Garagenmitbenutzung widerrufen?
Hallo zusammen,
ich habe zur Zeit Ärger mit meinem Mieter:
Er durfte seit Einzug in der Mietwohnung meine Garagen mitbenutzen, hat aber mittlerweile eine mündliche Aufforderung erhalten diese freizuräumen (Garage ist nicht Bestandteil des Mietvertrages sondern nur eine mündliche Erlaubnis).
Er verweigert die Räumung...welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
Grüße
5 Antworten
Stelle ihm per Einwurfeinschreiben deinen Widerruf der Garagennutzungsduldung zu und setze dabei eine Frist zur Räumung.
Für den Fall der Fristüberschreitung kündigst du eine Unterlassungsklage am Amtsgericht an. Stelle dem Garagenfreund dar, dass er dann die Kosten des Verfahrens und die Kosten deines RA zu tragen hat, weil du zweifellos den Prozess gewinnen wirst. Die Räumung wird dann der Gerichtsvollzieher vornehmen, der auch noch zu bezahlen wäre.
Gebühren erheben. Und zwar so hoch, dass er geht. Geht ganz freundlich und ist besser als Schloss austauschen oder aussperren
Es gibt in Deutschland kein Gewohnheitsrecht. Und im Gegensatz zur Wohnraumvermietung musst du die Garagennutzungskündigung auch nicht begründen.
Wenn er sie trotzdem nutzt, kannst du ihn aus der Garage heraus abschleppen lassen.
Schloss austauschen und wenn das nicht geht, von außen was so dran schrauben, dass er das Tor nicht mehr öffnen kann. Egal, ob Auto drin oder nicht.
Klagen Sie auf Räumung mit der Begründung, dass die einstweilige Duldung beendet ist.