Vermieter untersagt Parken in der Zufart?

10 Antworten

"Unter den Vermietern ist das Parken auf dem Hof genehmigt und es bestehen keine Einwände."

Sicher sprichst du von den MIETERN, Aber die haben kein Recht anderen Mieter etwas zu genehmigen bzw. etwas einzuwenden.

Dein Vermieter ist nicht verpflichtet in DEINEM Mietvertrag darauf hinzuweisen, dass er das Grundstück nach seinen Vorstellungen nutzen will.

Es gilt nur das, was in deinem Mietvertrag als Mietsache an dich vermietet wurde.

Er untersagt die Nutzung seines unvermieteten Grundstückes durch Dritte. Recht hat er und muss niemanden dazu fragen oder gar um Genehmigung bitten.

Deine zweifelhaften Vorstellungen von Mieterrechten solltest du schnellsten korrigieren.

Du hast eine Wohnung gemietet - nicht eine Wohnung mit dazugehöriger Garage. Wieso zum Geier sollte der Vermieter seine Garage nicht nutzen dürfen und welches Recht solltest du haben, ihm die Nutzung der Garage zu untersagen. Es muss auch nicht expilizit in deinem Mietvertrag für die Wohnung erwähnt werden, dass die Garage vom Vermieter genutzt wird - sie ist nicht Bestandteil deines Mietvertrages.

Darf der Vermieter also nach gut düngen die Garage (im Haus) und den Hof nutzen ohne Erlaubnis der Mieter?

Wieso sollten Mieter etwas erlauben können/dürfen. Du kannst erlauben oder verbieten ob der Vermieter deine gemietete Wohnung betritt. Kein Mieter hat das Recht darüber zu bestimmen, ob der Vermieter seine eigene Garage nutzen darf.

Eine Zufahrt ist - wie der Name schon sagt eine Zufahrt und kein Parkplatz. Und natürlich darf dir das Parken in der Zufahrt untersagt werden, wenn diese die Garagennutzer benötigen um zu ihren Garagen zu kommen. Auch das Parken auf dem Hof kann dir untersagt werden, wenn es dir mietvertraglich nicht zugesichert wurde.

peterfritsch  09.01.2019, 14:58

Lotta1965, da sind Menschen die Antwort suchen. Was sie nicht brauchen sind aggressive Schlaumaier wie dich

Lotta1965  09.01.2019, 16:30
@peterfritsch

Steht da ´ne Antwort oder nicht? Genau - da steht eine und die ist auch richtig. Entweder nimmt er sie an oder nicht. Fertig.

Er untersagt das Parken, da er sonst nicht selbst auf dem Grundstück parken kann.

das darf er. Ist ja schließlich sein Grundstück

Darf er überhaupt die Garage nutzen?

wenn er sie nicht mitvermietet hat, darf er sie nutzen oder auch einem Dritten vermieten.

Darf der Vermieter also nach gut düngen die Garage (im Haus) und den Hof nutzen ohne Erlaubnis der Mieter?

Natürlich - es ist ja SEINE Garage (oder hat er diese an jemanden vermietet?) Und der Hof gehört nicht zur Mietsache, sondern zum Grundstück

Den so kommt er immer ohne Voranmeldung auf das Grundstück und ins Haus bzw. Garage.

Na und? Das tut der Briefträger, die Müllabfuhr etc auch. So lange der Vermieter nicht in eine Wohnung eindringt, darf er das

Oder anders: kann ich ihm dann das parken in der Zufahrt zum Haus ebenfalls untersagen? Die Garage mit besagter zufahrt wurde nicht vermietet und es wurde auch keine Eigennutzung angekündigt oder vertraglich festgehalten.)

Eine Eigennutzung muss er weder ankündigen noch vertraglich festhalten. Er darf sein Eigentum so lange nach eigenem Ermessen nutzen, wie er es nicht anderweitig vermietet.

Grundsätzlich: Alles, was nicht vermietet ist, darf der Eigentümer nutzen, wie er will. Dazu gehören auch Allgemeinflächen wie Treppenhaus, Hof, Gehweg, Dachboden, Kellerräume - also alles, was bei niemandem im Mietvertrag steht.

