Kündigung einer Garage: Mündlich oder schriftlich
Ich habe eine separat von meiner Wohnung gelegene zusätzliche leere Garage vermietet. Im Mietvertrag steht wörtlich: "Der Mietvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatende von beiden Parteien zu kündigen." Mehr nicht zu diesem Thema. Meine Frage: Kann ich die Kündigung bis zum 31.12.2011 mündlich oder telefonisch aussprechen? Mein Ziel: 31.03.2012 ist Schluss. Ich brauche die Garage dann selber. Oder muss ich an den Mieter schreiben ? Und wenn Ja, per Einschreiben mit Zugang bis spätestens am 31.12.2011?
8 Antworten
Verträge und die entsprechnenden Kündigungen werden grundsätzlich schriftlich gemacht. Am Besten per Einschreiben mit Rückschein, sonst passiert es oft, dass Sendungen "zufällig" auf dem Postweg verloren gegangen sind. Scheint bei fast allen Kündigungen zu passieren...
Auf jeden Fall schriftlich. Am besten per Einschreiben oder rechtzeitig vorher mit der Bitte um Bestätigung der Kündigung, damit Du notfalls nachlegen kannst
Eine Kündigung sollte immer in schriflicher Form erfolgen.Um den Termin zu wahren würde ich sie persönlich übergeben.Die Daten sind soweit richtig.
Ein frohes Weihnachtsfest.
Die Kündigung von Mietverträgen müssen schriftlich erfolgen. Dafür reicht im Prinzip ein Stück Klopapier mit der genauen Bezeichnung der Garage, deinen Namen und Adresse, der Angabe, zu wann Du kündigen willst und Datum, Ort und Unterschrift.
Netter ist aber ein Brief, zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax.
Am besten immer schriftlich,und mit Kopie für dich.