Online Banking kann mein Vater meine Konten einsehen?
Mein Konto wurde damals mit 16 bei der Sparkasse eröffnet heißt meine Eltern waren noch als gesetzliche Vertreter eingetragen im Vertrag steht allerdings das mit meiner Volljährigkeit das ganze erlischt. Mittlerweile bin ich 25. Jetzt ist aber meine Frage ob mein Vater meine Konten durch sein eigenes Online Banking sehen kann ?
Ich habe im Vertrag nachgeschaut aber da stand nichts besonderes bzw. wurde nichts angekreuzt ob er dazu berechtigt ist.
6 Antworten
Hi HoneyBee! Als erstes Mal sind die Eltern als Erziehungsberechtigte automatisch bevollmächtigt - dafür braucht es kein gesondertes Formular. Es stimmt zwar, dass das automatisch durch Volljährigkeit erlischt, aber technisch ist es so, dass das durchaus ins eBanking laufen kann, wenn die Bevollmächtigung im System nicht gelöscht wird. Normalerweise müssen die Kontounterlagen mit dem 18. Geburtstag umgeschrieben werden - eben um das neu zu regeln, könnte ja sein, dass die Eltern weiterhin Vollmacht haben sollen, was dann aber mit Dir als Kontoinhaber neu vereinbart werden muss. Sofern ein solches Gespräch nie stattgefunden hat, gehe mal zur Bank und kläre das - manche Banken stellen nur um, wenn der Kontoinhaber tatsächlich auftaucht. gruss
Kann mir nicht vorstellen das dein Vater noch zugriff oder einsicht auch dein Konto hat.
Denke das darf auf grund des Datenschutzes auch nicht sein.
Wenn du dennoch zweifel hast wenn dich an deine Bank.
Ja ich denke auch, dass er dazu kein Zugriff hat weil gerade die Sparkasse ist ja so pingelig mit allem.
Vollmacht hin oder her, Einsicht in das Konto hat derjenige, welcher das Passwort kennt. Im Zweifelsfall solltest du dein Passwort für das Onlinebanking mal ändern.
Das kennt er eigentlich gar nicht, weil ich das damals ohne ihn eingerichtet hab das online banking für mein Konto
nachfragen, wenn er noch eine vollmacht hat ja.
man kann aber einem anderen konto zugriff gewähren mit einem anderen login.
das haben wir schon gemacht.
ein inhaber hat 2 konten mot einem login für beide.
und ein seperater login nur für eines von beiden konten
Vielen lieben Dank schon mal für die zahlreichen Antworten. Also das Ding ist nur im Vertrag stehen die gesetzlichen Vertreter aber darunter steht das ganze erlischt mit Volljährigkeit und ich kann mich nicht erinnern damals eine Vollmacht erteilt zu haben, weil wozu ich war damals bei dem Bankgespräch dabei und habe selbst unterschrieben.
dann ist es ja klar wenn da steht aber da es dein vertrag ist kannst du auch da anrufen und fragen, die berater beissen nicht.
mit meiner Volljährigkeit das ganze erlischt
nein, tut sie nicht denn die erteilte vollmacht hat nichts mit volljährigkeit zu tun.
Wenn du ihm keine Vollmacht gegeben hast NEIN.
Danke für die Antwort. Nein kann mich nicht erinnern ihm damals eine Vollmacht gegeben zu haben, weil bei dem Bankgespräch damals war ich selbst mit anwesend und habe das ganze unterschrieben.
eine Vollmacht berechtigt nicht zur Onlineeinsicht in ein Konto. Dazu muss die Person das Passwort kennen.