In Deinem Mietvertrag steht vermutlich auch nur "Wohnung", ggf. mit dem Zusatz "Keller", aber nirgends "Hof" oder "Garage".

Der Vermieter darf sein gesamtes Anwesen - Wohnung, Keller, (Park)Plätze usw. - nutzen sofern er diese nicht vermietet hat.

Er darf auch - untersagen - dass nicht vermietete Räume/Plätze usw. durch andere Mieter genutzt werden und diese selbst nutzen.

Dazu braucht er kein Einverständnis anderer, es ist "SEIN" Besitz.

Gerhart  21.09.2018, 14:37

"SEIN" Besitz. >>> sein Eigentum!!!

AnneliseSchmidt 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 13:41

plus zusätzliche Garagen außerhalb der Umzäunung vor dem Haus.

KHSchindelar  21.09.2018, 14:00
@AnneliseSchmidt

Zur Klarstellung, (es kommt ja alles nur scheibchenweise heraus).

Alles, was Ihr gemietet habt, steht Euch zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. (ausgenommen; es gibt einschränkende Vereinbarungen)

Lotta1965  21.09.2018, 15:48
@KHSchindelar

Wobei man hier noch unterscheiden müsste, was tatsächlich zur Mietsache gehört und wo lediglich die Nutzung gestattet ist - wo bei sich die FS ja auch nur bröckchenweise äußert. Das artet hier dann in fröhliches Rätselraten aus.

AnneliseSchmidt 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 13:40

Ja

AnneliseSchmidt 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 13:29

Ja, sein besitzt aber er hat es mit der Meite an uns überlassen. Die Zufahrt befindet sich auf dem inkludierten Grundstück.

anitari  21.09.2018, 13:35
@AnneliseSchmidt
er hat es mit der Meite an uns überlassen.

Das komplette Haus + Grundstück drum herum?

KHSchindelar  21.09.2018, 13:40
@AnneliseSchmidt

Verstehe ich nicht. Seit wann ist eine Zufahrt ein Parkplatz ?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die "Zufahrt" vermietet ist.

Habt Ihr einen Parkplatz gemietet, steht er allein Euch zur Nutzung - nicht mehr dem Vermieter - zur Verfügung. (war das die Frage ?)

emib5  21.09.2018, 14:10
@AnneliseSchmidt

Nö, er hat Dir nur die Wohnung überlassen. Oder steht etwas anderes in Deinem Mietvertrag?

schelm1  21.09.2018, 14:21
@AnneliseSchmidt

Was ganz genau steht als Mietgegenstand in Ihrem Mietvertrag?

Ist darin Parken auf dem Grundstück oder das Befahren nicht ausdrücklich gestattet, so dürfen Sie das Grundstück nur zum fußläufigen Erreichen der Haustrüre auf dem direkten Weg betreten; sonst nichts!

Der Eigentümer hingegen könnte ungefragt auf dem gesamten Grundstück, welches sein Eigentum ist, "Purzelbäume" schlagen, wenn ihm danach wäre!

Ja der Vermieter darf auch ohne Ankündigung in seinem Haus in seiner Garage parken und auch seinen Hof nutzen.

AnneliseSchmidt 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 13:28

ohne Ankündigung?

rotreginak02  21.09.2018, 13:46
@AnneliseSchmidt

Selbstverständlich. Die Mieter haben die Wohnungen gemietet, mehr nicht. Dadurch bleibt das HAUS immer noch Eigentum des Vermieters, in das er kommen und gehen kann, wann er möchte.

Lotta1965  21.09.2018, 14:49
@AnneliseSchmidt

Kennst du den Unterschied zwischen Eigentum und Mietsache?

picasso22  21.09.2018, 17:03
@AnneliseSchmidt

Natürlich ohne Ankündigung. Du hast als Mieter genau das Recht deine Mietwohnung zu benutzen. Mehr aber auch nicht. Das Haus ist seins, das Grundstück gehört ihm. Er kann dort machen was er will. Du kannst ihm überhaupt nichts verbieten, er dir aber schon.

Das einzige was er nicht darf, ohne Vereinbarung, ist deine Wohnung betreten. Mehr aber auch nicht.