Darf der Vermieter für vorher angebrachte Jalousien Geld verlangen?

10 Antworten

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Die Jalousien waren bei Mietbeginn vorhanden, gehören also zur Mietsache für die die vereinbarte Miete gezahlt wird. Warum soll der Mieter nunmehr dafür extra zahlen? Eine sogenannte Übernahmegebühr kenne ich aus dem deutschen Mietrecht nicht, wäre hier auch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

Dass der Kostenbeitrag diskutiert wurde bzw., vom Vermieter angeboten wurde, spielt keine Rolle.

ChrisM86 
Beitragsersteller
 27.09.2014, 00:30

Genau das habe ich dem Vermieter beim Gespräch auch gesagt und plötzlich hieß es, naja gut...belassen wir es dabei. Danke für die Antwort! Hat mir eine Menge Ärger ersparrt.

albatros  27.09.2014, 01:57
@ChrisM86

Die Danke erfreut mich, passiert hier (leider) selten. Vor allem freut mich, dass ich dir helfen konnte, dein Recht durchzusetzen.

bwhoch2  12.09.2014, 17:03

Wieder mal ein echter "albatros"!

Natürlich gibt es keine Übernahmegebühr im Mietrecht. Hier hat aber doch der Vermieter klar zum Ausdruck gebracht, dass die Jalousien nicht zur Mietsache gehören, aber gekauft werden können. Es geht also nicht um Mietrecht, sondern um Kaufvertragsrecht und da ist regelmäßig von einer finanziellen Gegenleistung für Kaufgegenstände die Rede.

albatros  13.09.2014, 04:02
@bwhoch2
Wieder mal ein echter "albatros"!

Wie soll ich das verstehen?

Ansonsten bleibe ich dabei, was bei Mietbeginn in der Wohnung installiert ist, wurde mit vermietet. Ein separater Obolus hätte im Mietvertrag vereinbart sein müssen (Inklusivmiete). Ist aber offensichtlich nicht der Fall. Würde jetzt der V. die J. entfernen, dürfte der Mieter sogar die Miete mindern.

albatros  27.09.2014, 01:55
@bwhoch2

Wie du siehst, hat der echte Albatros Recht bekommen.

man hat ja keine Wahl

Sicher hat man die: man kann z.B. blickdichte Übergardinen aufhängen und die abends zuziehen. Wenn du allerdings dem Vermieter schon zugesagt hast, dass du die Jalousien übernimmst, musst du selbstverständlich auch dafür bezahlen!

Wenn der Vormieter die Jalousien angebracht hat und auch bezahlt hat, dann wird dieser wohl noch 100 Euro dafür wollen, die Du dann auch bezahlen musst. Ansonsten kann der Vormieter diese beanspruchen. Normalerweise sollte diese aber der Vermieter anbringen, wenn sonst nichts an den Fenstern ist.

peterobm  11.09.2014, 17:22
Normalerweise sollte diese aber der Vermieter anbringen

Mieterangelegenheit

StupidGirl  11.09.2014, 17:45
@peterobm
Normalerweise sollte diese aber der Vermieter anbringen, wenn sonst nichts an den Fenstern ist.

Wie kommst du darauf?

Allexandra0809  11.09.2014, 17:45
@StupidGirl

Bei uns ist das so. Unser Vermieter hat diese anbringen lassen, ohne etwas zu verlangen

StupidGirl  11.09.2014, 19:28
@Allexandra0809

Okay, dein Vermieter hat das getan. Du kannst daraus aber nicht ableiten, dass der Vermieter dazu verpflichet ist. Denn dem ist nicht so.

Wieso meinst du , das Geld nicht zahlen zu müssen. Der Vermieter hats dir angeboten, du hast offensichtlich akzeptiert. Wenn du nicht zahlen möchtest, montiert der Vermieter den Sichtschutz halt ab und du besorgst dir was neues.

man hat ja keine Wahl, wenn man nicht unbedingt 24/7 unter Beobachtung stehen will.

Man hat immer die Wahl!

ChrisM86 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 19:24

Ich habe dem Vermieter nicht zugestimmt! Es hieß vorm Einzug "wir reden dann nochmal". Ich bin nur etwas skeptisch, denn die Vermieter behauptet, dass die Jalousien vom Vormieter stammen und DIESER die 100 € möchte. mir kommt das vor, als müsste jeder neue mieter 100€ bezahlen...

StupidGirl  11.09.2014, 19:26
@ChrisM86

Das ist das gute Recht des Vormieters. Oder er baut halt die Rollos wieder ab. Glaub mir, bei maßangefertigten Rollos bist du mit 100 Euronen aber gut bedient.

Klar mußt du das. Du wurdest gefragt und du wolltest sie haben. Also mußt du auch den vereinbarten Betrag zahlen. Es gibt mehr Wohnungen die weder Rollos noch Fensterläden haben, da muß der Mieter sich selbst drum kümmern. Das ist nicht die Aufgabe des Vermieters.