannt wird. Der Kandidat ist hierzu auch auf jeden Fall zu hören. Nach fünf Jahren ist diese Möglichkeit verjährt und das Diplomzeugnis kann nicht mehr eingezogen werden.

Hochschulen sind keine Schulen (zumindest waren sie es während der Diplomstudiengänge nicht). Professoren sowie die Hochschule selbst hatten Möglichkeiten über die Verleihung von Studienabschlüssen in einem freieren Rahmen zu bestimmen.

Mit dem Einzug der Verschulung und Rechtsverbindlichkeit im Bachelor und dem Einzug von noch mehr Rechtsanwälten (auf beiden Seiten) ist das allerdings ohnehin vorbei. Die Regelungen im Bachelor sind ohnehin deutlich ausgeweitet und um z.B. Fachspezifische Bestimmungen, die das Lernleben des Studenten bis in's Feinste regeln, erweitert und in einem starren Korsett festgezurrt. Jedes Ausbrechen aus diesem kann in sofortiger (elektronisch automatisierter) Exmatrikulation durch unpersönliche Maschinen (Stine) enden.

joachimrs  16.05.2011, 14:33

Strafanzeigen gibt es nur, wenn sich ein Ankläger findet.

Der Prüfungsausschuß Diplom seine eigenen Möglichkeiten hat diesem "Vergehen" zu begegnen, z.B. durch Aberkennung der Prüfungsleistung, aber im Grunde nichts mit den Umständen der Anmeldung an der Hochschule zu tun, also auch keinen Grund euch anzuzeigen.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter.

BAFoeG ist ein Kredit, geknüpft an das Studium an einer Hochschule bzw. Schule. Diese Auflage ist erfüllt und solange ihr euer Studium erfolgreich innerhalb der Fristen vom BAFoeG Amt abschließt bzw. den Kredit zurückzahlt ist auch nichts weiter los. Für BAFoeG braucht man kein Abitur! Betrugsfälle, die BAFoeG interessieren, sind das Erschleichen von Leistungen durch Fälschung der finanziellen Lage. Hier interessiert es keine Sau, ob euch die Hochschule aufgrund der Vorlage eines gefälschten Abiturzeugnis immatrikuliert hat, solange ihr nur immatrikuliert gewesen seid, studiert, keine falschen finanziellen Angaben gemacht und euren Abschluß geschafft oder abgebrochen und dann rechtzeitig das BAFoeG Amt darüber informiert habt.

miimiimiimiimii 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 22:40
@joachimrs

danke dir. sehr interessant.

super antwort.

Ja, der Studienabschluß kann aberkannt werden.

Das passiert häufig wenn sich ein Student einen 4. Prüfungsversuch erschleicht. Dann bekommt der Student das Diplom (oder Master, Bachelor, was auch immer) aberkannt weil er diese 4. prüfung gar nicht hätte schreiben dürfen. Somit erlischt der Schein und damit auch das Diplom.

Genau so ist es mit dem gefälschten Abiturzeugnis. Man hätte gar keine Prüfung schreiben dürfen und bekommt so alle Scheine aberkannt was dann zwangsläufig dazu führt dass man keinen Hochschulabschluß mehr hat.

ha, das ist eine tolle frage. erinnert mich etwas an den film "catch me if you can" der typ hat als pilot gearbeitet, obwohl er das nicht war. konnte nicht mal fliegen. dann war er arzt. hat auch das nie gelernt und konnte es auch nicht. zu guter letzt war er anwalt. fakt ist, er war ein betrüger. das konnte er. aber gut, wenn einer ein falsches abizeugnis hat, dann hat das den wert einer klorolle. es ist eben falsch. egal, ob man studieren kann oder nicht. es gibt ja verschiedene zulassungsmöglichkeiten zur fh oder uni. das klassische abi ist eine davon. aber egal was, es muss schon echt sein. falsche angaben machen ist eine straftat. aber lustig ist es schon irgendwie, wenn jemand kein echtes abi hat und dann medizin studiert und dabei alle prüfungen schafft. er ist dann hinterher kein arzt, weil die voraussetzungen zum studium in echt nicht da waren. betrug soll ja nicht dadurch "belohnt" werden. also war das studium für die katz.

das Studium war dann selbstverständlich umsonst, mal abgesehen von der Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung!

ja, und das wird sogar strafrechtlich verfolgt