Vermieter nimmt Wohnung nicht ab?

6 Antworten

Es müßte angeschaut werden, ob du laut Vertrag denn überhaupt zur Renovierung verpflichtet bist. Aber lassen wir das mal dahingestellt sein und nehmen an, du bist verpflichtet.

Wenn der Vermieter mit der Durchführung der Arbeit nicht zufrieden ist, dann muss er eine Frist zur Nachbesserung geben. Jedoch verhindert das nicht die Rückgabe der Wohnung. Diese gilt unabhängig davon trotzdem als zurück gegeben oder der Vermieter ist im Annahmeverzug. Das hätte zur Folge, dass er keinen Schadenersatz für die verspätete Rückgabe verlangen kann.

Was an deiner Information aber unklar ist: 1. Wie sollst du nachbessern, wenn du keine Schlüssel mehr hast? und 2. Hat der Vermieter konkret gesagt, was ihm nicht gefällt, sodass du weißt, was noch zu tun wäre?

Bigfudge23 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 15:34

Er machte die Übergabe mit meiner Partnerin wir hatten 11:30 vereinbart er machte sie mit meiner Partnerin aber schon ne halbe Stunde früher. Ich sollte dann nochmal zu ihm kommen und er meinte nur das meine raufaser die ich tapeziert habe eine andere Körnung hätte als die die sonst drann ist. Er nahm die Schlüssel und sagte dann das eine Übergabe noch nicht erfolgt sei. Allerdings endet unser Mietvertrag am Montag. Und wie gesagt ein Übergabe Protokoll oder Mängel Protokoll führte er auch nicht durch. Wenn er jetzt die Schlüssel hat könnte er ja jetzt sonst was in der Wohnung machen obwohl wir sie ja noch bis Montag gemietet haben.

Renick  30.03.2019, 20:43
@Bigfudge23
er meinte nur das meine raufaser die ich tapeziert habe eine andere Körnung hätte als die die sonst drann ist

Das kann der Vermieter nicht verlangen, das geht zu weit. Wenn ein Mieter vertraglich zur Renovierung verpflichtet ist, dann bedeutet das lediglich, die Abnutzungsspuren durch vertragsgemäßen Gebrauch zu beseitigen. Egenso kann er verlangen, dass Mustertapeten entfernt werden oder farbige Wände in neutraler Farbe gestrichen werden. Aber eine Rauhfasertapete, egal mit welcher Körnung, ist neutral und entspricht dem üblichen Geschmack aller. Wenn er das geändert haben will, muss er das selber machen.

Du solltest ihm einen Brief schreiben und erklären, dass du die Wohnung als zurück gegeben betrachtest, da er ja auch die Schlüssel behalten hat und der Besitzwechsel erfolgt ist. Und schreib ihm, dass die Wände sauber gestrichen wurden in fachmännischer Qualität und mit heller neutraler Farbe versehen sind und du somit deine Pflicht erfüllt hast.

Der VM ist nicht verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, es gar zu unterschreiben und hat nunmehr sechs Monate Zeit, Mängel geltend zu machen.

Für dich bedeutet das, Zählerstände, Schlüsselrückgabe und möglichst genau den Zustand der Mieträume mit Zeugen und Fotos zu dokumentieren, um sich gegen unberechtigte Forderungen aussichtsreich wehren zu können.

Gleichwohl ist die Mietsache fristgerecht übergeben; Annahemeverzug scheidet also aus. Nur offenbar nicht ordnungsgemäß und mängelfrei: Sofern die verspachtelten Dübellöcher die Größe eine Untertasse aufweisen und erkennbar wären der der Anstrich nicht deckend, wolkig, mit Streifen und Farbnasen oder eher auf dem Fenster- und Türrahmen vorgenommen wurden, muss er das tasächlich nicht als "sachgerecht in mittlerer Art und Güte" ausgeführt akzeptieren.

Nein, die Wohnung wurde ordnungsgemäß zurückgegeben (seltsamerweise vor Ende des Mietverhältnisses, eigentlich hätte die Rückgabe erst am 1.4. erfolgen müssen), keiner von euch beiden gerät hier in Verzug. Ein Übergabeprotokoll ist keine Pflicht, wenn der Vermieter das nicht erstellen will, dann musst du damit leben. Du hättest am besten selbst mit einem neutralen Zeugen und/oder Fotos ein Protokoll erstellen sollen.

Ansonsten musst du jetzt abwarten ob der Vermieter irgendetwas von dir fordert und wenn das zu Unrecht geschieht dich entsprechend dagegen zur Wehr setzen.

Wichtig ist was im Mietvertrag steht. Alles andere könnte Streit geben.

HansImGlueck178  30.03.2019, 15:04

Wichtig ist in vielen Fällen was im Gesetz steht, weil der Mietvertrag nur begrenzt davon abweichen darf

Der Vermieter irrt. 

Eine Übergabe der Wohnung hat stattgefunden, denn er hat die Schlüssle entgegen genommen bzw. verlangt.

Er kann noch Mängel geltend machen bis zu 6 Monaten.

Seid ihr bei Einzug in eine renovierte Wohnung gezogen?

Schade dass kein Übergabeprotokoll gemacht wurde. Ist zwar keine Pflicht es zu machen oder es zu unterschreiben, hat aber für Mieter Vorteile.

Wird keins gemacht oder weigert sich eine Partei ein Protokoll zu unterschreiben ( muss man ja nicht ), sollte man selber eins erstellen und von Zeugen unterschreiben lassen. Auch Fotos sollte man dazu machen.

imager761  31.03.2019, 08:30

Was genau ist dir an Rückgabe und Abnahme nur so unverständlich? Unstreitig hat der VM mit Schlüsselempfang die Wohnung fristgerecht übergeben bekommen, bestreitet aber geschuldet ordnungsgemäßen bzw. mängelfreien Zustand insoweit, "er würde die Wohnung nicht ab nehmen weil die Wände nicht seinen Vorstellungen entsprachen."

johnnymcmuff  30.03.2019, 16:37

Übrigens kündigt man Mietverträge nicht zum 1. sondern zum Ende eines Monats; also 31. März.