Ist es rechtens, die Laufzeit eines Vertrags im Fitnessstudio um gratis gewährte Zeit zu verlängern?
Ich habe am 26.02.17 einen Vertrag im Studio abgeschlossen. Laufzeit 12 Monate. Vermerkt wurde händisch, dass der restliche Februar sowie der März gratis für mich sind.
Nun habe ich diesen Vertrag (fristgerecht) gekündigt und wundere mich über eine erneute Abbuchung diesen Monat. Die Kontrolle in der Kündigungsbestätigung weist nun den April als letzten Monat aus.
Ist das rechtens? Somit hat der Vertrag indirekt doch eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten?!
3 Antworten
Danke euch.
Der Vertrag beginnt laut Eintragung "sofort" - also mit dem Abschlussdatum.
Vielmehr geht es mir aber um die Laufzeit an sich bzw. ob diese 12 Monate um die freie Zeit von einem Monat plus ein paar Tage verlängert werden dürfen, was hier der Fall ist.
Insgesamt kann ich selbst doch nichts anfechten, da ich erst im Dezember gekündigt habe und mit drei Monate Kündigungsfrist da schon eigentlich zu spät war. Für mich geht es daher in Ordnung, dass der Vertrag bis Ende April läuft - aber generell ist das Ganze schon etwas seltsam...
Was sagen die AGBs?
wann war Vertragsbeginn? das Datum des Vertrages zählt nicht. Gehen wir mal von 01.April aus - damit wäre am 31.März das Jahr um - welche Frist muss eingehalten werden - 3 Monate? damit hättest im Dezember kündigen müssen.
bei 4 Wochen hättest bereits im Februar kündigen müssen
es kann alles in Ordnung sein
steht im Vertrag
Im Vertrag müsste ein Datum zum Beginn der Vertragslaufzeit stehen das zählt. Das muss nicht identisch sein mit dem Datum des Vertragsabschluss. Alternativ kann in den AGBs eine Regelung getroffen sein. Da müsstest du nachlesen.