Wohnung abgesagt - Vermieter will Schadensersatz?

11 Antworten

Inwiefern sollst Du denn verhindert haben, dass er die Wohnung weiter vermittelt? 

Es gab noch keinen verbindlichen Vertrag und nur die Vereinbarung, dass Du ihm eine Bonitätsauskunft zukommen lassen würdest. Das ist aber noch kein Mietvertrag. Auch kein mündlicher.

Ich würde das Ganze aber besser nicht auf sich beruhen lassen und ihm antworten. Vielleicht holst Du Dir dazu Beratung beim örtlichen Mieterverein, Anwalt oder auch beim Verbraucherschutz. 

Wenn der direkt mit Geschützen auffährt, kannst Du das auch.

Viel Glück!

chips1903 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 21:24

Vielen Dank für die Antwort. Im ersten Moment schluckt man ja schon, wenn man so eine Mail bekommt. Habe ihm bereits geantwortet und geschrieben, dass es mir leid tut, dass ich die Wohnung nicht nehme, wir aber keinen Vertrag hatten und ich deshalb nicht zahlen werde. Mal schauen, ob da noch was kommt :/

Der Vermieter wollte erst die Bonität bestätigt haben und du wolltest erst den Mietvertrag sehen. Es gab also noch keinen Vertrag. Es gab Verhandlungen unter Vorbehalt, mehr nicht.

Außerdem hätte der V. dir binnen höchstens 5 Tagen den MV zuschicken müssen zwecks Unterzeichnung. Nach drei Wochen durftest du davon ausgehen, dass er den MV nicht mehr mit dir abschließen möchte. Damit hat sich die Sache in Luft aufgelöst.

Für irgendwelche Schadenersatzforderungen gibt es deshalb keinerlei Rechtsgrundlage. Er hat es halt versucht dich über den Tisch zu ziehen. Eigentlich bräuchtest du überhaupt nicht reagieren (also schweigen). Erst wenn er dir einen RA auf den Hals schicken sollte, bräuchtest du diesem antworten und die Forderung natürlich zurückweisen. Ich vermute, es ist nur heiße Luft und kein RA lässt sich auf so was ein. Eine Klage wäre für ihn ein Desaster.

Da liegst Du richtig. Ohne Vertag ist eine Vertragsverletzung nicht möglich.
Die Probleme des Vermieter einen geeigneten Mieter zu finden, gehen dich nicht an.

Hast du dem Vermieter abgesagt?

Wenn ja, kein Problem, dann kann er viel wollen.

Du hattest den Vertrag zum Unterschreiben. Der Vermieter hat da gewartet und die Wohnung für Dich reserviert.

Wenn er jetzt auf die Schnelle keinen Mieter findet, könnte da durchaus ein Schadensersatz möglich sein.

Keine drei Monatsmieten, aber sicherlich eine Entschädigung, wenn er einen Schaden nachweisen kann.

Still  10.10.2017, 21:21

Der Vermieter kann vermutlich noch nicht einmal beweisen, dass er den Vertrag überhaupt zugeschickt hat. Ferner hätte er sich danach erkundigen sollen/müssen, denn die Bonitätsanfrage wurde ja auch nicht beantwortet.

sumi79  10.10.2017, 23:00

Eine kostenpflichtige Reservierung bedarf der Zustimmung beider Parteien. Die Kostenhöhe muss ebenso vorher von beiden Seiten vereinbart werden. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.

bwhoch2  11.10.2017, 09:28
@sumi79

Du hattest den Vertrag zum Unterschreiben. Der Vermieter hat da gewartet und die Wohnung für Dich reserviert.

Was erst einmal zu beweisen wäre. Als Vermieter würde ich niemals eine Wohnung reservieren, wenn es mehrere in Frage kommende Kandidaten gibt, bekommt der die Wohnung, der am schnellsten reagiert.

Mieter zu suchen und einen Kreis von ernsthaften Kandidaten zu bekommen, ist mit ordentlich Aufwand verbunden. Hat man dann erst einmal zwei oder drei Anwärter, wäre es doch fatal, wenn man zwei auf die lange Bank schieben würde, nur weil einer nicht in die Gänge kommt. Dann springen die beiden ab und man steht dumm da. Also, wenn das bei Deinem "Vermieter" auch so war, dann ist er selbst schuld.

Aufgrund deiner Informationen zu urteilen kommt er damit nicht durch. Da kann er ruhig zum Anwalt gehen. Es ist kein Vertrag zustande gekommen, weil du ja gesagt hast, dir den Vertrag erst anschauen zu wollen.

chips1903 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 21:29

Danke. Ja so sehe ich das auch. Bei der Besichtigung wurde halt nur grob was zu der Wohnung erzählt und das er die Heizkosten noch berechnen müsse wegen einer neuen Anlage. Es war also nicht mal die Warmmiete geklärt als ich per Telefon zusagte.