Nebenkosten darf der Vermieter die Bar einziehen?

13 Antworten

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es gibt doch eine Nebenkostenabrechnung und da sind die Posten aufgefürt die zu zahlen sind. Die Nebenkosten haben aber nichts mit der Mietkaution zu tun.

Teresamaria  03.12.2012, 11:36

Doch, die können etwas mit der Kaution zu tun haben. Man kann die Nebenkosten nämlich von der Kaution abziehen, die man einbeahlten hat.

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 11:38
@Teresamaria

Genau das hat sie schon getan sagt sie ! Einen teil der NK hat sie von der Kaution einbehalten und den rest soll er Ihr bar geben .

larry2010  03.12.2012, 11:45
@Jassi8401

das ist unlogisch.

entweder wird die kaution komplett mit den nebenkosten verechnet oder es gitb die kaution zurück und der mieter zahlt dann die nebenksoten auf das konto des vermieters ein.

im übrigen kenne ich es, das die kautio auf einen sparbuch angelegt wird, auf den namen des mieters und de rvermiter dort gar nciht dran kommt.

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 11:52
@larry2010

Ja so kenn ich es auch !

So hat sie es verlangt oder will es verlangen dass das Geld was noch aussteht bar an sie gezahlt werden soll !

MosqitoKiller  03.12.2012, 19:06
@larry2010

Das ist schlicht Unsinn, da die Abrechnung für 2012 auch noch aussieht, kann er dafür selbstverständlich weiterhin einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten...

Dass Du das so kennst, ist eine Sache, es gibt aber auch andere Möglichkeiten...

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 11:36

Die Rechnung bekommen wir erst morgen oder die Tage. Das die NK nichts mit der Kaution zutun haben ist klar. Dachte nur vielleicht kennt sich da einer aus oder hatte das gleiche Problem !

Ob die Zahlen stimmen, kann nur Dein Freund selber prüfen! Falls er das allein nicht schafft, könnte er zum Mieterbund gehen!

Barzahlungen sind durchaus eine Möglichkeit der Zahlung! Allerdings sollte er sich eine Quittung, mit dem Verwendungszweck, über den Betrag von der Vermieterin geben lassen!

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 11:40

Mieterbund wäre nicht schlecht da hast du recht ! Wir warten jetzt mal ab wann das schreiben von ihr kommt und prüfen das !

Dachte nur das es komisch ist weil sie es bar haben möchte und dann auch noch so einen schwachsinn erzählt !

Danke für die Antwort :)

auchmama  03.12.2012, 17:34
@Jassi8401

Bar, wäre gegen vernünftige Quittung, vollkommen in Ordnung! Viel wichtiger wäre, dass die Abrechnungswerte und Zahlen stimmen und dabei kann der Mieterbund durchaus hilfreich sein!

Viel Erfolg

Jassi8401 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 11:55
@auchmama

Sie hat uns jetzt das schreiben geschickt und will es Bar oder in einem Briefumschlag in den Briefkasten geworfen was wir natürlich nicht machen !

am besten mal zum Mieterbund gehen oder zu einem Anwalt für Mietrecht die können da bestimmt weiterhelfen und alle Unterlagen mitnemen auch wegen der einbehaltenen Kaution, die Begründung dafür muss ja auch nicht unbedingt ausreichend sein für einen Einbehalt. Wenn sie das in bar haben will giebt das auch zu denken, hat vieleicht arge finanzielle Probleme und bekommt sebst nichts mehr vom Konto runter. Ich würde erst mal die NK Abrechnung überprüfen ( lassen ) bei Unstimmigkeiten Wiederspruch gegen die Abrechnung einlegen !!!

Sie darf das in bar verlangen. Aber das ist ungewöhnlich. Sie will es wohl nicht versteuern. Aber das ist deren Sache.

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 11:40

Bei der ist vieles komisch :)

Bakari  03.12.2012, 12:00
@Jassi8401

Was ist denn an meine Antwort komisch.? Sie darf es in bar verlangen, niemand muss eine Überweisung akzeptieren. Es sei denn es ist vereinbart.

Aber es ist hier eben ungewöhnlich

Jassi8401 
Beitragsersteller
 03.12.2012, 12:03
@Bakari

Nein du hast mich falsch verstanden bei der ehemaligen Vermieterin ist vieles komisch nicht bei dir :)

Bakari  03.12.2012, 12:10
@Jassi8401

Ach so ja. Bei mir eben auch :-)

Wenn jemand die Nebenkosten zurückzahlt, dann wohl die Vermieterin! Natürlich darf die Vermieterin das bar verlangen, die darf sogar monatlich die Miete bar kassieren, wenn sie das will. Zu zahlende Nebenkosten darf sie auch mit der einbehaltenen Kaution verrechnen.