Kann der Vermieter die Garage separat kündigen?


20.03.2022, 08:44

Ergänzend

oklein  19.03.2022, 20:31

Wurden beide Mietverträge am gleichen Tag abgeschlossen bzw. welcher war vorher?

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:09

Beide am selben Tag. Im Mietvertrag der Wohnung steht eine Garage drin und in dem separaten steht nicht Bestandteil der Wohnung und Kündigungsfrist 1 Monat.

5 Antworten

Der Vermieter kann die Garage kündigen aber die Kündigung ist unwirksam, weil die Garage im Zusammenhang mit dem Wohnungsmietvertrag auf dem gleichen Grundstück vermietet wurde. Zudem ist sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt.

Ich habe jetzt nicht Präzedenzurteile zur Hand, aber die Rechtsprechung in diesem Sinne gibt es.

Gerhart  19.03.2022, 22:02

Befinden sich Wohnung (oder Haus) und die Garage auf dem gleichen Grundstück, bilden die zwei Mietverhältinisse regelmäßig nach dem Willen der Parteien eine Einheit, so die Ansicht des BGH (BGH, Urteil v. 12.11.2011). Derjenige, der in dieser Situation etwas gegenteiliges behauptet muss durch Beweisemittel widerlegen, dass ein einheitliches Mietverhältnis nicht dem Willen der Parteien entspricht.

Das ist es. Ein BGH-Urteil !

oklein  19.03.2022, 22:53
@Gerhart

Sehr gut !!! Das kannte ich noch gar nicht - und landete schon in meiner kleinen Sammlung 👍😀

Bliebe nur noch zu prüfen, ob die Garage durch Teilungserklärung auf einem anderen Flurstück eingetragen ist, oder? Aber durch §2 des MV ist ja selbst dies nicht mehr erforderlich: "Befänden sich Garage und Wohnung auf zwei voneinander entfernten Grundstücken, bedürfe es für die Annahme der “Einheitlichkeit des Vertrags” einer ausdrücklichen Vereinbarung oder anderer deutlicher auf einen solchen Parteiwillen hindeutenden Indizien (wie zum Beispiel einer Verschmelzung des Mietzinses für Wohnung und Garage)"

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:52

Ich habe heute der Kündigung widersprochen und auf eine mögliche Mitvermietung hingewiesen. Bin gespannt was rauskommt. Bedanke mich schon Mal für eure Antworten.

schelm1  20.03.2022, 10:46
@Weissnix89

Sie haben richtig gehandelt!

Kann der Vermieter nicht, da die Garage Bestandteil des Mietvertrags ist.

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 20:07

Trotz noch eines separaten Mietvertrages für die Garage? Es ist halt doppelt. Einerseits ist die Garage im Mietvertrag, andererseits hab ich einen separaten Mietvertrag zur Garage Nr. 3

Davon ausgehend, dass die Garage NICHT im §1 unter gemieteten Sachen steht (fehlt im Bild) sondern nur unter den Nutzungsgebühren von §2, ist der separate MV für die Garage m.E. gültig und damit separat kündbar.

§2 regelt ja lediglich den Mietzins.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:29

Eine separate Nebenkostenabrechnung für die Garage [die er ja dann getrennt msvhen müsste] bekomme ich aber auch nicht

oklein  19.03.2022, 22:47
@Weissnix89

Nachdem Gerhart ein BGH-Urteil gepostet hat, lasse ich ihm den Vortritt. 😀

... und diskutiere bei ihm mit. 🤣

Bitte den oberen Teil der Kopie !

Weissnix89 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 08:45

Ich habe es ergänzt. Oben wird die Garage nicht aufgelistet. Nur unten. Kann also sein das er damit durchkommt? Es wurde zeitgleich angemietet und ist auf dem selben Grundstück.

Weissnix89 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 08:41

Wie kann ich den noch anhängen?

Kann der nicht.

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 20:03

Habe heute die Kündigung erhalten mit Bezug auf den separaten Mietvertrag

Für mich ist leider nicht klar was greift

nanfxD  19.03.2022, 20:04
@Weissnix89

Juristisch muss man dann wohl sagen, dass der Wohnung+Garage noch bleibt

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 20:29
@nanfxD

Das wäre toll. Mietvertrag und der separate wurden am selben Tag geschlossen. Vermieter ist davon ausgegangen daß er die Garage im Mietvertrag nur erwähnt aber mit dem separaten Vertrag vermietet.

nanfxD  19.03.2022, 20:46
@Weissnix89

also das kann man so oder so sehen, hängt auch vom Richter ab. Wenn es erwähnt ist, gehört es aber eigentlich dazu.

Weissnix89 
Beitragsersteller
 19.03.2022, 21:07
@nanfxD

Das ist mein Problem. Ich habe beides, es im Mietvertrag und im separaten Mietvertrag. Also irgendwie Auslegungssache, da hast du wohl Recht. *Seufz*

nanfxD  19.03.2022, 21:08
@Weissnix89

Naja, man kann auch 2 Verträge über die selbe Sache schließen